Was meint ihr dazu?
§ 22 MTV-Zusatzurlaub(ZU)
"MA,die wiederkehrend kontinuierlich im Schichtsystem tätig sind,erhalten im Kalenderjahr 2 Tage ZU,MA die wiederkehrend kontinuierlich im Wechselschichtdienst tätig sind,erhalten im Kalenderjahr 3Tage ZU."
Aber in §9 MTV-Arbeitszeit heißt es im Abs.14 auch:
"Der MA, der ständig nach einem Schichtplan(Dienstplan)eingesetzt ist,der einen regelmäßigen Wechsel der AZ in Wechselschichten vorsieht,und der dabei in je 5 Wochen durchschnittlich mindestens 40 Arbeitsstunden in der dienstplanmäßigen oder betriebsüblichen Nachtschicht leistet,erhält eine Wechselschichtzulage."
Meine Auffassung ist, das MA 40 Nachtstunden alle 5 Wochen bringen müssen um auch die 3 ZU-Tage zubekommen,oder liege ich falsch?
Würde mich über Antworten freuen.
Anitram