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Auslegungsweise MTV

A
Anitram
Jan 2018 bearbeitet

Was meint ihr dazu? § 22 MTV-Zusatzurlaub(ZU) "MA,die wiederkehrend kontinuierlich im Schichtsystem tätig sind,erhalten im Kalenderjahr 2 Tage ZU,MA die wiederkehrend kontinuierlich im Wechselschichtdienst tätig sind,erhalten im Kalenderjahr 3Tage ZU." Aber in §9 MTV-Arbeitszeit heißt es im Abs.14 auch: "Der MA, der ständig nach einem Schichtplan(Dienstplan)eingesetzt ist,der einen regelmäßigen Wechsel der AZ in Wechselschichten vorsieht,und der dabei in je 5 Wochen durchschnittlich mindestens 40 Arbeitsstunden in der dienstplanmäßigen oder betriebsüblichen Nachtschicht leistet,erhält eine Wechselschichtzulage." Meine Auffassung ist, das MA 40 Nachtstunden alle 5 Wochen bringen müssen um auch die 3 ZU-Tage zubekommen,oder liege ich falsch? Würde mich über Antworten freuen. Anitram

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Community-Antworten (1)

W
wölfchen

24.05.2007 um 13:01 Uhr

Du liegst richtig, weil der § 9 Abs 14 den Begriff Wechselschicht konkretisiert.

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