Hallo Leute,
unser 2. BR-Vorsitzender geht demnächst in Rente. Damit alles "reibungslos" verläuft, wollen die Mitglieder der "Arbeitgeberfreundeliste" den 2. Vorsitzenden schon mal vorab wählen.
Mein Einwand, da der 2. BR-Vorsitzende nicht zurückgetreten ist kann man diesen auch erst wählen nachdem der derzeitige ausgeschieden ist, wurde ignoriert.
Aber evtl. sehe ich das ja auch falsch, kann man einen 2. BR-Vorsitzenden vor dem Ausscheiden des jetzigen schon vorab wählen?

Grüsse RAC