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Nachwahl 2. Vorsitzender - vor dem Ausscheiden des jetzigen?

R
RAC
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Leute, unser 2. BR-Vorsitzender geht demnächst in Rente. Damit alles "reibungslos" verläuft, wollen die Mitglieder der "Arbeitgeberfreundeliste" den 2. Vorsitzenden schon mal vorab wählen. Mein Einwand, da der 2. BR-Vorsitzende nicht zurückgetreten ist kann man diesen auch erst wählen nachdem der derzeitige ausgeschieden ist, wurde ignoriert. Aber evtl. sehe ich das ja auch falsch, kann man einen 2. BR-Vorsitzenden vor dem Ausscheiden des jetzigen schon vorab wählen?

Grüsse RAC

4.37008

Community-Antworten (8)

U
unwissenderBR

22.05.2007 um 10:15 Uhr

Moin RAC! Also du meinst sicherlicher den stellvertretenden Vorsitzenden des BR. Es gibt 2 Möglichkeiten: Entweder der jetzige stellv. tritt während seiner Beschäftigung zurück, dann wird Neu gewählt und er kann selbst noch mitwählen. Ansonsten muß erst gewählt werden, wenn er aus dem BEtrieb ausgeschieden ist. Dann rückt für ihn ein Ersatzmitglied nach. Es gibt auch noch eine 3 te Möglichkeit: Er wird vom Gremium abgewählt, aber das steht ja wohl nicht zur Debatte. Viele Grüße

R
RAC

22.05.2007 um 10:22 Uhr

Hallo Unwissender, das war auch meine Argumentation. Leider wurde ich ignoriert. Habe meinen Einspruch ins Protokoll aufnehmen lassen. Mein Problem ist aber, daß ich das so in der WO nicht gefunden habe. Kannst Du mir sagen wo ich da fündig werde?

Grüsse RAC

U
unwissenderBR

22.05.2007 um 10:30 Uhr

Hallo RAC! Nicht in der WO sondern BetrVG, § 26 Vorsitzender. Der Betriebsrat wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter. Ich kann ja keinen Stellvetreter wählen, wenn schon einer vorhanden ist.

N
neu-br

22.05.2007 um 11:59 Uhr

Hallo RAC,

wenn du weiterhin ignoriert werden solltest, drohe mit § 23 BetrVG! Bei der Gewerkschaft findest Du sicher Unterstützung. Aber wirklich nur wenn es nicht anders geht. Denn miteinander ist besser als gegeneinander. Das schwächt nur unnötig. Aber wenn deine "Arbeitgeberfreunde" übermütig werden, hau ihnen auf die Finger und ziehe ihnen ab uns zu mal einen Zahn!

Ein Tip noch: Finde heraus, ob sie es einfach nicht besser wissen oder sie absichtlich das BetrVG verletzen wollen.

Gruss Andy

P
peters

22.05.2007 um 14:03 Uhr

Kann denn der Stellvertreter nicht vorab seinen Rücktritt erklären zum Datum XY? Dann könnte evtl. eine Wahl schon vorab zulässig sein. Hab keine Ahnung über die Rechtsprechung dazu.

Doch eine andere Überlegung: wenn der Stellvertreter endgültig ausscheidet, dann wird doch ein Mitglied aus seiner Liste nachrücken. Dann sind doch die Stimmenverhältnisse nicht anders als jetzt auch und ich sehe gar keine Notwendigkeit für eine vorgezogene Wahl. Oder gibt es die Befürchtung, dass der Nachrücker ein "Abweichler" ist?

R
RAC

22.05.2007 um 15:14 Uhr

Hallo Andy, das ist Absicht.

Hallo Peters, es gibt auch keinen sachlichen Grund. Sie wollten es einfach so machen, und nachdem ich meine Bedenken formuliert hatte wurde es scheinbar zur prestige Frage, wer sich durchsetzt und wer nicht. Natürlich könnte ich vor den Kadi ziehen, mit dem Ergebnis Recht zu bekommen aber doch nichts zu erreichen. Denn am Wahlausgang gibt es für mich sowiso keinen Zweifel. Ich versuche nur seit Jahren, und das Gott sei Dank mit gutem Erfolg, die "AG Freunde" ZUMINDESTENS zum einhalten der Gesetze zu zwingen.

Grüsse RAC

P
peters

23.05.2007 um 01:49 Uhr

RAC,

wenn du dir sicher bist, dass der BR einen Verstoß begeht, kannst du doch dagegen vorgehen. Aber - wenn du selbst sagst, dass dies am Wahlergebnis nichts ändert - wozu willst du dich aufreiben?

Habe mal einen klugen Spruch gehört, speziell für Betriebsräte: "Es habt keinen Sinn, mit dem Kopf an die Wand zu rennen, da holst du dir nur eine blutige Stirn. Es sei denn, du hast vorher einen Riss in der Wand entdeckt."

Vielleicht musst du den Riss woanders suchen.

U
Urmel

24.05.2007 um 02:41 Uhr

@RAC, was soll denn nicht "reibungslos verlaufen", wenn der neue stellvertr. BRV erst nach Ausscheiden des alten gewählt wird? Euer altes BRM scheidet heute abend aus und morgen früh wählt Ihr ordnungsgemäß mit Nachrücker den neuen stellvertr. BRV. Meiner Meinung nach kann der Vorschlag Eurer "Arbeitgeberseite" nur den Grund haben, dass man befürchtet, dass der Nachrücker evtl. als stellvertr. BRV gewählt wird!! Grundsätzlich gibt es 3 Möglichkeiten:

  1. Nach Ausscheiden des stellvertr. BRV rückt das Ersatzmitglied nach und es wird ein neuer stellvertr. BRV gewählt (m. E. die einzig faire Lösung!).
  2. Der stellvertr. BRV tritt vorzeitig ganz aus dem BR aus. Das Ersatzmitglied rückt nach und es wird ein neuer stellvertr. BRV gewählt (auch o.k., aber wozu??).
  3. Der stellvertr. BRV tritt vorzeitig zurück, bleibt aber bis zu seinem Ausscheiden ganz normales BRM. Dann wird wird aus den Reihen des "alten BR der neue stellvertr. BRV gewählt (rein rechtlich gesehen korrekt, aber da wäre ich als Nachrücker ganz schön stinkig!!).

Ich würde als BRM schon darauf bestehen (und da wäre mir ziemlich wurscht, wenn ich mir meinen Kopf an der Wand blutig schlage!), dass hier ordnungsgemäß und vor allem VERNÜNFTIG vorgegangen wird... immerhin müsst/dürft Ihr mit dem Nachrücker demnächst zusammenarbeiten...

Grüßle Urmel

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