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Auskünfte an Rechtsanwälte legitim ?

B
BRV2018
Feb 2019 bearbeitet

Beim Kontakt mit einem Anwalt bezüglich einer Kündigungsschutzklage wurde im Interesse des ehemaligen Kollegen ein aktueller Schichtplan vom BR zur Verfügung gestellt , das gefiel dem Arbeitgeber natürlich nicht , was kann das für Kosequenzen für den BR haben ?

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Community-Antworten (9)

E
Erbsenzähler

01.02.2019 um 08:26 Uhr

Natürlich gefällt das dem AG nicht. Ihr gibt seiner Gegenseite Munition für das Gerichtsverfahren. Besonders gibt ihr an Nicht(mehr)Betriebsangehörige Infos heraus. Da könnte natürlich der AG jetzt in vielen Dingen bockig werden...

Da ich den Aufbau eures Schichtplan nicht kenne würde ich trotzdem sagen, dass ihr damit einen Bock geschossen habt. Ihr kennt doch das leidige Thema Datenschutz? Ich sehe hier unberechtigte Weitergabe von personenbezogenen Daten an Externe. Der ehemalige Kollege ist kein Firmenangehöriger mehr...

C
celestro

01.02.2019 um 10:39 Uhr

"Der ehemalige Kollege ist kein Firmenangehöriger mehr..."

Denk mal drüber nach ... schon gefallenes Stichwort: "Kündigungsschutzklage".

C
Challenger

01.02.2019 um 12:44 Uhr

Zitat BRV2018 : .......was kann das für Kosequenzen für den BR haben ?

Ich wüsste nicht, was dies für den BR für Kosequenzen haben sollte, insbesondere, was ein Schichtplan mit personenbezogenen Daten zu tun hat.

M
Moreno

01.02.2019 um 13:17 Uhr

Das ist die Frage steht da Schicht A von 05 - 14.00 Uhr Schicht B von 14.00 - usw. oder sind es Dienstpläne wo z.B erkennbar ist wer wann Urlaub hat und wer wann arbeiten muss. Im zweiten Fall wäre die Weitergabe des Planes in meinen Augen auch ein Verstoß gegen das Datenschutzgesetz. Aber ob der AG hier nur blöd macht oder wirklich den BR anzeigt kann man nicht beurteilen. Wenn ja wäre es interessant wie es weiter geht.

B
BRV2018

01.02.2019 um 13:23 Uhr

Danke für eure Beiträge , da das Verfahren noch läuft ist der Kollege ja noch nicht entgültig raus . Die Daten sind dem Rechtsanwalt für den Prozess überlassen , er und das Arbeitsgericht sind zur Verschwiegenheit verpflichtet und es dient ja der Interessenvertretung des Kollegen . Im Schichtplan sind die Namen der Kollegen eingetragen , was aber genau der Nachweis vom Einsatz diverser Kollegen belegen soll , da die Kündigung auf der Schließung einer Abteilung beruht , jedoch die Schließung nicht vollzogen wurde . Ist keine Einzelkündigung sondern Interessenausgleich/ Sozialplan .

P
Pjöööng

01.02.2019 um 14:20 Uhr

Das Arbeitsgericht ist zur Verschwiegenheit verpflichtet? Den Satz würde ich nochmals überdenken, schließlich sind die Verhandlungen öffentlich.

Natürlich versucht der Arbeitgeber Euch hier unter Druck zu setzen, das muss man als BR aber auch mal aushalten können.

B
BRV2019

01.02.2019 um 19:06 Uhr

Geb mir Mühe ;-)

G
ganther

02.02.2019 um 00:23 Uhr

kenne einen ähnlichen Fall aus unserem Erfa-Kreis. BR gibt Daten (Personalplanungsunterlagen) in einem Kündigungsrechtsstreit heraus. AG macht Anzeige beim Landesdatenschutz. Verfahren läuft dort noch, da das Amt gegenwärtig überlastet ist. Die Meinungen der Juristen geht da offensichtlich auseinander. Ich bin aber ganz bei Pjöööng. Das muss eine effektive Interessenvertretung mal aushalten

B
BRV2018

04.02.2019 um 13:23 Uhr

Danke für eure Meinungen , wir warten erstmal ab , wenn es Neuigkeiten gibt , melde ich mich , bis dahin sind wir weiter tapfer für unsere Kollegen da ! VG

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