Erstellt am 21.05.2007 um 10:30 Uhr von Werner
Hallo hallo,
erst am Tag nach Übergabe fängt die Wochenfrist an zu laufen.
Wenn also am Montag ein Antrag bei Euch eingegangen ist beginnt die Frist Dienstag und endet am Dienstag der daruffolgenden Woche.
Erstellt am 21.05.2007 um 10:40 Uhr von Catweazle
hallo,
unbedingt auch BetrVG § 102 beachten.
Erstellt am 21.05.2007 um 12:46 Uhr von Frank B.
Fristen stehen im BGB und dort sollte man mal reinschauen. Eine "Arbeits- und Sozialordnung" steht jedem BR- Mitglied zu.
Erstellt am 22.05.2007 um 00:24 Uhr von Oliver P.
Geile Idee!
Nur verstehen tuen es die meisten doch sowieso nicht!
Geiz ist geil!
Dummheit ist noch viel geiler!