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BR macht nach einem Jahr immer noch keine Betriebsversammlung

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Ralph
Jan 2018 bearbeitet

Vor einem Jahr hatte der neue BR, in dem ich bis dahin als stellvertr. Vors. war, seine Tätigkeit aufgenommen. Bin nun Ersatzmitglied. Seit ca Februar diesen Jahres frage ich immer die BR-Mitglieder an, WANN sie denn endlich mal eine Betriebsversammung durchzuführen??? Außer dem allgemeinen Verweis, der Vors. sei ja ständig nicht da, was nur zu 50 % stimmt, schieben sich alle den Schuh gegenseitig zu. Zwischenzeitlich hat dann der Chef des Hauses eine Mitarbeiterversammlung !!! abgehalten, zu der -> man staune

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Community-Antworten (3)

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Ralph

15.05.2007 um 13:33 Uhr

hier gehts weiter dann: ->>der BR brav komplett auch erschienen ist. Ich weiß das den Mitgliedern des BR´s , aus eigener Erfahrung, das abhalten von einer Versammlung quasi sich vor Mitarbeitern zu positionieren nicht unbedingt in die Wiege gelegt ist. Und da ich ja nicht mehr im BR bin, will auch keiner der Prügelknabe sein der für jedes falsche Wort dann die Verantwortung trägt.

So langsam habe ich nun die faxen dicke und die sollen nun Ihre Veranstaltung durchziehen. Was könnt Ihr mir aus dem reichhaltigen Erfahrungsschatz vorschlagen ????

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Heini

15.05.2007 um 13:42 Uhr

Im BetrVG gibt es Vorgaben über die Abhaltung von Betriebsversammlungen. Unter gewissen Voraussetzungen gibt es eventuell die Möglichkeit für einige Betriebsversammlungen auch Abteilungsversammlung durchzuführen. Schaue bitte in nachstehende §§§ des BetrVG, da erfährst Du alles was du wissen musst. § 42 Zusammensetzung, Teilversammlung, Abteilungsversammlung § 43 Regelmäßige Betriebs- und Abteilungsversammlungen § 44 Zeitpunkt und Verdienstausfall § 45 Themen der Betriebs- und Abteilungsversammlungen § 46 Beauftragte der Verbände

Werden o.g. gesetzliche Vorgaben ständig nicht eingehalten, so begeht der Betriebsrat eine grobe Verletzungen seiner gesetzlichen Pflichten. Sollte der Betriebsrat mehrfach die gesetzlichen Vorgaben nicht beachten, so könnten gem.: § 23 BetrVG mindestens ein Viertel der wahlberechtigten Arbeitnehmer, der Arbeitgeber oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft beim Arbeitsgericht die Auflösung des Betriebsrats wegen grober Verletzung seiner gesetzlichen Pflichten beantragen.

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SSGG

15.05.2007 um 22:21 Uhr

Moin Ralph, wie nehmen denn die anderen KollegInnen den BR Light wahr? Gibt weitere grobe Verletzungen der gesetzlichen Pflichten? Du wirst es doch sicherlich beurteilen können, da Ihr sicherlich auch einen Arbeitsplan hattet. Mahne die BV wiederholt an, drohe mit dem §23 BetrVG.

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