Erstellt am 15.05.2007 um 07:46 Uhr von Frank B.
Die Problematik ist überall die gleiche, sich den Beitrag sparen und trotzdem abfassen!
Ihr könnt sicherlich prüfen lassen, ob die Anwendung des Tarifvertrages weiterhin Gültigkeit hat, zwecks Nachwirkung. Die Prüfung hätte aber schon vor 2 Jahren erfolgen müssen!
Aber klagen muss jeder Arbeitnehmer für sich allein, der Betriebsrat kann keinen Stellvertreterkrieg führen. Die Ansprüche aus dem Arbeitsvertrag muss jeder für sich einklagen! Mich würde interessieren, ob die Nichtmitglieder auch vor Gericht ihre (vermeintlichen) Ansprüche durch bekommen.
Erstellt am 15.05.2007 um 08:47 Uhr von Konrad
Zitat: „die Geschäftsleitung nicht mehr dem Arbeitgeberverband Chemie angehört, lässt sie jetzt auch prüfen ob die tarfliche Erhöhung für uns überhaupt noch in Frage kommt“
Wenn kein Anerkennungs-TV unterzeichnet wurde oder im ArbVertag nichts steht, wird das für NICHT Gewerkschafter wohl kaum in Frage kommen. Gewerkschaftsmitglieder sollten mit der IG Chemie Klagescheschritte prüfen vermutlich greift Nachwirkung, der Anwalt wird euch auch nichts anderes sagen.
Ich Frage mich immer wieder, wenn ein AG aus dem Verband Austritt, dass dies so passiv hingenommen wird, statt gerade in diesem Punkt wo es doch ums Geld geht, lieber mit dem „Anwalt“ verhandelt was nichts bringt , als mit der Gewerkschaft als Mitglied um einen Haustarif zu kämpfen! Die Praxis zeigt es geht doch!
Erstellt am 15.05.2007 um 15:36 Uhr von paula
Als AG würde ich die Anwaltskosten für den BR hier nicht übernehmen. Ob die MA tarifvertragliche Erhöhungen bekommen ist eine Frage die den BR eigentlich nicht zu interessieren hat.
Das ist eine Frage des Individualarbeitsrechts.
Erstellt am 15.05.2007 um 15:40 Uhr von Kölner
@paula
Gei... Tolle Antwort.
@jens9
Ich sehe es genau so wie paula!
Ich setze noch eins drauf: Bei der Teilung wurde seinerzeit an der falschen Stelle gespart...