Arbeitszeit bei Azubi
Ist die Zwischenprüfung bei den Auszubildenden wenn sie an einen Sonnabend ist , als Arbeitszeit anzurechnen?
Community-Antworten (1)
15.05.2007 um 01:35 Uhr
Meines Erachtens ja, die Prüfung ist normalerweise Bestandteil der Ausbildung und gehört ergo zur Ausbildungs = Arbeitzeit. Nachzuprüfen ist das im speziellem Fall aber in der jeweiligen Handwerksordnung oder IHK-Richtlinie, die helfen da gerne weiter.
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