Erstellt am 13.05.2007 um 19:41 Uhr von Mona-Lisa
@tominterest,
da gibt's nicht's neu zu wählen.
Ein Ersatzmitglied rückt dauerhaft nach und gut ist!
Nach welchem Verfahren habt ihr denn bisher ein Ersatzmitglied eingeladen, wenn ein BR-Mitglied verhindert war?
Erstellt am 13.05.2007 um 21:29 Uhr von Biggy
Hallo tominterest
das Ersatzmitglied das die meisten Stimmen hatte bei der Wahl rückt als ordentliches Mitglied nach wenn ein Betriebsratsmitglied ausscheidet.
Genau in der Reihenfolge muss auch ein Ersatzmitglied eingeladen werden wenn ein ordentliches Mitglied nicht an der Sitzung teilnehmen kann.
Gruß Biggy
Erstellt am 13.05.2007 um 21:44 Uhr von Mona-Lisa
@Biggy,
woher hast du die Kristallkugel?
Ich hab nicht gelesen, dass bei tominterest Mehrheitswahlen stattgefunden haben... ;-))
Erstellt am 13.05.2007 um 22:18 Uhr von Heini
Mehrheitswahl:
Für das Nachrücken von Ersatzmitgliedern in den Betriebsrat gilt grundsätzlich die Reihenfolge, die auf Grund des Wahlergebnisses zu Stande gekommen ist.
Listenwahl:
Die Ersatzmitglieder sind der Reihe nach aus den nicht gewählten Arbeitnehmern
derjenigen Vorschlagslisten zu entnehmen, denen die zu ersetzenden Mitglieder
angehören.
In beiden Fällen ist die Geschlechterquote zu beachten.
Erstellt am 16.05.2007 um 15:23 Uhr von melvin66
Hallo,
dazu habe ich auch noch eine Frage. Bei uns hat ein Betriebsratsmitglied gekündigt, wir haben aber nur einen Nachrücker. Was passiert, wenn noch einer ausfällt? Wird dann der Betriebsrat automatisch kleiner, oder müssen wir neu wählen?
Gruß, Udo