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BR-Mitglied kündigt selbst - wer rückt nach?

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tominterest
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, Ein Betriebsratmitglied hat selbst gekündigt,( Umzug) . Er ist noch bis ende Mai In userer Firma. Wir haben 4 Ersatzmitglieder von denen einer nachrücken muß. Wird das automatisch der , der mit den meisten Stimmen von den 4, oder muß den dann auch wählen, und wie sieht dann die wahl aus?

Danke

7.36105

Community-Antworten (5)

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Mona-Lisa

13.05.2007 um 21:41 Uhr

@tominterest, da gibt's nicht's neu zu wählen. Ein Ersatzmitglied rückt dauerhaft nach und gut ist! Nach welchem Verfahren habt ihr denn bisher ein Ersatzmitglied eingeladen, wenn ein BR-Mitglied verhindert war?

B
Biggy

13.05.2007 um 23:29 Uhr

Hallo tominterest das Ersatzmitglied das die meisten Stimmen hatte bei der Wahl rückt als ordentliches Mitglied nach wenn ein Betriebsratsmitglied ausscheidet. Genau in der Reihenfolge muss auch ein Ersatzmitglied eingeladen werden wenn ein ordentliches Mitglied nicht an der Sitzung teilnehmen kann. Gruß Biggy

M
Mona-Lisa

13.05.2007 um 23:44 Uhr

@Biggy, woher hast du die Kristallkugel?
Ich hab nicht gelesen, dass bei tominterest Mehrheitswahlen stattgefunden haben... ;-))

H
Heini

14.05.2007 um 00:18 Uhr

Mehrheitswahl: Für das Nachrücken von Ersatzmitgliedern in den Betriebsrat gilt grundsätzlich die Reihenfolge, die auf Grund des Wahlergebnisses zu Stande gekommen ist.

Listenwahl: Die Ersatzmitglieder sind der Reihe nach aus den nicht gewählten Arbeitnehmern derjenigen Vorschlagslisten zu entnehmen, denen die zu ersetzenden Mitglieder angehören.

In beiden Fällen ist die Geschlechterquote zu beachten.

M
melvin66

16.05.2007 um 17:23 Uhr

Hallo,

dazu habe ich auch noch eine Frage. Bei uns hat ein Betriebsratsmitglied gekündigt, wir haben aber nur einen Nachrücker. Was passiert, wenn noch einer ausfällt? Wird dann der Betriebsrat automatisch kleiner, oder müssen wir neu wählen?

Gruß, Udo

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