W.A.F. LogoSeminare

Arbeitszeit Leiharbeitnehmer

S
sarmale
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Leute, wir haben hier einen sehr tüchtigen Leiharbeitnehmer, der erbost darüber ist, daß er schon des öfteren vom Betriebsleiter nach 4 Stunden nach Hause geschickt wurde, obwohl unserer Meinung nach genug zu tun war. Darf der BL das so einfach ?

6.27005

Community-Antworten (5)

B
baccus

12.05.2007 um 11:57 Uhr

@sarmale fragst du das als BR?

§ 14 Abs. 3 AÜG /§ 99 Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen

B
BMW

12.05.2007 um 12:05 Uhr

Hallo sarmale, Ja er kann, ihr habt zwar eine Führsorgepflicht für Leiharbeitnehmer aber ihr habt keine Handhabe wann wie und wie oft die Leiharbeitnehmer eingestzt werden . Es gibt Zeitarbeitsfirmen in deren Verträgen genau geregelt ist wann z.B. Arbeitskräfte abbestellt werden können. z.B. 2 Tage vorher

Ansonsten habt ihr nur Mitspracherecht über eine BV In der geregelt wird zu welchem Zeitpunkt Leiharbeitnehmer im Betrieb eingestellt werden können. z.B. Auftragslage , Urlaubszeit usw.

Aber ihr könnt ja diese Verträge einsehen und z.B. prüfen ob der AG des Leiharbeitnehmer überhaupt verleihen darf .

Gruß BMW

S
Spartacus

12.05.2007 um 18:51 Uhr

@ BMW Moin, das sehe ich aber anders. Auch Leiharbeitnehmer unterliegen der MB des BR gem.§99 BetrVG!? Der BR kann(und sollte) schon darüber wachen das Beschäftigte so arbeiten wie Sie beantragt wurden.Wo bleibt sonst der Überblick bei evtl. 50% Leiharbeitnehmern?

B
BMW

12.05.2007 um 19:45 Uhr

@Spartacus Moin, Moin Spartacus, Indirekt könntest du Vieleicht Recht bekommen! Aber lies dir Mal das durch ! Link http://www.google.de/search?hl=de&q=Arbeitszeit+leiharbeitnehmer&meta=

M
mille

13.05.2007 um 00:27 Uhr

hier noch ein interessanter Link

http://kinonetzwerk.verdi.de/ta_kino/data/Zeitarbeit_BRInformation

dort steht z.B.: Die Rechtsprechunghat dem BR auch ein Mitbestimmungsrecht hinsichtlich der Arbeitszeit der Leiharbeitnehmer gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG eingeräumt (BAG, AiB, 316)

Ihre Antwort