Arbeitszeit Leiharbeitnehmer
Hallo Leute, wir haben hier einen sehr tüchtigen Leiharbeitnehmer, der erbost darüber ist, daß er schon des öfteren vom Betriebsleiter nach 4 Stunden nach Hause geschickt wurde, obwohl unserer Meinung nach genug zu tun war. Darf der BL das so einfach ?
Community-Antworten (5)
12.05.2007 um 11:57 Uhr
@sarmale fragst du das als BR?
§ 14 Abs. 3 AÜG /§ 99 Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen
12.05.2007 um 12:05 Uhr
Hallo sarmale, Ja er kann, ihr habt zwar eine Führsorgepflicht für Leiharbeitnehmer aber ihr habt keine Handhabe wann wie und wie oft die Leiharbeitnehmer eingestzt werden . Es gibt Zeitarbeitsfirmen in deren Verträgen genau geregelt ist wann z.B. Arbeitskräfte abbestellt werden können. z.B. 2 Tage vorher
Ansonsten habt ihr nur Mitspracherecht über eine BV In der geregelt wird zu welchem Zeitpunkt Leiharbeitnehmer im Betrieb eingestellt werden können. z.B. Auftragslage , Urlaubszeit usw.
Aber ihr könnt ja diese Verträge einsehen und z.B. prüfen ob der AG des Leiharbeitnehmer überhaupt verleihen darf .
Gruß BMW
12.05.2007 um 18:51 Uhr
@ BMW Moin, das sehe ich aber anders. Auch Leiharbeitnehmer unterliegen der MB des BR gem.§99 BetrVG!? Der BR kann(und sollte) schon darüber wachen das Beschäftigte so arbeiten wie Sie beantragt wurden.Wo bleibt sonst der Überblick bei evtl. 50% Leiharbeitnehmern?
12.05.2007 um 19:45 Uhr
@Spartacus Moin, Moin Spartacus, Indirekt könntest du Vieleicht Recht bekommen! Aber lies dir Mal das durch ! Link http://www.google.de/search?hl=de&q=Arbeitszeit+leiharbeitnehmer&meta=
13.05.2007 um 00:27 Uhr
hier noch ein interessanter Link
http://kinonetzwerk.verdi.de/ta_kino/data/Zeitarbeit_BRInformation
dort steht z.B.: Die Rechtsprechunghat dem BR auch ein Mitbestimmungsrecht hinsichtlich der Arbeitszeit der Leiharbeitnehmer gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG eingeräumt (BAG, AiB, 316)
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