Erstellt am 10.05.2007 um 17:31 Uhr von Rene
@appletree
Wieso nur 3 Tage Frist? Bei einer ordentlichen Kündigung hat der BR 1 Woche Frist.
Nach Ablauf der Frist kann Kündigung ausgesrochen werden.
Meiner Meinung nach muß 2 Wochen vor Ablauf der Probezeit gekündigt werden um fristgerecht zu bleiben.
Rene
Erstellt am 10.05.2007 um 17:39 Uhr von appletree
@ Rene
Kündigung in der Probezeit ist doch eine außerordentliche Kündigung und laut BetrVG §102 S3 sind es 3 Tage wonach sich der BR melden muss.
appletree
Erstellt am 10.05.2007 um 18:26 Uhr von Kölner
@appletree
???
Der AG kann am letzten Tag der Probezeit kündigen. Er hätte damit immer noch in der Probezeit gekündigt. Die Beschäftigungszeit verlängert sich dann nur.
Und eine ao Kündigung ist etwas ganz anderes, als eine Kündigung in der Probezeit. Vgl. § 626 BGB.
Erstellt am 10.05.2007 um 18:28 Uhr von Heini
Rene hat schon Recht,
bei einer ordentlichen Kündigung beträgt die Frist 1 Woche,
bei einer außerordentlichen Kündigung nur 3 Tage.
Sie Auszug aus dem Gesetz:
§ 102 Abs. 2 BetrVG
Hat der Betriebsrat gegen eine ordentliche Kündigung Bedenken, so hat er diese unter Angabe der Gründe dem Arbeitgeber spätestens innerhalb einer Woche schriftlich mitzuteilen. Äußert er sich innerhalb dieser Frist nicht, gilt seine Zustimmung zur Kündigung als erteilt. Hat der Betriebsrat gegen eine außerordentliche Kündigung Bedenken, so hat er diese unter Angabe der Gründe dem Arbeitgeber unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von drei Tagen, schriftlich mitzuteilen. Der Betriebsrat soll, soweit dies erforderlich erscheint, vor seiner Stellungnahme den betroffenen Arbeitnehmer hören. § 99 Abs. 1 Satz 3 gilt entsprechend.
Erstellt am 10.05.2007 um 18:37 Uhr von waschbär
Heini
was loss so spasam mit dem text ? Mensch war doch alles nur Spass ! von mir aus kannst Du "Platz"verbrauchen bist der Sever abraucht !.
Komm schon , wieder freunde !
Du musst nur deine Untergrund Bewegung auf lösen ! .-)
Erstellt am 10.05.2007 um 18:47 Uhr von appletree
Also ist eine Kündigung in der Probezeit eine ordentliche Kündigung und somit haben wir eine Woche Frist.
Und wir der BR reden mit dem AN und er erfährt von uns das im gekündigt werden soll. ???
appletree
Erstellt am 10.05.2007 um 19:14 Uhr von waschbär
äppelpo
guckst du >
http://www.betriebsrat.com/informationsportal/ein_mal_eins/texte/kuendigung.php
noch fragen ? solltest du in Hamburg leben/arbeiten (wie komme ich nur darauf)
schaue mal im " Besenbinderhof " nach :-)
Erstellt am 10.05.2007 um 20:45 Uhr von Kölner
@appletree
Genau. Der AN erfährt regelmäßig erst durch den BR von der Kündigung.
Erstellt am 10.05.2007 um 21:41 Uhr von JoK
Hallo Koelner,
Du schriebst:
> Genau. Der AN erfährt regelmäßig erst durch den BR von der Kündigung.
Dann sollte sich der *Betriebs*rat doch in einen *Geheim*rat verwandeln und keiner hat mehr ein Problem ;-)
Mit kollegialen Gruessen
Joachim
Erstellt am 10.05.2007 um 22:00 Uhr von bluescreen
Fisten? Den Arbeitgeber? Geht das nicht ein wenig zu weit?
Erstellt am 11.05.2007 um 08:47 Uhr von rolfo2
Ihr solltet doch mal zu einem Betriebsratsseminar
Erstellt am 11.05.2007 um 09:20 Uhr von Gaylord
Die Überschrift zeigt dass die WAF-Filterung doch erheblich toleranter ist als manch einer gedacht haben dürfte...