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Kündigung in Probezeit - Fisten?

A
appletree
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, Kündigung in der Probezeit: BR kriegt Info, BR hat 3 Tage Frist um Bedenken zu äußern. Frage: Darf die Kündigung erst nach den 3 Tagen ausgesprochen werden oder schon vorher?

Kündigung in der Probezeit : 2 Wochen Frist. Frage : 2Wochen vor letzten Tag der Probezeit? Oder letzter Tag der Probezeit wird gekündigt und Mitarbeiter darf noch 2 Wochen weiterarbeiten???????

Gruß appletree

5.144012

Community-Antworten (12)

R
Rene

10.05.2007 um 19:31 Uhr

@appletree

Wieso nur 3 Tage Frist? Bei einer ordentlichen Kündigung hat der BR 1 Woche Frist. Nach Ablauf der Frist kann Kündigung ausgesrochen werden. Meiner Meinung nach muß 2 Wochen vor Ablauf der Probezeit gekündigt werden um fristgerecht zu bleiben.

Rene

A
appletree

10.05.2007 um 19:39 Uhr

@ Rene

Kündigung in der Probezeit ist doch eine außerordentliche Kündigung und laut BetrVG §102 S3 sind es 3 Tage wonach sich der BR melden muss.

appletree

K
Kölner

10.05.2007 um 20:26 Uhr

@appletree ??? Der AG kann am letzten Tag der Probezeit kündigen. Er hätte damit immer noch in der Probezeit gekündigt. Die Beschäftigungszeit verlängert sich dann nur. Und eine ao Kündigung ist etwas ganz anderes, als eine Kündigung in der Probezeit. Vgl. § 626 BGB.

H
Heini

10.05.2007 um 20:28 Uhr

Rene hat schon Recht, bei einer ordentlichen Kündigung beträgt die Frist 1 Woche, bei einer außerordentlichen Kündigung nur 3 Tage.

Sie Auszug aus dem Gesetz: § 102 Abs. 2 BetrVG Hat der Betriebsrat gegen eine ordentliche Kündigung Bedenken, so hat er diese unter Angabe der Gründe dem Arbeitgeber spätestens innerhalb einer Woche schriftlich mitzuteilen. Äußert er sich innerhalb dieser Frist nicht, gilt seine Zustimmung zur Kündigung als erteilt. Hat der Betriebsrat gegen eine außerordentliche Kündigung Bedenken, so hat er diese unter Angabe der Gründe dem Arbeitgeber unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von drei Tagen, schriftlich mitzuteilen. Der Betriebsrat soll, soweit dies erforderlich erscheint, vor seiner Stellungnahme den betroffenen Arbeitnehmer hören. § 99 Abs. 1 Satz 3 gilt entsprechend.

W
Waschbär

10.05.2007 um 20:37 Uhr

Heini

was loss so spasam mit dem text ? Mensch war doch alles nur Spass ! von mir aus kannst Du "Platz"verbrauchen bist der Sever abraucht !.

Komm schon , wieder freunde ! Du musst nur deine Untergrund Bewegung auf lösen ! .-)

A
appletree

10.05.2007 um 20:47 Uhr

Also ist eine Kündigung in der Probezeit eine ordentliche Kündigung und somit haben wir eine Woche Frist. Und wir der BR reden mit dem AN und er erfährt von uns das im gekündigt werden soll. ???

appletree

W
Waschbär

10.05.2007 um 21:14 Uhr

äppelpo

guckst du >

http://www.betriebsrat.com/informationsportal/ein_mal_eins/texte/kuendigung.php

noch fragen ? solltest du in Hamburg leben/arbeiten (wie komme ich nur darauf) schaue mal im " Besenbinderhof " nach :-)

K
Kölner

10.05.2007 um 22:45 Uhr

@appletree Genau. Der AN erfährt regelmäßig erst durch den BR von der Kündigung.

J
JoK

10.05.2007 um 23:41 Uhr

Hallo Koelner, Du schriebst:

Genau. Der AN erfährt regelmäßig erst durch den BR von der Kündigung.

Dann sollte sich der Betriebsrat doch in einen Geheimrat verwandeln und keiner hat mehr ein Problem ;-)

Mit kollegialen Gruessen Joachim

B
bluescreen

11.05.2007 um 00:00 Uhr

Fisten? Den Arbeitgeber? Geht das nicht ein wenig zu weit?

R
rolfo2

11.05.2007 um 10:47 Uhr

Ihr solltet doch mal zu einem Betriebsratsseminar

G
Gaylord

11.05.2007 um 11:20 Uhr

Die Überschrift zeigt dass die WAF-Filterung doch erheblich toleranter ist als manch einer gedacht haben dürfte...

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