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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Anzahl der Betriebsratsmitglieder - wenn durch einen Sozialplan sich die Anzahl der Belegschaft gravierend ändert?

K
Katrin
Nov 2016 bearbeitet

Wird der Betriebsrat verkleinert, wenn durch einen Sozialplan sich die Anzahl der Belegschaft gravierend ändert. Wenn ja, was muss gemacht werden. Neuwahlen, oder?

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Community-Antworten (2)

M
mokkabohne

10.05.2007 um 00:13 Uhr

Neuwahlen, und damit ggf. einhergehend die Reduzierung der Gremiengröße (siehe § 9 BetrVG) sind nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG

...mit Ablauf von 24 Monaten, vom Tage der Wahl an gerechnet, die Zahl der regelmäßig beschäftigten Arbeitnehmer um die Hälfte, mindestens aber um fünfzig, gestiegen oder gesunken ist...

zu veranlassen.

FB
Frank B.

10.05.2007 um 10:10 Uhr

eine automatische Anpassung der Größe an die AN- Zahl erfolgt nicht! ansonsten siehe oben §13/2 BetrVG.

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