Erstellt am 09.05.2007 um 09:40 Uhr von Konrad
Betriebsversammlung ist in § 43 BetrVG geregelt.
Der Arbeitgeber ist unter Mitteilung der Tagesordnung einzuladen § 43 Abs.2
Er ist berechtigt auf der Betrversammlung zu sprechen, das Hausrecht hat der BR.
Es ist sinnvoll den Termin mit der GL abzustimmen, möchte dabei auch an die Verpflichtung zur vertrauensvolle Zusammenarbeit erinnern.