Einladung zur Betriebsversammlung
Wir wollen eine Betriebsversammlung machen. Müssen wir den Termin mit der GL abstimmen oder reicht es wenn wir Sie einladen.
Community-Antworten (1)
09.05.2007 um 11:40 Uhr
Betriebsversammlung ist in § 43 BetrVG geregelt. Der Arbeitgeber ist unter Mitteilung der Tagesordnung einzuladen § 43 Abs.2 Er ist berechtigt auf der Betrversammlung zu sprechen, das Hausrecht hat der BR.
Es ist sinnvoll den Termin mit der GL abzustimmen, möchte dabei auch an die Verpflichtung zur vertrauensvolle Zusammenarbeit erinnern.
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