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Betriebsversammlung - wird Vertreter der Gewerkschaft mit eingeladen ?

E
Eichhorn
Jan 2018 bearbeitet

Wir veranstalten demnächst eine zum ersten mal eine Betriebsversammlung. Nun tauchte bei uns im BR die Frage auf, ob ein Vertreter der Gewerkschaft eingeladen werden muss oder kann? Weiss das vielleicht jemand genau und kann mir sagen, wo ich es schriftlich finde?

4.720015

Community-Antworten (15)

M
mokkabohne

08.05.2007 um 21:34 Uhr

hallo eichhorn, ihr könnt einen vertreter der gewerkschaft einladen, wenn diese im betrieb vertreten ist: http://bundesrecht.juris.de/betrvg/__46.html

M
Mona-Lisa

08.05.2007 um 22:35 Uhr

@Eichhorn, ergänzend... ihr könnt nicht nur, ihr seid sogar verpflichtet, sobald auch nur einer aus dem Gremium Gewerkschaftsmitglied ist.

§ 46 BetrVG - III. Unterrichtung der Gewerkschaft, Rd. Nr. 8 (Däubler)

B
Bergmann

08.05.2007 um 23:15 Uhr

@ Eichhorn ,

ladet sie nur immer ein --ihr werdet feststellen--sie kommen immer seltener !!!!

M
Mona-Lisa

08.05.2007 um 23:18 Uhr

@Bergmann, eure Betriebsversammlungen müssen ja ganz schön langweilig sein.... ;-))

L
Lotte

08.05.2007 um 23:22 Uhr

Mona-Lisa, sollen wir mal gemeinsam als GEW Vertreterinnen zur BetrVers von Bergmann gehen?

B
Bergmann

08.05.2007 um 23:24 Uhr

Sie kommen nicht weil sie jedesmal Haue bekommen !!!

M
Mona-Lisa

08.05.2007 um 23:25 Uhr

@Lotte, Hör auf! Bergmann wird schon ganz blass........ ;-))

B
Bergmann

08.05.2007 um 23:31 Uhr

@ Mona-Lisa ,

ich würde mich freuen euch begrüßen zu können-- da sieht ihr eine Gew. die den AG nach dem Mund redet und kontinuierlich an Land verliert !!!

L
Lotte

08.05.2007 um 23:34 Uhr

Bergmann, glaubst Du im Ernst, dass Mona-Lisa und ich als GEW Vertreter irgendjemandem nach dem Munde reden würden...;-))

B
Bergmann

08.05.2007 um 23:35 Uhr

@ Lotte ,

Pferde vor der Apotheke........

E
Eichhorn

09.05.2007 um 18:55 Uhr

Hallo Mona-Lisa und mokkbohne, vielen Dank für Eure Antworten. Vielleicht einmal zur Erklärung. Wir sind ein großes Unternehmen, dass mit mehreren Büros über ganz Deutschland verteilt ist. Jede Niederlassung hat einen eigenen Betriebsrat. In unserer Region ist keiner aus dem Gremium Gewerkschaftsmitglied, aber in anderen Regionen schon. Mich hatte es nur zum Grübeln gebracht, da ich im Betriebsratgeber von WAF unter

"Betriebsversammlung - Begriff und Zweck der Betriebsversammlung"

gelesen hatte:

Teilnehmer der Betriebsversammlung:

  • die Arbeitnehmer des Betriebs,
  • der Arbeitgeber
  • Beauftragte der im Betrieb vertretenen Gewerkschaften
  • und weitere

Und da im Betrieb die Gewerkschaft vertreten ist, nur nicht in unserer Region, bin ich unsicher geworden. Wenn ich aber im BetrVG §46 nachlese, steht ja deutlich drin: An den BV's ....k ö n n e n Beauftragte der im Betrieb vertretenen Gewerkschaften beratend teilnehmen.

Also nochmals Danke für Eure Hilfe. Bin halt neu im Geschäft.

J
JoK

09.05.2007 um 21:58 Uhr

Hallo Eichhorn, Du schriebst:

An den BV's ....k ö n n e n Beauftragte der im Betrieb vertretenen Gewerkschaften beratend teilnehmen.

Aus dem hohlen Bauch wuerde ich sagen, dass die Beauftragten der im Betrieb vertretenen Gewerkschaften nur dann teilnehmen k oe n n e n, wenn sie auch eingeladen werden ;-)

Welc he Bedenken haettest Du denn, einen Gewerkschaftssekretaer einzuladen? Was - und wie - er etwas sagt, kann doch in einem Vorgespraech abgeklaert werden.

Die Zusammenarbeit zwischen Gewerkschaft und Betriebsrat kann den Beschaeftigten doch in der Refel auch kaum schaden ...

Mit kollegialen Gruessen Joachim

W
willi

09.05.2007 um 22:18 Uhr

Eichhorn vom einladen steht da nichts und wenn keiner vom Betriebsrat in der Gewerkschaft ist müsst ihr denen auch nichts mitteilen.

M
Mona-Lisa

09.05.2007 um 22:32 Uhr

@Eichhorn, ich geh davon aus, dass mindestens einer aus eurer Belegschaft in der Gewerkschaft ist. Ladet zu eurer 1. Betriebsversammlung auf jeden Fall einen Gewerkschaftsvertreter ein. Sprecht mit ihm im Vorfeld eure Probleme an.

J
JoK

09.05.2007 um 23:06 Uhr

Hallo willi, Du schriebst:

Eichhorn vom einladen steht da nichts

Tja, ist die Gewerkschaft verpflichtet, in ihre Kristallkugel zu schauen, ob in einem der Betriebe eine Betriebsversammlung stattfindet? Ich wuerde wirklich vermuten, das die Moeglichkeit der Teilnahme nur dann gegeben ist, wenn auch eine Einladung erfolgt.

und wenn keiner vom Betriebsrat in der Gewerkschaft ist müsst ihr denen auch nichts mitteilen.

Hmm? "Beauftragte der im Betrieb vertretenen Gewerkschaften" lese ich so, dass es sich hier nicht um im Betriebsrat "vertretenen" Gewerkschaften handelt. Es genuegt doch meiner Meinung nach, dass irgendein Kollege im Betrieb Mitglied in einer Gewerkschaft ist; oder irre ich hier?

Mit kollegialen Gruessen Joachim

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