Erstellt am 08.05.2007 um 19:34 Uhr von mokkabohne
hallo eichhorn,
ihr könnt einen vertreter der gewerkschaft einladen, wenn diese im betrieb vertreten ist:
http://bundesrecht.juris.de/betrvg/__46.html
Erstellt am 08.05.2007 um 20:35 Uhr von Mona-Lisa
@Eichhorn,
ergänzend...
ihr könnt nicht nur, ihr seid sogar verpflichtet, sobald auch nur einer aus dem Gremium Gewerkschaftsmitglied ist.
§ 46 BetrVG - III. Unterrichtung der Gewerkschaft, Rd. Nr. 8 (Däubler)
Erstellt am 08.05.2007 um 21:15 Uhr von Bergmann
@ Eichhorn ,
ladet sie nur immer ein --ihr werdet feststellen--sie kommen immer seltener !!!!
Erstellt am 08.05.2007 um 21:18 Uhr von Mona-Lisa
@Bergmann,
eure Betriebsversammlungen müssen ja ganz schön langweilig sein.... ;-))
Erstellt am 08.05.2007 um 21:22 Uhr von Lotte
Mona-Lisa,
sollen wir mal gemeinsam als GEW Vertreterinnen zur BetrVers von Bergmann gehen?
Erstellt am 08.05.2007 um 21:24 Uhr von Bergmann
Sie kommen nicht weil sie jedesmal Haue bekommen !!!
Erstellt am 08.05.2007 um 21:25 Uhr von Mona-Lisa
@Lotte,
Hör auf!
Bergmann wird schon ganz blass........ ;-))
Erstellt am 08.05.2007 um 21:31 Uhr von Bergmann
@ Mona-Lisa ,
ich würde mich freuen euch begrüßen zu können-- da sieht ihr eine Gew. die den AG nach dem Mund redet und kontinuierlich an Land verliert !!!
Erstellt am 08.05.2007 um 21:34 Uhr von Lotte
Bergmann,
glaubst Du im Ernst, dass Mona-Lisa und ich als GEW Vertreter irgendjemandem nach dem Munde reden würden...;-))
Erstellt am 08.05.2007 um 21:35 Uhr von Bergmann
@ Lotte ,
Pferde vor der Apotheke........
Erstellt am 09.05.2007 um 16:55 Uhr von Eichhorn
Hallo Mona-Lisa und mokkbohne, vielen Dank für Eure Antworten.
Vielleicht einmal zur Erklärung. Wir sind ein großes Unternehmen, dass mit mehreren Büros über ganz Deutschland verteilt ist. Jede Niederlassung hat einen eigenen Betriebsrat. In unserer Region ist keiner aus dem Gremium Gewerkschaftsmitglied, aber in anderen Regionen schon.
Mich hatte es nur zum Grübeln gebracht, da ich im Betriebsratgeber von WAF unter
"Betriebsversammlung - Begriff und Zweck der Betriebsversammlung"
gelesen hatte:
Teilnehmer der Betriebsversammlung:
- die Arbeitnehmer des Betriebs,
- der Arbeitgeber
- Beauftragte der im Betrieb vertretenen Gewerkschaften
- und weitere
Und da im Betrieb die Gewerkschaft vertreten ist, nur nicht in unserer Region, bin ich unsicher geworden.
Wenn ich aber im BetrVG §46 nachlese, steht ja deutlich drin:
An den BV's ....k ö n n e n Beauftragte der im Betrieb vertretenen Gewerkschaften beratend teilnehmen.
Also nochmals Danke für Eure Hilfe. Bin halt neu im Geschäft.
Erstellt am 09.05.2007 um 19:58 Uhr von JoK
Hallo Eichhorn,
Du schriebst:
> An den BV's ....k ö n n e n Beauftragte der im Betrieb vertretenen Gewerkschaften
> beratend teilnehmen.
Aus dem hohlen Bauch wuerde ich sagen, dass die Beauftragten der im Betrieb vertretenen Gewerkschaften nur dann teilnehmen k oe n n e n, wenn sie auch eingeladen werden ;-)
Welc he Bedenken haettest Du denn, einen Gewerkschaftssekretaer einzuladen? Was - und wie - er etwas sagt, kann doch in einem Vorgespraech abgeklaert werden.
Die Zusammenarbeit zwischen Gewerkschaft und Betriebsrat kann den Beschaeftigten doch in der Refel auch kaum schaden ...
Mit kollegialen Gruessen
Joachim
Erstellt am 09.05.2007 um 20:18 Uhr von willi
Eichhorn vom einladen steht da nichts und wenn keiner vom Betriebsrat in der Gewerkschaft ist müsst ihr denen auch nichts mitteilen.
Erstellt am 09.05.2007 um 20:32 Uhr von Mona-Lisa
@Eichhorn,
ich geh davon aus, dass mindestens einer aus eurer Belegschaft in der Gewerkschaft ist.
Ladet zu eurer 1. Betriebsversammlung auf jeden Fall einen Gewerkschaftsvertreter ein.
Sprecht mit ihm im Vorfeld eure Probleme an.
Erstellt am 09.05.2007 um 21:06 Uhr von JoK
Hallo willi,
Du schriebst:
> Eichhorn vom einladen steht da nichts
Tja, ist die Gewerkschaft verpflichtet, in ihre Kristallkugel zu schauen, ob in einem der Betriebe eine Betriebsversammlung stattfindet? Ich wuerde wirklich vermuten, das die Moeglichkeit der Teilnahme nur dann gegeben ist, wenn auch eine Einladung erfolgt.
> und wenn keiner vom Betriebsrat in der Gewerkschaft ist müsst ihr denen auch
> nichts mitteilen.
Hmm? "Beauftragte der im Betrieb vertretenen Gewerkschaften" lese ich so, dass es sich hier _nicht_ um im *Betriebsrat* "vertretenen" Gewerkschaften handelt. Es genuegt doch meiner Meinung nach, dass irgendein Kollege im *Betrieb* Mitglied in einer Gewerkschaft ist; oder irre ich hier?
Mit kollegialen Gruessen
Joachim