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Krankenschein und Mitteilung über Krankheit

S
Speedy
Jan 2018 bearbeitet

Hallo !! Haben fogendes problem . Ein Ma hatte einen längeren Krankenschein ca 6 Wochen ! hat aber immer überpünktlich die Krankenscheinverlängerrungen in der Personalabteilung eingereicht !! Und beim ersten schein seinen meister verständigt ! jetzt meint der AG er häte jede verlängerrung bei seinem meister anzeigen !! was meint ihr dazu ?? Wie soll er sich verhalten ?? kann es rechtliche schritte geben ?? wie soll sich der BR verhalten

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Community-Antworten (6)

K
Kölner

08.05.2007 um 18:35 Uhr

@speedy Wenn der AN der Anzeigepflicht nachgekommen ist, ist das eine Sache. Kommt der AN der Nachweispflicht nicht nach ist das eine andere Sache. Im ersteren Fall hat er mit der Ansage "ich bin weiterhin krank" der Anzeigepflicht genüge getan, der Nachweispflicht möglicherweise nicht. Abmahnbar ist letzteres schon - vor allem, wenn ein schuldhaftes Verzögern der Nachweispflicht eintritt.

S
Speedy

08.05.2007 um 19:08 Uhr

Danke Koelner !! aber beim ersten schein wurde sofort der Krankenschein eingereicht !! und bei jeder verlängerrung mindestens einen tag vor ablauf des letzten tages per post versendet !! oder habe ich etwas nicht so recht verstanden ??

S
sphinx

08.05.2007 um 19:24 Uhr

@Speedy

du bist ein bisschen schnell ;-)

Wenn ich es richtig verstehe, dann hat der AN unverzüglich, d.h. am 1. Tag des Krankseins, seinem direkten Vorgesetzten mittgeteilt, dass er krank ist und dann rechtzeitig die erste Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung der Perso geschickt und alle weiteren vor Ablauf der vorherigen?

Dann denke ich, hat er alles richtig gemacht und der AG möchte mal nachweisen, was falsch war.

LG

S
Speedy

08.05.2007 um 20:44 Uhr

Joo genau so war es !! Denke auch das es keine Probleme in dieser sache geben kann !! Aber wie die AG so sind , meistens immer Kontra BR !! In diesem sinn noch einen schönen abend und Danke !!

Der Speedy

J
Jane

09.05.2007 um 21:56 Uhr

Der AG ist am selben Tag der Krankschreibung Schriftlich,Mündlich oder Telefonisch zuinformieren Der Krankenschein Selbst ist innerhalb von 3 Tagen einzureichen

C
Cheeta

09.05.2007 um 22:05 Uhr

@Jane

bitte...!

Krankenscheine gibt es kaum noch, heute hat man normalerweise

Chipkarten, beides wird nicht ( !) beim AG abgegeben.

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