Hallo,
ist ein Controller (Gesamtunternehmensebene), der in der Verwaltungsabteilung als eigener Funktionsbereich ohne Personalverantwortung und als Untergebener des kauf. Leiters (zugleich Verwaltungsleiter) ein leitender Angestellter im Sinne des BVG §5 Abs. 3?
Ich spreche hier besonders die Def. nach Aufgabenbeschreibung an (Aufgaben, die für den Betrieb von besonderer Bedeutung sind......)
Gruß
Gerd