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Arbeitszeit ohne eine Unterschrift des BR und der GW schon 39,5Std arbeiten - zulässig?

Y
yamato
Jan 2018 bearbeitet

Der BR und die Gewerkschaft stehen mit der Geschäftsleitung zur Zeit in Verhandlung wegen Arbeitszeizverlängerung ( von 37,5 auf 39,5 Std. ohne Lohnausgleich).Es ist noch zu keinem Abschluss gekommen,aber die Geschäftsleitung hat in der Aprilabrechnung schon keine AZV mehr vergütet.Das heist ,das wir ohne eine Unterschrift des BR und der GW schon 39,5Std arbeiten. Ist das Rechtlich ?????

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Community-Antworten (2)

K
Kölner

07.05.2007 um 17:03 Uhr

@yamato AZV? Die sind in der Regel doch tarifvertraglich geregelt, oder? Und was hat die Gehaltsabrechnung mit den AZV zu tun? Fragen über Fragen...

S
sphinx

07.05.2007 um 22:33 Uhr

@Yamato

AZV ist üblicherweise die Abkürzung von Arbeitszeitverkürzung, z.B.: in BAT- Verträgen gibt es : 2 AZV- Tage ( freie Tage) im Jahr.

Meinst du dasselbe?

LG

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