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Darf Betriebsrat Verträge schließen?

G
godesia
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kolleginnen und Kollegen, unser BR hat beschlossen, außerhalb der Geschäftsräume in einer preiswerten Tagungseinrichtung in eine eintägige "Klausur" zu gehen. Dafür muss mit der Einrichtung ein Mietvertrag für den Tagungsraum geschlossen werden (unter 100 Euro). Kostenübernahme durch den AG stellt kein Problem dar, lediglich die Frage, wer den Vertrag mit der Einrichtung schließt. Wo finde ich, dass der BR solche Verträge nicht unterschreiben darf?

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Community-Antworten (1)

B
bigkuddel

07.05.2007 um 15:16 Uhr

Deine Frage : Wo finde ich,dass der BR solche Verträge nicht unterschreiben darf. Stelle Sie mal andersrum;Wo steht das der BR solche Verträge unterzeichnen darf,soll?. Der Betriebsrat ist juristisch Vermögenslos.§40 regelt Kosten und Sachaufwand. Ein Beschluss über Anmietung von Räumlichkeiten kann der BR bei erforderniss machen,die Anmietung selbst sollte er sann den AG auferlegen.

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