400€ Job nebenher?
Guten Morgen,
Eine Kollegin möchte neben ihrer 35 Std. - Stelle einen 400€ - Job annehmen. Ist das möglich? Geltungsbereich TVöD BT-K.
Vielen Dank schonmal !
Axel
Community-Antworten (11)
07.05.2007 um 11:42 Uhr
Das ist m öglich, sie muss aber die Genehmigung des AG einholen.
07.05.2007 um 12:49 Uhr
Sie muss eben nicht die Genehmigung einholen!
Ein Blick in den Arbeitsvertrag sollte vorher aber geworfen werden, wegen eben dieser Information an den Arbeitgeber.
07.05.2007 um 13:36 Uhr
@Lolus Sie muss die Nebentätigkeit ANZEIGEN. § 3 Abs 3 TVöD.
07.05.2007 um 20:20 Uhr
Hallo Kölner,
also nur Bescheid sagen (egal ob Voll- oder Teilzeitbeschäftigung) und nebenher den 400€ - Job antreten ??? Ist im Moment ernsthaft Thema in der Klinik (sehr viele, auch geringfügig Teilzeit- beschäftigte). Die GL & PDL versuchen derzeit alle Nebebbeschäftigungen zu unterbinden.
Gruß aus NOH BEI KÖLLE
07.05.2007 um 20:34 Uhr
@lolus Wo ist Noh bei Kölle? Egal... Die GL und PDL haben da keinerlei Rechte. Willste ein BAG-Urteil dazu?
07.05.2007 um 21:48 Uhr
Joooo
Danke, Axel
08.05.2007 um 21:42 Uhr
Hallo Kölner, ich habe wirklich Interesse an dem BAG-Urteil!!!
Vielen Dank schonmal,
Gruß Axel
09.05.2007 um 00:48 Uhr
lolus, eine letzte Tat, bevor ich ins Bett gehe: http://www.ra-kotz.de/nebentaetigkeit1.htm
Ich denke, dass Kölner dieses Urteil meint
09.05.2007 um 09:12 Uhr
@ lolus ,
hier eine nette Seite !!!! http://www.bewerbungsmappen.de/links/Arbeitsrecht_X/Arbeitsrecht_114/arbeitsrecht_114.html
Stellt sich die Frage was im TV geregelt ist ???
09.05.2007 um 12:34 Uhr
@bergmann und Lotte Danke...
09.05.2007 um 15:13 Uhr
Dank alle,
Axel
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