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400€ Job nebenher?

L
lolus
Jan 2018 bearbeitet

Guten Morgen,

Eine Kollegin möchte neben ihrer 35 Std. - Stelle einen 400€ - Job annehmen. Ist das möglich? Geltungsbereich TVöD BT-K.

Vielen Dank schonmal !

Axel

5.313011

Community-Antworten (11)

J
Jube

07.05.2007 um 11:42 Uhr

Das ist m öglich, sie muss aber die Genehmigung des AG einholen.

FB
Frank B.

07.05.2007 um 12:49 Uhr

Sie muss eben nicht die Genehmigung einholen!

Ein Blick in den Arbeitsvertrag sollte vorher aber geworfen werden, wegen eben dieser Information an den Arbeitgeber.

K
Kölner

07.05.2007 um 13:36 Uhr

@Lolus Sie muss die Nebentätigkeit ANZEIGEN. § 3 Abs 3 TVöD.

L
lolus

07.05.2007 um 20:20 Uhr

Hallo Kölner,

also nur Bescheid sagen (egal ob Voll- oder Teilzeitbeschäftigung) und nebenher den 400€ - Job antreten ??? Ist im Moment ernsthaft Thema in der Klinik (sehr viele, auch geringfügig Teilzeit- beschäftigte). Die GL & PDL versuchen derzeit alle Nebebbeschäftigungen zu unterbinden.

Gruß aus NOH BEI KÖLLE

K
Kölner

07.05.2007 um 20:34 Uhr

@lolus Wo ist Noh bei Kölle? Egal... Die GL und PDL haben da keinerlei Rechte. Willste ein BAG-Urteil dazu?

L
lolus

07.05.2007 um 21:48 Uhr

Joooo

Danke, Axel

L
lolus

08.05.2007 um 21:42 Uhr

Hallo Kölner, ich habe wirklich Interesse an dem BAG-Urteil!!!

Vielen Dank schonmal,

Gruß Axel

L
Lotte

09.05.2007 um 00:48 Uhr

lolus, eine letzte Tat, bevor ich ins Bett gehe: http://www.ra-kotz.de/nebentaetigkeit1.htm

Ich denke, dass Kölner dieses Urteil meint

B
Bergmann

09.05.2007 um 09:12 Uhr

@ lolus ,

hier eine nette Seite !!!! http://www.bewerbungsmappen.de/links/Arbeitsrecht_X/Arbeitsrecht_114/arbeitsrecht_114.html

Stellt sich die Frage was im TV geregelt ist ???

K
Kölner

09.05.2007 um 12:34 Uhr

@bergmann und Lotte Danke...

L
lolus

09.05.2007 um 15:13 Uhr

Dank alle,

Axel

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