Neuwahl Gesamtbetriebsratsmitglieder - besonderer Grund erforderlich?
Guten Abend zusammen, ich möchte als Betriebsratsvorsitzender die Gesamtbetriebsratsmitglieder auf der nächsten Sitzung neu wählen, da ich bisher nicht im Gesamtbetriebsrat bin und meiner Meinung nach der Betriebsratsvorsitzende dieses Amt auch machen sollte. Benötige ich hierfür einen besonderen Grund und kann man die Gesamtbetriebsratsmitglieder jederzeit ohne Angabe von Gründen neu wählen?
Community-Antworten (29)
06.05.2007 um 00:06 Uhr
Alleinherscher, ist das jetzt die Joke-Frage zum Wochenende? ;-)))
06.05.2007 um 00:12 Uhr
@ Lotte Wie soll ich das bitte verstehen? Ich möchte eine Antwort auf meine Frage mit der ich etwas anfangen kann
06.05.2007 um 00:17 Uhr
@ Alleinherrscher
abgesehen von deinem " eigenwilligen" Nick...
meinst du, ( Vermutungsmodus) du möchtest statt der BRM aus deinem BR, die
bisher zum GBR entsendet wurden, nun selbst entsendet werden?
06.05.2007 um 00:21 Uhr
Alleinherrscher,
ist der Nick "König der BR´s" schon vergeben ? Was meinst Du wie kommen die BR´s in den GBR ? na...
06.05.2007 um 00:29 Uhr
@ alle Wie in meiner Fragestellung zu entnehmen ist bin ich der Meinung, dass ich als Betriebsratsvorsitzender auch in den Gesamtbetriebsrat gehöre und möcht wissen ob ich ohne Angabe von Gründen eine Neuwahl durchführen kann. Die Vermutungen über meinen Nicknamen spielen hierfür keine Rolle
06.05.2007 um 00:36 Uhr
@Fürst Alleinherrscher, du hast auf Grund deines BRV-Amtes keinen Anspruch auf die Entsendung als GBR-Mitglied! § 47 BetrVG - IV. Zusammensetzung des Gesamtbetriebsrats (Abs. 2) Rd. Nr. 29 Däubler, Stell Dich zur Verfügung und lass die BR-Mitglieder entscheiden!
06.05.2007 um 00:45 Uhr
@ alle Ich will ja neu wählen weiß jedoch nicht ob ich das ohne Angabe von Gründen überhaupt möglich ist und benötige daher einen fachmännischen Rat und keine Klugscheißerei
06.05.2007 um 00:47 Uhr
Alleinherrscher, dann kauf dir doch mal ein Buch zum Thema !
06.05.2007 um 01:11 Uhr
@ waschbär Für was bist Du im Forum du Idiot? Warum soll ich mir ein Buch zu dem Thema kaufen? Ich will einen Ratschlag und keine besserwisserischen Antworten und Kommentare.
06.05.2007 um 01:32 Uhr
@Alleinherrscher, nur zu deiner Information, waschbär weiss, von was er redet, du hast es nicht mal nötig, ein Blick in's BetrVG zu werfen! Ausser heisser Luft, Arroganz und Unverschämtheiten hast du anscheinend nicht's zu bieten.
Schade, dass du nicht im normalen Ton diskutieren kannst. Versuch's doch noch mal von vorne :-))
06.05.2007 um 01:33 Uhr
Alleinherrscher, Pass mal auf Du "Niete" , ich Helfe gerne aber es gibt dinge die sorgen bei mir für ein "Würg" Reflex .... So was wie Du würde ich nicht mal als Ersatzmitglied Einladen .... Mach mal ein Kurs in Konflikt Dödel Die Da . Dann kommst du auch besser im GBR aus ....
06.05.2007 um 01:50 Uhr
@Alleinherrscher
für dich sehe ich so momentan leider gar keine Chance, dass du in den GBR
kommst, da du dich noch nicht mal selbst beherrschst...:-(
Schade...
06.05.2007 um 02:36 Uhr
@ waschbär
Du hast wollt einen Lattenknaller. Ich bin Betriebsratsvorsitzender und bestimme den Ton. Anstatt meine Frage zu beantworten gibts Du mir den Ratschlag ein Buch zu kaufen. Du kannst vor mir aus eine Parkuhr mit deinem Dödel Die Da volllabern aber halte Dich gefälligst aus diesem Forum heraus wenn Du keine Ahnung hast
@ mona-lisa Wenn waschbär ahnung hätte wäre meine Frage schon längst beantwortet. Leute die mir als Ratschlag einen Buchkauf vorschlagen haben einen IQ von einem 5 Jährigen
@ sphinx Da brauchst Du Dir mal keine Sorgen machen ich weiß wie zu meinen Stimmen komme es geht bloß darum ob ich eine Neuwahl begründen muß und sonst nichts. Bis jetzt habe ich von Euch Experten keine Antwort darauf bekommen.
06.05.2007 um 02:45 Uhr
Hallo Alleinherrscher, so ergeht es einem hier im Forum wenn man Kritik an unsachlichen Antworten äußert. Aber so sammle nicht nur ich sondern auch Andere diese Erfahrungen. Man sollte beherrscht bleiben und sich einfach nicht auf dieses Niveau herab begeben.
Und jetzt zum Thema: Eine Begründung für dein Vorhaben ist nicht notwendig.
Mit den entsprechenden Tagesordnungspunkten zur nächsten Betriebsratssitzung einladen, die notwendigen Beschlüsse fassen, und schon ist der Fisch gegessen. Ob Du oder Andere für die Entsendung in den GBR gewählt werden entscheidet die Mehrheit des Betriebsrats.
So ist das in der Demokratie.
06.05.2007 um 02:50 Uhr
@Sphinx, waschbär, mona-lisa In der Regel bildet ja das Lesen - Ihr seid offensichtlich sehr ungebildet!
@Alleinherrscher Einem BRV steht selbstverständlich das Recht zu, im GBR zu sein. Er ist geborenes Mitglied laut § 47a Abs. 1 Nr. 2 BetrVG! Du musst in der nächsten Tagesordnung lediglich einen eigenen Punkt "Neubestimmung der Besetzung des GBR" aufnehmen.
Wie konnte das denn passieren, das Du nicht im GBR bist? Dann werfe ich Dir nun wirklich mangelhafte Lektüre des Gesetzestextes vor!
06.05.2007 um 02:51 Uhr
@ Heini
Danke für deine Antwort. Endlich mal jemand der die Frage gleich beantwortet ohne rumzulabern wie z.B. waschbär und mona-lisa
06.05.2007 um 02:57 Uhr
@Kölner
..endlich..
...das Wort zum Sonntag, wenn auch spät...
Ja, ich muss noch viel lernen :-(
Evt. könntest du mir freundlicherweise noch etwas beibringen?
LG :-)
06.05.2007 um 03:25 Uhr
Alleinherrscher+Heini, so dann ist ja euer Rat komplett.
Schade dachte eine zeit lang das Heini etwas Schlauer ist .....
Zitat < Alleinherrscher>"Ich bin Betriebsratsvorsitzender und bestimme den Ton.".... Heini , sage mal auf welcher seite stehts Du ?
Alleinherrscher, ich Verstand zu spät und übersah deine ware Grösse "Oh Erhabner Verzeihe mir, ich umwürdiger der ich vor dir im Staube krichen könnte..."
Warum gibts Du nicht deinem Gebursrecht nach und erhebst anspruch auf den KBR ?? Ist es dein Gross mut oder der wille zur Demokratie .... ?
06.05.2007 um 03:33 Uhr
@Waschbär,
ich dachte auch erst, da haben sich 2 gesucht und gefunden...aber
leider braucht Heini viel Aufmerksamkeit, gleich welcher Art und Alleinherrscher
ist dafür ein klein wenig zu egozentrisch..
Liebe Grüße
06.05.2007 um 03:38 Uhr
sphinx, noch Wach ?????
noch Lust ???
06.05.2007 um 03:40 Uhr
@ Heini, da Du ja nun nicht mehr alleine bist .... brauchst Du ja auch nicht mehr andauerd sinn entleerten text ins Forum Kopieren ?
06.05.2007 um 03:58 Uhr
co/ Nachteule, es geht nicht weil .... Er ist daher nicht Vertreter im Willen, sondern Vertreter in der Erklärung...
Alles klar ! ?
06.05.2007 um 06:23 Uhr
sphinx, das ist traurig und sehr hart kaum auf der welt und schon wieder weg ....
ich habe mein postfach die ganze nacht auf und bleibe noch vor der edv... sagt bescheid wen ich dir irgendwie helfen kann
06.05.2007 um 07:11 Uhr
sphinx, die natur, oft kalt und unberechenbar . unmenschlich und ungerecht.
ist schlimm so ein kleines wesen in senen händen sterben zu sehen ... mich hat immer fertig gemacht das all unsere technick,all unser wissen , mir in dem moment überhaupt nichts hilft .
06.05.2007 um 08:14 Uhr
@Waschbär, Mona -Lisa
ich habe schlechte Nachrichten:-(
bis bald!
06.05.2007 um 10:01 Uhr
@Kölner, na, dann hoffen wir, dass seine Hoheit, Alleinherrscher der erste, sich die Mühe macht, den §47a im BetrVG genauestens zu studieren (sollte er fündig werden!) und die dafür notwendige Tagesordnung mit der Überschrift "An meine Untertanen" nicht vergisst....... ;-))
06.05.2007 um 22:05 Uhr
Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null... und das nennen sie dann ihren Standpunkt! von A. Einstein
06.05.2007 um 22:15 Uhr
Heini,
Das ist ja alles "Relativ" , Albert der alte Sack, hatte ja nun bekanntlich auch erste Anzeichen von Demenz.
Aber wie steht es um dich .... ? Wo sthtst Du beim Herrscher des GBR oder beim BR Volke .....
06.05.2007 um 22:16 Uhr
sphinx, ich sehe mal nach her vorbei ....
Verwandte Themen
Wollte in den Gesamtbetriebsrat war bei der Wahl aber krank und konnte mich nicht wählen lassen
ÄlterGuten Tag, ich habe folgendes Anliegen: Bei uns im BR-Gremium stand die Neuwahl der Gesamtbetriebsratsmitglieder an. Der GRund hierfür liegt, dass wir zu Amtsbeginn beschlossen haben jedes Jahr neu
Neuwahl bei Veränderung der Belegschaftsgröße
ÄlterHi zusammen, im Internet haben wir was gelesen zum Thema: Neuwahl des Betriebsrats bei Veränderung der Personalstärke Bei uns ist es so, dass wir eventuell in eine solche Regelung reinfallen,
Ich denke mir die Welt, wie sie mir gefällt!
ÄlterLiebes Forum, in unserem Tarifvertrag steht zum Geltungsbereich im §1 folgendes: Angestellte in leitender Stellung oder solche Angestellte, die durch ihre Stellung berufen sind, selbstständig En
BR-Vorsitzender geht in Rente...Neuwahl erforderlich ??
ÄlterUnser BR-Vorsitzender geht demnächst in Rente und scheidet aus dem Unternehmen aus. Für seinen Sitz im BR-Gremium gibt es bereits einen Nachrücker. Nun stellen sich aber folgende Fragen: 1) Rückt auto
Fristen bei Neuwahl wegen veränderter Mitarbeiterzahl?
ÄlterWenn zu einem Stichtag per BR-Beschluß festgestellt wird, dass eine Neuwahl erforderlich ist, weil die Anzahl der Beschäftigten sich entsprechend BetrVG geändert hat, wie lange ist der Betriebsrat dan