Probezeit-Verlängerung - möglich?
Hallo!
- Ist eine Verlängerung der Probezeit über 6 Monate hinaus möglich?
- Reicht es aus, dass der Arbeitgeber einseitig diese Verlängerung ankündigt?
- Ist es von Bedeutung, ob sich die Betreffenden dazu äußern bzw. dem widersprechen?
Vielen Dank!
Community-Antworten (5)
05.05.2007 um 22:04 Uhr
schäfchen, hier hilft der Blick in das BGB § 622 Abs.3 + 4.
05.05.2007 um 22:49 Uhr
@Schäfchen, mußt Du google gehen und gucks Du!
05.05.2007 um 22:53 Uhr
Wer Internet hat, hat auch BGB! ... (3) Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.
(4) 1Von den Absätzen 1 bis 3 abweichende Regelungen können durch Tarifvertrag vereinbart werden. 2Im Geltungsbereich eines solchen Tarifvertrags gelten die abweichenden tarifvertraglichen Bestimmungen zwischen nicht tarifgebundenen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, wenn ihre Anwendung zwischen ihnen vereinbart ist.
06.05.2007 um 02:06 Uhr
schäfchen, mit seinem Urteil vom 07.03.2002 zeigt das BAG neue Wege auf, wie der Arbeitgeber vom Faktischen her die Probezeit verlängern kann, ohne in Konflikt mit dem Kündigungsschutzgesetz zu kommen.
Interessante Ausführungen zum Thema „Verlängerung der Probezeit“ findest Du unter nachstehender Adresse:
www.arbeitsrecht.de/arbeitsrecht/newsletter/archiv/2002/NL_074.php?navid=1
06.05.2007 um 05:09 Uhr
Heini, genau ... .-/
http://www.lexrex.de/rechtsprechung/innovativ/ctg1086615668087/1743.html
Ist fast das gleiche, nur etwas spezieller
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