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Arbeitsvertrag - Durfte die Probezeit eigentlich verlängert werden?

O
oleander0_6
Jan 2018 bearbeitet

Eine Mitarbeiterin ist noch in der Probezeit und müßte dann einen unbefristeten Vertrag bekommen. Arbeitgeber möchte ihr aber einen befristeten Vertrag ( für 1 Jahr ) auf einmal geben. Ihre Probezeit wurde schon einmal verlängert. Nun meine Fragen: Durfte die Probezeit eigentlich verlängert werden? Muß sie den befristeten Arbeitsvertrag unterschreiben? Was können wir dagegen tun? Arbeitgeber hat uns nur bei einem Personalgespräch mit ihr kurzfristig darüber informiert.

4.50504

Community-Antworten (4)

B
Bergmann

03.05.2007 um 12:32 Uhr

@ oleander0_6 ,

eine 3-malige Verlängerung der Probezeit und/ oder Dauer von 2 Jahren ist möglich !! Falls das Arbeitsverhältnis danach weiterbesteht , ist nur noch ein unbefristetes Arbeitsverhältnis möglich .

Außnahme sind Zweckbefristungen -- solange der Zweck da ist , sind sie zeitlich unbegrenzt !!

Um deine Frage zu beantworten , müßte man wissen wie lange die Probezeit schon andauert und ob´s eine Zweckbefristung ist !!

V
vip3k

03.05.2007 um 12:34 Uhr

Hallöchen,

also, die Probezeit darf einmalig verlängert werden. Das der AG nun keinen unbefristeten sondern einen befristeten Arbeitsvertrag anbietet, ist natürlich schade aber auch zulässig.

Ich möchte hier nun nichts falsches schreiben und hoffe auf weitere Antworten

K
Kölner

05.05.2007 um 21:50 Uhr

@oleander0_6 Was soll oder will der BR denn dagegen unternehmen? Vor allem hinsichtlich des Schadens für den Kollegen, der - je nachdem wie der BR sich äußert - auftreten kann!

W
Waschbär

05.05.2007 um 22:20 Uhr

oleander0_6, irgendwie habe ich schon seit graumerzeit das gefühl,das Zeitverträge sowie so unter "Probe" Zeit laufen . Von daher ... passe ich lieber

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