Erstellt am 03.05.2007 um 10:32 Uhr von Bergmann
@ oleander0_6 ,
eine 3-malige Verlängerung der Probezeit und/ oder Dauer von 2 Jahren ist möglich !! Falls das Arbeitsverhältnis danach weiterbesteht , ist nur noch ein unbefristetes Arbeitsverhältnis möglich .
Außnahme sind Zweckbefristungen -- solange der Zweck da ist , sind sie zeitlich unbegrenzt !!
Um deine Frage zu beantworten , müßte man wissen wie lange die Probezeit schon andauert und ob´s eine Zweckbefristung ist !!
Erstellt am 03.05.2007 um 10:34 Uhr von vip3k
Hallöchen,
also, die Probezeit darf einmalig verlängert werden. Das der AG nun keinen unbefristeten sondern einen befristeten Arbeitsvertrag anbietet, ist natürlich schade aber auch zulässig.
Ich möchte hier nun nichts falsches schreiben und hoffe auf weitere Antworten
Erstellt am 05.05.2007 um 19:50 Uhr von Kölner
@oleander0_6
Was soll oder will der BR denn dagegen unternehmen?
Vor allem hinsichtlich des Schadens für den Kollegen, der - je nachdem wie der BR sich äußert - auftreten kann!
Erstellt am 05.05.2007 um 20:20 Uhr von waschbär
oleander0_6,
irgendwie habe ich schon seit graumerzeit das gefühl,das Zeitverträge sowie so unter "Probe" Zeit laufen . Von daher ... passe ich lieber