Während Probezeit 2 Monate krank - Verlängert sich die Probezeit deshalb?
Guten Tag zusammen. Ich hätte folgende Frage zur Probezeit und Krankheit! Die Probezeit beträgt lt. Vertrag 6 Monate. Ein Kollege wurde nach 2 Monaten für 2 Monate Krank (Reha). Verlängert sich nun die Probezeit um diese 2 Monate? Oder läuft die ganz normal weiter???
Danke anja
Community-Antworten (5)
09.10.2007 um 00:19 Uhr
anjab, sie läuft ganz normal weiter, denn auch als "Kranker" war der MA ja AN des Betriebs.
09.10.2007 um 11:06 Uhr
@anjab und Lotte,
wie sollte sich der Betriebsrat verhalten, wenn der AN vor Ablauf der Probezeit wieder arbeitet, der AG nun auf eine entsprechende Verlängerung der Probezeit besteht? (Sein Durckmittel wäre eine mögliche unbegründete Kündigung in der Probezeit) In unserem Betrieb ist lange Erkrankung immer wieder Dikussionsstoff zwischen AG und BR. Nur hatten wir - zum Glück - bisher nicht die oben genannte Konstellation.
09.10.2007 um 12:14 Uhr
Wenn der AG die Probezeit verlängern will hast du als BR schlechte Karten. Du hast ja selbst schon die Alternative genannt ( Probezeitkündigung ). Lass ihn doch die Probezeit verlängern, dann gilt für den Kollegen das KSchG. Ist doch nur von Vorteil.
09.10.2007 um 17:04 Uhr
Matze, wenn es keine abweichende Regelung im TV gibt, gilt BGB § 622 (3)
Würde mich als BR raushalten, da die Verlängerung ohne etwaige tarifliche Grundlage, jeglicher gesetzlicher Grundlage entbehrt.
09.10.2007 um 19:32 Uhr
@rolfo2 und lotte
Danke!!
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