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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Während Probezeit 2 Monate krank - Verlängert sich die Probezeit deshalb?

A
anjab
Jan 2018 bearbeitet

Guten Tag zusammen. Ich hätte folgende Frage zur Probezeit und Krankheit! Die Probezeit beträgt lt. Vertrag 6 Monate. Ein Kollege wurde nach 2 Monaten für 2 Monate Krank (Reha). Verlängert sich nun die Probezeit um diese 2 Monate? Oder läuft die ganz normal weiter???

Danke anja

5.21705

Community-Antworten (5)

L
Lotte

09.10.2007 um 00:19 Uhr

anjab, sie läuft ganz normal weiter, denn auch als "Kranker" war der MA ja AN des Betriebs.

M
Matze24

09.10.2007 um 11:06 Uhr

@anjab und Lotte,

wie sollte sich der Betriebsrat verhalten, wenn der AN vor Ablauf der Probezeit wieder arbeitet, der AG nun auf eine entsprechende Verlängerung der Probezeit besteht? (Sein Durckmittel wäre eine mögliche unbegründete Kündigung in der Probezeit) In unserem Betrieb ist lange Erkrankung immer wieder Dikussionsstoff zwischen AG und BR. Nur hatten wir - zum Glück - bisher nicht die oben genannte Konstellation.

R
rolfo2

09.10.2007 um 12:14 Uhr

Wenn der AG die Probezeit verlängern will hast du als BR schlechte Karten. Du hast ja selbst schon die Alternative genannt ( Probezeitkündigung ). Lass ihn doch die Probezeit verlängern, dann gilt für den Kollegen das KSchG. Ist doch nur von Vorteil.

L
Lotte

09.10.2007 um 17:04 Uhr

Matze, wenn es keine abweichende Regelung im TV gibt, gilt BGB § 622 (3)

Würde mich als BR raushalten, da die Verlängerung ohne etwaige tarifliche Grundlage, jeglicher gesetzlicher Grundlage entbehrt.

M
Matze24

09.10.2007 um 19:32 Uhr

@rolfo2 und lotte

Danke!!

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