Erstellt am 08.10.2007 um 22:19 Uhr von Lotte
anjab,
sie läuft ganz normal weiter, denn auch als "Kranker" war der MA ja AN des Betriebs.
Erstellt am 09.10.2007 um 09:06 Uhr von Matze24
@anjab und Lotte,
wie sollte sich der Betriebsrat verhalten, wenn der AN vor Ablauf der Probezeit wieder arbeitet, der AG nun auf eine entsprechende Verlängerung der Probezeit besteht? (Sein Durckmittel wäre eine mögliche unbegründete Kündigung in der Probezeit)
In unserem Betrieb ist lange Erkrankung immer wieder Dikussionsstoff zwischen AG und BR. Nur hatten wir - zum Glück - bisher nicht die oben genannte Konstellation.
Erstellt am 09.10.2007 um 10:14 Uhr von rolfo2
Wenn der AG die Probezeit verlängern will hast du als BR schlechte Karten. Du hast ja selbst schon die Alternative genannt ( Probezeitkündigung ).
Lass ihn doch die Probezeit verlängern, dann gilt für den Kollegen das KSchG. Ist doch nur von Vorteil.
Erstellt am 09.10.2007 um 15:04 Uhr von Lotte
Matze,
wenn es keine abweichende Regelung im TV gibt, gilt BGB § 622 (3)
Würde mich als BR raushalten, da die Verlängerung ohne etwaige tarifliche Grundlage, jeglicher gesetzlicher Grundlage entbehrt.
Erstellt am 09.10.2007 um 17:32 Uhr von Matze24
@rolfo2 und lotte
Danke!!