Erstellt am 03.05.2007 um 08:33 Uhr von Der-Orion
Hi Lindella,
schau doch bitte mal in den §13 (3) BetrVG dort ist eine Reglung mit einer mindest Laufzeit der Amtsperiode von einem Jahr festgelegt.
Gruß
Der-Orion
Erstellt am 03.05.2007 um 08:41 Uhr von Lindella
Hallo Orion,
ich hab nachgeschaut. Problem ist nur, dass ich auch schon außerhalb des regulären JAV-Wahl-Zeitraumes gewählt wurde.
Würdest Du es denn auch so verstehen, dass man dann wieder regulär Okt/Nov 08 wählen müsste? Weil ich schon über ein Jahr JAV bin? Geht man nämlich von den regulären Wahlzeitraum aus Okt/Nov 06 bin ich noch im ersten Jahr und mein Nachfolger müsste erst zum übernächsten Zeitraum gewählt werden.
Verstehst Du meinen Gedankengang?
Gruß
Lindella
Erstellt am 03.05.2007 um 09:56 Uhr von Der-Orion
@Lindella,
wenn Du jetzt also eine(n) VertreterIn hast so gilt für Ihn/Sie die bisherige Amtsperiode bis zum Okt/Nov 2008. Maßgebend ist hier die Wahl des Gremiums und nicht des/der Vorsitzenden.
Fazit Neuwahlen im Okt/Nov 2008
Falls Du keine(n) VertreterIn haben solltest, so muß zum Zeitpunkt Deines Verlassens des Unternehmens die JAV neu gewählt werden.
Gruß
Der-Orion
Erstellt am 03.05.2007 um 13:11 Uhr von Lindella
@Orion
mein Vertreter ist 25 Jahre geworden und kann deswegen das Amt nicht mehr antreten und das eine Neuwahl erfolgen muss,
ist mir auch klar. Ich will ja bloß wissen, wie lang für meinen Nachfolger die Amtszeit ist?
Gruß
Lindella
Erstellt am 03.05.2007 um 13:44 Uhr von Der-Orion
@Lindella
§64 (3) BetrVG regelt, das ein Mitglied der JAV, das im Laufe der Amtszeit das 25. Lebensjahr vollendet, bis zum Ende der Amtszeit Mitglied der JAV bleibt.
Da ich davon ausgehe, das Dein Vertreter Dich auch aktiv vertreten hat, (Du hattest ja bestimmt mal Urlaub und warst krank) so läuft seine Amtszeit bis Okt/Nov. 2008 ohne Neuwahlen in 2007 weiter.
Da Eure Amtsperiode Ende 2008 über ein Jahr währt, muss dann aber neu gewählt werden.
Gruß
Der-Orion
Erstellt am 03.05.2007 um 15:57 Uhr von Lindella
@Orion
na logisch hat er mich mal vertreten, doch mein BR meinte bei einer 1Kopf-JAV ist es kein Stellvertreter sondern ein Ersatzmitglied.
Weil ich aufhöre rutscht er nach und würde erst jetzt sein Amt beginnen und nun ist er 25 Jahre. Aber egal, weil er in Außendienst will und kein
Bock auf JAV hat.
Also gibt es eine Neuwahl zum 1.6.07 und mein Nachfolger macht bis 1.Okt-30.Nov 08 oder 09???
Gruß
Linda
Erstellt am 03.05.2007 um 16:09 Uhr von der-orion
@Lind(ell)a
Also gibt es eine Neuwahl zum 1.6.07 und mein Nachfolger macht bis 1.Okt-30.Nov 08 oder 09???
na dann definitiv bis 2008 :-)
Gruß
Der-Orion