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Kündigung in der Probezeit - Besteht ein MBR des Betriebsrates?

L
lolus
Jan 2018 bearbeitet

Guten Morgen, Ich habe nochmal eine Frage. Verhaltensbedingte Kündigung in der Probezeit. Besteht ein MBR des Betriebsrates? Oder eine Pflicht zur Stellungnahme?

Gruß Axel.

3.95701

Community-Antworten (1)

S
Sternburg

02.05.2007 um 14:56 Uhr

Moin!

Laut § 102 Abs. 1 BetrVG ist der BR vor jeder Kündigung anzuhören. Es spielt dabei keine Rolle, ob die Kündigung während oder nach der Probezeit erfolgt und ob das Kündigungsschutzgesetz für den betroffenen Arbeitnehmer Anwendung findet oder nicht. Eine Kündigung ohne vorherige Anhörung des Betriebsrats ist in jedem Fall unwirksam.

Eine Pflicht zur Stellungnahme besteht für den Betriebsrat grundsätzlich nicht, auch wenn der Arbeitgeber diese wünscht. Ein Schweigen des Betriebsrates wird nach dem Gesetz als Zustimmung gewertet.

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