Erstellt am 14.06.2005 um 22:41 Uhr von Rollie
Was soll daran nicht erlaubt sein ?
Wenn er wählbar war entsprechend dem BetrVG. spricht nichts gegen seine Tätigkeit als Betriebsrat.
Und wen das BR-Gremium zum Vorsitzenden wählt entscheidet der Betriebsrat.
Erstellt am 24.06.2005 um 21:14 Uhr von Fuchs
Lies mal Betriebsverfassungsgesetz §5 Abs. 1-4.
Wird dir weiterhelfen.
Betrifft die Wahlberechtigung- und Definition leitender Angestellter.