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Indrekte Drohung eines BR-mitglied von AG

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Hasan27
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kollegen, ich hätte einen Frage diesbezüglich indrekte drohung eines BR-Mitgleids. Wie siehts denn aus der rechtliche sache wenn Der AG dem BR-Mitglied das sagt" Sie können froh sein das Sie Betriebratmitglied sind sonnst würden Sie schon lange arbeitslos weil Ihrer Abt. rationalisiert wird". Für euer Antworten bedanke ich mich jetzt schon

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Community-Antworten (4)

K
Kölner

29.04.2007 um 10:51 Uhr

@Hasan27 Das ist doch eine ganz "fürsorgliche" Aussage des Chefs... ...im Ernst: Solche Aussagen gehören zum Standardrepertoire eines AG!

M
mokkabohne

29.04.2007 um 12:41 Uhr

Hallo Hasan27,

stimmt, es gehört zu den fast schon üblichen Sprüchen der AG. Allerdings: "weil Ihrer Abt. rationalisiert wird": da habt ihr Handlungsbedarf! Der AG soll Euch umfassend über die Pläne, die er hat, nach § 80 Abs. 2 BetrVG informieren. Ihr solltet auch prüfen, ob hier evt. die §§ 111 und 112 BetrVG ziehen.

H
Heini

29.04.2007 um 13:59 Uhr

Die Aussage des AG ist doch nicht soo falsch. Oder? Es kann doch gut sein, dass Du bei einem Personalabbau unter Beachtung der Sozialauswahl den Arbeitsplatz verlieren würdest, aber als BR gem.: § 15 KschG eben nicht gekündigt werden kannst.

B
burghardt

29.04.2007 um 17:21 Uhr

So ein Spruch ist genause beliebt bei AG, wie die Frage der Kosten des BR: die ja immer Arbeitsplätze kosten! Da der AG aber hier mündlich eine Betriebsänderung angekündigt hat, könnt Ihr ja zurückschlagen und gem. der von mokkabohne angeführte §§ mal beim AG nachhören ob er nicht seiner Informationspflicht nachkommen möchte, für den Fall, das er dies nicht tut, würde ich dem Gremiun vorschlagen, im gleichen Schreiben zu erklären, das der BR einen RA mit der Einleitung eines Beschlussverfahrens beauftragen wird, um dem AG aufzuerlegen, die MBR des BR zu wahren. Ob eine derartige Gangart, Sinn macht, müßt ihr im Gremiun diskutieren und entscheiden. Die "für den Fall" Beschlüsse ziehen häufig sehr gut, da der AG meistens die Kosten scheut. Gruß

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