Erstellt am 27.04.2007 um 13:36 Uhr von Kölner
Erstellt am 27.04.2007 um 13:39 Uhr von Uschi
@Kölner,
das heißt es müssen drei sein?
Erstellt am 27.04.2007 um 13:44 Uhr von Kölner
Jepp.
Und die "anderen" müssen dann doch mal kommen!
Erstellt am 27.04.2007 um 13:45 Uhr von burghardt
Hallo,
ich frage mich zuerstmal, warum zwei BR-Mitglieder ihr Ehrenamt nicht ausführen können und nicht anreisen? Wie groß ist Euer BR den normalerweise? 5?So oder so, seid ihr nur mit 3 Mitgliedern beschlussfähig!
Erstellt am 27.04.2007 um 14:01 Uhr von düsseldorfer schlossweich
@Uschi!
Frag lieber noch einmal in einem anderen Forum!
Erstellt am 27.04.2007 um 14:06 Uhr von Uschi
@Kölner,
na klar, zur ordentlichen Sitzung kommen sie natürlich. Nur manchmal sind die Abstände zwischen den Sitzungen etwas größer und es kann bis dahin nciht gewartet werden.
@Burghardt
leider kann bei uns nicht jeder sofort seinen Arbeitsplatz verlassen und sich in den Zug setzen, für einen Beschluss.
@Düsseldorfer Schlossweich
Muss ich die Antwort verstehen?
Erstellt am 27.04.2007 um 14:07 Uhr von Hans
@düsseldorfer schlossweich -
Auch andere Foren werden die gleiche Antwort liefern. Zwei BR's sind definitiv nicht beschlußfähig und .
Erstellt am 27.04.2007 um 14:13 Uhr von düsseldorfer schlossweich
@Uschi!
In diesem Forum hier machen sich viele einen Spaß daraus falsche Antworten zu geben.
Dann meinen sie noch wenn sie irgeneinen Hans aus der Tasche holen, dass der blühende Unsinn damit glaubwürdiger klingt.
Erstellt am 27.04.2007 um 14:56 Uhr von sphinx
@ düsseldorfer schlossweich
"Frag lieber noch einmal in einem anderen Forum!"
Welches Forum würdest du vorschlagen? Das der Schlossweichspüler?
Erstellt am 27.04.2007 um 15:17 Uhr von Aale ohne Gräten
ne ne, Forum *Karnevalsdemenz*
Erstellt am 27.04.2007 um 15:40 Uhr von düsseldorfer schlossweich
Die Karnevalsdemenz scheint eher ein Problem der Teilnehmer in diesem Forum zu sein.
Vielleicht bekommen Sie ja Rabatt wenn Sie eine Grundlagenschulung bei der WAF besuchen.
Obwohl selbst eine Grundlagenschulung hier nicht einmal auf fruchtbaren Boden fallen dürfte.
Erstellt am 27.04.2007 um 16:21 Uhr von peters
"In diesem Forum hier machen sich viele einen Spaß daraus falsche Antworten zu geben."
Dann gib doch mal eine "richtige" Antwort.
Erstellt am 27.04.2007 um 16:42 Uhr von mille
@ düsseldorfer schlossweichei,
hast wohl zu viel Altbier getrunken? Normalerweise gehört da ein Warnhinweis drauf: "Vorsicht nach dem Genuss von Altbier, redet man nur noch dummes Zeug":))))).
Also Kritik sollte immer sachlich bleiben. Ich bin auch mal anderer Meinung, aber überwiegend sind die Aussagen im Forum Klasse.
Nenn uns doch mal das Forum das besser sein soll. Du meinst hoffentlich nicht Arbeitsrecht.de?
Erstellt am 27.04.2007 um 17:40 Uhr von Uschi
Es ist ja schon interessant, was aus so einer Frage alles entstehen kann. Also, ich bin nach wie vor der Meinung, dass es hier gute Antworten gibt und wenn sie mal falsch sein sollten, dann werden sie normalerweise korrigiert.
@Düsseldorfer Schlossweich
mal abgesehen davon, dass ich kein anderes Forum kenne, würde mich die "richtige" Antwort von Dir auch sehr interessieren.
Erstellt am 27.04.2007 um 22:36 Uhr von mokkabohne
@uschi:
Lass Dir nichts vom Düsseldorfer Schlossweich erzählen. Bitte lese Dir einfach noch mal den §33 Abs. 2 BetrVG durch, damit dürfte dann deine Frage vom Tisch sein.
http://bundesrecht.juris.de/betrvg/__33.html
Erstellt am 27.04.2007 um 23:47 Uhr von düsseldorfer schlossweich
@mille!
Was "sachliche Kritik" ist haben Sie ja eindrucksvoll unter Beweis gestellt.
Arbeitsrecht.de ? Auf jeden Fall um einiges besser als dieses Forum hier (war früher aber zugegebenermassen besser).
@Uschi,
jede(r) bekommt die Antworten die er/sie wünscht. Wenn Du damit zufrieden bist... Allerdings tun mir die von Euch vertretenen AN leid.
@mokkabohne!
Nicht nur lesen! Verstehen ist das große Geheimnis.
Erstellt am 28.04.2007 um 02:56 Uhr von peters
@düsseldorfer schlossweich,
da wir ja immer noch auf deine Eingebung warten, möchte ich mal über deine Gedankengänge spekulieren:
Es sind nur noch 4 BRM, von denen sind 2 anwesend, also 50% und damit beschlussfähig.
Ist es das, was du meinst?
Erstellt am 28.04.2007 um 14:43 Uhr von düsseldorfer schlossweich
Es wurden Spuren intelligenten Lebens in diesem Forum gesichtet.
Erstellt am 28.04.2007 um 14:59 Uhr von Kölner
@schwätzer (alias D'dorfer Birneweich)
Natürlich stimmt Deine Einschätzung, dass bei einem 4er BR zwei Stimmen ausreichen um die Beschlussfähigkeit herzustellen, doch sind die anderen BRM's nicht verhindert!
Also?
Auf Dich trifft zu: Du bist ein unangenehmer Mensch und scheinbar kann man Dir ein ausreichendes Mass an Intelligenz nicht vorwerfen!
Erstellt am 28.04.2007 um 21:11 Uhr von düsseldorfer schlossweich
Ok, ok!
Es sind wirklich nur rudimentäre Spuren intelligenten Lebens in diesem Forum.
Die vegetativen Reaktionen von "Kölner" lassen erkennen dass bei ihm das Kleinhirn die Oberhand hat.
"Wenn Dich etwas bedroht, dann bekämpfe es!"
Naja, da "Kölner" hier ja wohl so etwas ist wie der erste Zampano, wird er der versammelten Gemeinde sicherlich noch gerne erklären, welche Auswirkungen es auf einen Beschluss des Betriebsrates hat, wenn der BR beschlussfähig ist, aber BRM welche nicht verhindert sind nicht erscheinen.
Erstellt am 28.04.2007 um 21:18 Uhr von Kölner
Ok. Ok.
Du bist niveaureguliert.
Schön, dass es solche Menschen wie Dich gibt!
Erstellt am 28.04.2007 um 21:25 Uhr von düsseldorfer schlossweich
Welch ein feiger Rückzug!
Große Klappe, nichts dahinter...
Erstellt am 28.04.2007 um 21:30 Uhr von Lotte
düsseldorfer schlossweich,
schade, dass Trolle wie Du immer wieder den Weg in dieses Forum finden.
Erstellt am 28.04.2007 um 21:33 Uhr von sphinx
@d sch...
Es ist natürlich schade, dass du am Samstagabend keinen zum Spielen findest,
aber "Frag lieber noch einmal in einem anderen Forum!"
und bitte: "Nicht nur lesen! Verstehen ist das große Geheimnis!"
Tschüss!
Erstellt am 28.04.2007 um 21:40 Uhr von mokkabohne
Welch feiger Rückzug? Wer ergeht sich denn hier die ganze Zeit in dummdusselige Andeutungen und ist nicht in der Lage, seine verquere Sicht der Dinge auf den Punkt zu bringen? Du hast die große Klappe, und NICHTS dahinter. Geh endlich. Du nervst.
Erstellt am 28.04.2007 um 21:41 Uhr von düsseldorfer schlossweich
Aber Lotte!
Die Trolle schreiben hier doch unbestreitbar die meisten Beiträge ...
Erstellt am 28.04.2007 um 22:03 Uhr von düsseldorfer schlossweich
Oha mokkabohne,
immer noch nicht gemerkt dass hier wieder einmal gemeinschaftlich der Holzweg beschritten wurde?
Selbst der Kölner hats schon gemerkt.
Erstellt am 28.04.2007 um 22:52 Uhr von peters
Nun, dass es mit einem Düsseldorfer und einem Kölner nicht klappt, hätte man sich ja denken können. ;-))
Aber, wie meinte Düsseldorfer...: "Nicht nur lesen! Verstehen ist das große Geheimnis!"
Dein Holzweg besteht eben möglicherweise darin, dass du dein "Verstehen" geheim hältst und nebulöse, überhebliche Bemerkungen über Andere zu ausschüttest.
Schade.
Man könnte ja voneinander lernen, aber man kann sich eben auch anpöbeln.
Erstellt am 28.04.2007 um 23:23 Uhr von burghardt
Ich kapier ja nicht ganz was hier abgeht, aber zum Thema:
Kittner Kommentar zu § 33 Beschlüsse des BR RN 4: Maßgebend ist die Zahl des nach § 9 oder § 11 ordnungsgemäß besetzten BR. Ist die Gesamtzahl der BR-Mitglieder auch nach Eintreten sämtlicher Ersatzmitglieder unter die vorgeschriebene Zahl gesunken, ist bis zur Neuwahl des BR von der zahl der noch vorhandenen BR-Mitglieder einschließlich der nachgerückten Ersatzmitglieder für die Dauer der Weiterführung der Geschäfte. Dies gilt entsprechend, wenn mehr als die Hälfte derBR-Mitglieder an der Amtsausübung z. B. für die Dauer der Äußerungsfristen des § 102 Abs.2 verhinder ist und nicht durch entsprechende Ersatzmitglieder vertreten werden kann.
Für mich heißt das, wenn nur noch 4 Mitglieder übrig sind, ist der BR mit 3 anwesenden Mitgliedern beschlußfähig und kann dann mit der Stimmmehrheit, in dem Fall 2 Mitglieder einen Beschluß fassen!
Liebe Grüße
Erstellt am 28.04.2007 um 23:52 Uhr von peters
@burghardt:
"wenn nur noch 4 Mitglieder übrig sind, ist der BR mit 3 anwesenden Mitgliedern beschlußfähig..."
Ähhmmm...
Zwei Sätze vorher heißt es doch: "die Gesamtzahl der BR-Mitglieder auch nach Eintreten sämtlicher Ersatzmitglieder unter die vorgeschriebene Zahl gesunken, ist bis zur Neuwahl des BR von der zahl der noch vorhandenen BR-Mitglieder einschließlich der nachgerückten Ersatzmitglieder für die Dauer der Weiterführung der Geschäfte."
Ist dann nicht von 4 BRM auszugehen und der BR ist mit 2 Mitgliedern (50%) beschlussfähig?
Erstellt am 29.04.2007 um 07:56 Uhr von Lotte
peters,
genau so.
Wobei ich mir in diesem speziellen Fall, wenn zwei BRM ohne tatsächlichen Grund regelmäßig fehlen, durchaus vorstellen kann, dass der BR bei einer formalen Überprüfung seiner Beschlüsse im Streitfall mit dem AG vor dem ArbG, Schwierigkeiten bekommen könnte.
Könnte man Dich eigentlich als BRM buchen? Oder gar als BRV? Du schaffst es bestimmt, alle unter einem Hut zu bringen. ;-)
Erstellt am 29.04.2007 um 14:58 Uhr von mille
@dusseldorfer schlossweich,
ach wärst du Dussel doch im Dorf geblieben.
Die eigentliche Frage von Uschi war, ob dieser Beschluss gültig ist.
Wie hier im Forum schon mehrfach angemerkt, hat es keinen tatsächlichen Verhinderungsgrund für die beiden nichtteilhehmenden BR.Mitglieder gegeben. Somit dürfte der Beschluss einer Überprüfung durch das ArbG nicht standhalten.
Erstellt am 29.04.2007 um 21:25 Uhr von peanuts
Traumhaft! Anstatt einmal in´s Betriebsverfassungsgesetz zu gucken wird das Spiel Alle gegen Einen gespielt und zwar ohne Nachdenken!
Der Betriebsrat ist mit diesen 2 Mitgliedern beschlussfähig! Der Düsseldorfer liegt völlig richtig.
Erstellt am 29.04.2007 um 21:56 Uhr von Kölner
@peanuts
Liest Du auch kräftig? Peters hat es doch schon gesagt...Also?
Erstellt am 29.04.2007 um 22:11 Uhr von düsseldorfer schlossweich
Lotte,
damit postulieren Sie also, dass die Gültigkeit eines Beschlusses nicht nur von der Besetzung der Sitzung abhängt in der der Beschluss gefasst wurde, sondern auch von der Besetzung der vorherigen Sitzungen?
Faszinierend wie hier betriebsverfassungsrechtliche Grundsätze zusammengemutmaßt werden.
Erstellt am 29.04.2007 um 22:14 Uhr von peters
@peanuts
erstens hatten wir deine Erkenntnis sehr wohl schon gewonnen.
Zweitens: das Spiel "Alle gegen Einen" gibt's dann, wenn jemand sich hier meldet und allen anderen Unsinn und mangelnde Intelligenz vorwirft, ohne selbst eine Antwort zu präsentieren. Was soll das? Das ist nicht der Sinn eines Forums.
Damit kommt man eben schlecht an - auch wenn man recht hat.
Vielleicht gibt's hier drei Kategorien vom Teilnehmern:
1. diejenigen, die Fragen stellen;
2. diejenigen, die sich bemühnen, Antworten zu geben;
3. diejenigen, die beweisen wollen, dass alle Anderen keine Ahnung haben.
Ich bin für eine TV-Show "Deutschland sucht den Super-BR".
Erstellt am 29.04.2007 um 23:01 Uhr von mille
@düsseldorfer schlossweich,
es genügt vollkommen, dass die beiden BRM in dieser BR-Sitzung ohne tatsächlichen Verhinderungsgrund gefehlt haben um diesen Beschluss ungültig werden zu lassen.
Außerdem machen sie sich einer Amtspflichtverletzung schuldig, die ggf zur Amtsenthebung gemäß § 23 Abs.1 BetrVG führen kann.
Erstellt am 29.04.2007 um 23:09 Uhr von Lotte
düsseldorfer schlossweich,
da ich hier keine Rechtberatung gebe, nehme ich mir durchaus das Recht heraus, Mutmaßungen anzustellen.
Muss allerdings bei näherer Betrachtung zugeben, dass das Gericht sicher nicht vorherige Sitzungen bewerten wird.
So ein Forum lebt nun mal davon, dass man auch mal Diskussionen anfacht.
Ich bin mir übrigens nicht sicher ob der Düsseldorfer nicht weiter südlich den Wohnsitz hat, insbesondere peanuts Auftauchen...
Wenn dem so ist: LG ;-))
mille,
Du liegst leider falsch, wenn Du weiterhin annimmst, dass zwei BRM nicht beschlussfähig sind
Erstellt am 30.04.2007 um 19:53 Uhr von Uschi
Hallo Ihr,
es ist weiterhin interessant, was sich aus so einer Anfrage ergibt. Ich möchte nur mal klar stellen, bei uns kommen zu den ordentlichen Sitzungen immer alle BRM, keiner ist aus irgendeinem Grund abwesend. Jeder weiß, dass er ein Ehrenamt angenommen hat und kommt gerne seinen Pflichten nach. Wir wissen ebenfalls, dass wir einen neuen BR wählen müssen, was ich ja auch erwähnt habe.
Es ging einfach um die Frage, was ist, wenn ein Beschluss gefasst werden muss und es sind nur 2 BRM anwesend und die beiden anderen haben zeitlich gar nicht die Möglichkeit zu kommen. Nun erzählt nicht, es muss besser geplant werden, das steht nicht zur Debatte und an den nächsten Tagen können diese Beschlüsse nicht mehr gefasst werden, weil dann eben wichtige Termine verstrichen sind.
Und warum einem meine Kollegen leid tun sollen, verstehe ich auch nicht, denn schließlich frage und lese ich nach und stelle zur Sicherheit auch hier die Frage.
Erstellt am 30.04.2007 um 20:19 Uhr von mille
@Lotte,
ich behaupte nicht, dass 2 BRM nicht beschlussfähig sind. Aber ich behaupte weiter, dass 2 BRM keinen tatsächlichen Grund hatten nicht an der Sitzung teilzunehmen. Dann kommt hier noch die Aussage von Uschi, dass mit den nichtteilnehmenden BRMs die vorgehensweise telefonisch abgesprochen wurde. Erklär das bitte mal einem Arbeitsrichter.
Erstellt am 30.04.2007 um 23:21 Uhr von Lotte
mille,
"es genügt vollkommen, dass die beiden BRM in dieser BR-Sitzung ohne tatsächlichen Verhinderungsgrund gefehlt haben um diesen Beschluss ungültig werden zu lassen"
Wenn dies stimmen würde, dann wären eine Menge Beschlüsse, vor allem in gr0ßen Gremien, ungültig.
Lediglich Ergänzungen können nicht auf TO gesetzt werden, aber das arbeitsbedingte oder unentschuldigte Fehlen machen den BR nicht handlungsunfähig!
Uschi,
nochmal ganz deutlich:
der BR ist auch mit zwei BRM beschlussfähig, wenn alle BRM ordentlich geladen wurden. Ergänzungen können aber nicht auf die TO genommen werden.
Erstellt am 30.04.2007 um 23:52 Uhr von peters
Zitat von mille:
"Dann kommt hier noch die Aussage von Uschi, dass mit den nichtteilnehmenden BRMs die vorgehensweise telefonisch abgesprochen wurde. Erklär das bitte mal einem Arbeitsrichter."
Was sollte das einen Arbeitsrichter interessieren?
Die beiden nicht anwesenden BRM wurden telefonisch über den Sachverhalt informiert. Ob sie eine Meinungsbekundung dazu gegeben haben, spielt keine Rolle, denn es gibt keine telefonische Abstimmung. Das hat Uschi ja auch geschrieben.
Dass man sich telefonisch über anstehende Dinge abstimmt, gehört zum guten Ton und zur guten Kommunikation im BR. Vielleicht hätten sie ja noch Informationen beisteuern können, die zur Beurteilung wichtig waren. Auf den danach getroffenen Beschluss hat es aber keinen Einfluss.
Erstellt am 01.05.2007 um 12:17 Uhr von mille
@all,
als guter Demokrat beuge ich mich vorerst der Mehrheitsmeinung.
Überzeugt bin ich aber noch nicht.
Werde mich gelegentlich noch mal dazu äußern.