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Aufhebungsvertrag eines BR-Mitglieds

R
Razor
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

eines unserer BR-Mitglieder hat über einen Aufhebungsvertrag die Firma verlassen. Dieser Vertrag beinhaltet eine Freistellung aller arbeiten bis 30.6.2007. Die Person möchte weiterhin als BR-Mitglied tätig sein. Darf sie das?

Danke für Eure Hilfe!

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Community-Antworten (2)

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DonJohnson

26.04.2007 um 23:19 Uhr

Hihi - find ich gut. Naja, die versuchen es halt immer wieder...!

Also, die GL kann Mitarbeiter von seinen Pflichten ihm gegenüber freistellen, aber nciht den Pflichten gegenüber der Belegschaft. §§ habe ich momentan nciht zur Hand - schau im Fitting oder im Betriebsrat A bis Z. Das heißt also, dass das BR Mitglied bis zu seinem Auslaufen des Arbeitsvertrages uneingeschränkter Zugang zum Betrieb gewärt werden muß. Ist doch toll - habt ihr einen freigestellten bis zu dem Ausscheiden. Wie doof können AG eigentlich sein. Betriebsräte als auch Gewerkschaften haben immer ein Zugangsrecht zum Betrieb und zu den Leuten, die sie vertreten. Bei weiteren Fragen bitte Email. Ach ja, kleiner Tipp - belegt mal ein paar Lehrgänge, dann sind diese Fragen echt leicht

B
burghardt

27.04.2007 um 15:58 Uhr

Hallo, der Kollege führt sein Ehrenamt weiter aus, bis der den Betrieb endgültig verlässt. Der AG kann ihn von der Arbeit freistellen, aber nicht vom Ehrenamt entbinden.

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