Betriebsratg
wie ich schon mal schrieb, sind wir neu gewählter Betriebsrat von 4 Kitas. Unser AG war zu einer Weiterbildung und teilte nun mit, dass wir Tendenzbetrieb sind und § 106 -110 der BetrVg entfallen. Meine Frage nur, muß es schriftliche Unterlagen geben wo drin steht,dass ein Betrieb Tendenzbetrieb ist, oder kann AG das an Hand der geltenden Kreterien so festlegen? Reicht eine einfache mündliche Info an den BR aus? Für den bisherigen BR galt das ganze Mitbestimmungsrecht, was aber dem AG nicht gefiel. vielen Dank
Community-Antworten (3)
23.03.2014 um 10:12 Uhr
Was seid ihr denn? Eine gGmbH? Ein e.V.? Egal. Ihr habt einen erzieherischen Auftrag und die Wahrscheinlichkeit ist außerordentlich hoch, dass der AG recht hat. Konzentriert euch auf das wesentliche (die Mitarbeiter, die MBR nach § 87 BetrVG und und und) und nicht auf die Diskussion, welche Kitas, welche Mittel bekommen um zu agieren. Das ist vergebliche Liebesmüh und AN sozialer Institutionen haben regelmäßig keine Vorstellung, was wie an Geld auf welche Weise verteilt werden muss und kann. Da kommt es dann zu falschen Interpretationen und Missgunst.
23.03.2014 um 10:40 Uhr
Kölner hat recht. Konzentriert Euch auf die §§ vor dem 106er.
Wenn Ihr wollt, könnt ihr vom Gericht feststellen lassen, ob ihr Tendenzbetrieb seit - oder Betriebsräte anderer Kitas fragen.
"Unser AG war zu einer Weiterbildung"
Das solltet ihr auch schleunigst machen. Seminare stehen Euch zu - § 37 Abs. 6 BetrVG
23.03.2014 um 10:46 Uhr
Und nein es ist nicht ausreichend wenn der AG sagt wir sind ein Tendenzbetrieb. Er müsste dies schon schriftl. darlegen können, denn es kann ja auch sein das einzelne Betriebsteile eures Unternehmens nicht unter der Tendenz fallen. Legt er es nicht offen obliegt es euch ob ihr einen Beschluss fasst einen Rechtsanwalt mit eurem Anliegen zu beauftragen.