Erstellt am 25.04.2007 um 20:35 Uhr von Kölner
@Zickenalarm
Ein Verstoß gg. das HeimG oder die HeimPersV könnte vorliegen - aber das ist mehr als vage.
Den Herrn oder die Dame zu räsonieren wird schwer werden. Vielleicht muss man dem Herrn/der Dame ein wenig Höflichkeit und Vernunft beibringen - da könnte sich ein BR-Mandat durchaus lohnen.
Erstellt am 25.04.2007 um 20:42 Uhr von Zickenalarm
Danke Kölner. Wir haben bereits versucht in etlichen Gesprächen sinnvolle Vorschläge zu machen, aber er lässt sich überhaupt nicht von seiner Meinung abbringen. Ganz im Gegenteil, je besser unsere Vorschläge sind, desto radikaler werden sie abgelehnt. Wir haben auch ein Verfahren wg Verstoß der Mitbestimmung von Mehrarbeit eingeleitet um Druck auszuüben. Aber auch weiterhin macht er, was er will. Wie stellen wir das mit der Höflichkeit an???
Erstellt am 25.04.2007 um 20:48 Uhr von Zickenalarm
Ist es möglich beim Arbeitgeber einen Antrag auf Entlassung der Leitung zu stellen?? Immerhin stört er den Betriebsfrieden in hohem Maß.
Erstellt am 25.04.2007 um 21:00 Uhr von sphinx
@Zickenalarm
mich würden auch Kölners Ideen dazu interessieren.
Meine Ideen wären:
z.B. Hinzuziehung eines Arbeitsrechtlers, ( zusätzliche) Betriebsversammlungen zu bestimmten Themen, Hinzuziehung von Gewerkschaftsvertretern, konsequentes Auftreten des BR ....
Es ist sicherlich noch mehr möglich, vor allem wenn BR und AN zusammenhalten. :-)
So viel von mir
lG
Erstellt am 25.04.2007 um 21:05 Uhr von Zickenalarm
Danke sphinx. Das ist unser nächstes Problem, dass die Mitarbeiter zwar alle Probleme bei uns schildern und um Hilfe bitten, aber in Einzelgesprächen mit dem Chef sagen sie ja und amen. Die haben alle Angst, weil immer nur gedroht wird. Und die meisten suchen sich was neues. Im letzten halben Jahr wurden bzw. sind über 15 Mitarbeiter gegangen...
Erstellt am 25.04.2007 um 22:03 Uhr von Lotte
Zickenalarm,
das wäre doch ein Punkt an dem man ansetzen könnte und das Gespräch mit dem AG suchen: 15 Abgänge ist ja kein Pappenstil.
Eine regelmäßige Sprechstunde im betroffenen Pflegeheim könnte auch Wunder wirken.
Erstellt am 25.04.2007 um 23:56 Uhr von Heini
Der Betriebsrat sollte vom Arbeitgeber gem.: § 104 die Entlassung oder Versetzung des Kollegen verlangen. Weigert sich der Arbeitgeber entsprechenden Antrag beim Arbeitsgericht stellen. Als Zeugen könntet ihr die ausgeschiedenen Kollegen benennen.
Erstellt am 26.04.2007 um 00:00 Uhr von Kölner
@Heini
Und ist ein Heimleiter ein AN?
Mensch Heini...
Erstellt am 26.04.2007 um 09:28 Uhr von wölfchen
@ kölner,
ich denke schon, dass ein Heimleiter ein AN sein kann. Die HL unserer GmbH haben z.B. keine Personalbefugnisse, dürfen nicht mal eine Abmahnung selbsständig aussprechen und haben auch nur ganz schmale Einflußmöglichkeiten auf die Wirtschaftlichkeit (finanzielle Entscheidungen nur bis 2000 €). ;-))
Erstellt am 26.04.2007 um 10:03 Uhr von waschbär
Kölner,
Bei uns sind die "Einrichtungsleiter" auch Heimleiter. Im sinne der Betriebsverfassung auch nur "Führungskräfte" keine "Leitenden..."
Aber ich gebe zu das viele meiner Einrichtungsleiter oft denken das Sie ... Boss sind und immer wieder Verwundert sind wen Sie "vom" Chef richtig eins auf die "Zwölf" bekommen ....
Erstellt am 26.04.2007 um 10:08 Uhr von waschbär
Zickenalarm,
So werden wir "Heimchefs" los, ohne das Sie sich strafbar gemacht haben im sinne der Heimaufsicht und dann auch noch "Liebling" der GF sind .... Begehungen laut BtrVG immer alles aufschreiben mit Copy an AG .... Ständige Dienstpln überwachung und Kristisches Nachfragen schon bei kleinigkeiten.
Aussetzen der Internen Absprache "Bei Problemen oder Störungen erst im Heim nach fragen,dann AG"
Also gleich AG schon bei Kleinigkeiten "Berichten" ....
Wird AG, die Einrichtungsleitung zu "Zeitaufwendig" weil der BR immer nach fragt und es scheinbar keine Zusammenarbeit gibt oder sowas wie Vertrauen .... Da wird er Sie bald abschiessen ... War so bei uns .. Irgendwann spricht es sich rum und siehe da .. Sie wollen reden !
Habe aber keine ahnung ob das bei dir geht !