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Monatsgespräch

B
Balu
Feb 2019 bearbeitet

Hallo,

der Geschäftsführer möchte einen weiteren Mitarbeiter aus dem Mangement zu einem Monatsgespräch einladen. Ist das gesetzlich erlaubt ? Sollte man der Bitte folgen ?

Was kann passieren wenn wir den AG-MA ablehnen ? Denn der GF ist anwesend und gesetzlich ist kein Vertreter erforderlich ? Es liegt aus Seitens des BR kein Grund oder kein Thema vor, die einen sachkundigen Betriebsangehörigen erfordert.

Vielen Dank

Balu

14.46805

Community-Antworten (5)

B
Bergmann

25.04.2007 um 14:10 Uhr

@ Balu ,

Begriff und Zweck des Monatsgespräches Nach § 74 Abs.1 BetrVG sollen Arbeitgeber und Betriebsrat mindestens einmal im Monat im Rahmen einer Besprechung zusammentreten. Da es sich um eine "Sollvorschrift" handelt, gibt es keine gesetzliche Verpflichtung. Allerdings können solche Gespräche im Rahmen des § 2 Abs. 1 BetrVG durch Antrag eines der Betriebspartner nötig sein. Themen dieser Besprechungen können alle den Betrieb und die Arbeitnehmerschaft betreffende sein, vor allem im Bereich der vom Betriebsrat zu erledigenden Aufgaben aus dem BetrVG.

Die Initiative zur Abhaltung von Monatsgesprächen kann vom Arbeitgeber wie vom Betriebsrat ausgehen.

Besondere Formvorschriften, wie Einladungen oder Tagesordnung, bestehen nicht. Der Arbeitgeber hat entweder selbst teilzunehmen, oder sich durch entsprechend über Sachkenntnis verfügende Personen vertreten zu lassen.

Grundsätzlich nehmen alle Betriebsratsmitglieder teil. Hat der Betriebsrat diese Aufgabe an einen seiner Ausschüsse gem. §§ 27 und 28 BetrVG übertragen, so nehmen dessen Mitglieder teil.

Beschlüsse des Betriebsrats werden auf Monatsgesprächen nicht gefasst. Werden strittige Fragen behandelt, so haben die Betriebsparteien diese mit dem ernsthaften Willen zur Einigung beizulegen.

Wichtigster Teil für dich :Der Arbeitgeber hat entweder selbst teilzunehmen, oder sich durch entsprechend über Sachkenntnis verfügende Personen vertreten zu lassen.

P
Petrus

25.04.2007 um 14:11 Uhr

Ich denke nicht, dass das grundsätzlich verboten ist - würde hier aber im Zweifelsfall die Kommentierung zum § 74 BetrVG zu Rate ziehen. Habt ihr denn nachgefragt, wen er mitbringen will und warum?

M
Mona-Lisa

25.04.2007 um 14:20 Uhr

@Bergmann, Däubler sagt, dass der BR nur einen "Vertreter"des AG's aktzeptieren muss, wenn der fachlich kompetent und befugt ist, "statt" des AG zu sprechen.
§ 74 BetrVG - II. Monatliche Besprechung Rd. Nr. 5

Einen "weiteren" Mitarbeiter muss der BR nicht akzeptieren!

Nachtrag! Habe gerade in der Kommentierung von Fitting nachgesehen. Da heisst es unter Rd. Nr. 7, dass der AG einen "sachkundigen Betriebsangehörigen hinzuziehen kann". Heisst "kann" nun, dass er diesen Mitarbeiter auch ohne Zustimmung des BR's zum Monatsgespräch mitbringen kann? Bergi, hilf einer alten Dame mal über den Camps Elysee...

J
Jube

25.04.2007 um 14:25 Uhr

Ich denke da eher wie Petrus: Wenn der MA aus dem Management mitkommt, dann doch wohl, weil er sachkompetenter in der infragekommenden Thematik ist, die der AG mit Euch besprechen will. Gibt es einen Grund für Euch, dann etwas befürchten zu müssen?

B
Bergmann

25.04.2007 um 14:42 Uhr

Das einzige was ich auf die schnelle brauchbares finde ist das der BR Betriebsfremde Personen ablehnen kann !!!

Arbg Hersfeld BB 87, 2452

Somit sehe ich vorerst keine Möglichkeit als BR einen weiteren AG-MA zu verhindern !!

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