Freistellung aus Nachtschichten wegen BR-Sitzung
Also ich habe an sich zwei Fragen. Aber erstmal die Geschichte dazu. Ich wurde auf Verlagen des BRV aus zwei Nachtschichten genommen, damit ich an einer BR-Sitzung + Fortbildung teilnehmen kann, da sonst die Ruhezeiten nicht eingehalten werden.
- Was ist mit dem Verlust an Arbeitszeit, immerhin 9 Std., muss ich denn hinnehmen?
- Habe ich gelesen das BR Tätig zeit außerhalb der Regelarbeitszeit nicht als Arbeitszeit im Verbindung mit Ruhezeiten gilt, stimmt das ?
Community-Antworten (6)
30.01.2019 um 22:57 Uhr
Seiwog, schau mal in den link und aufmerksam lesen. https://www.haufe.de/recht/arbeits-sozialrecht/betriebsrat-darf-nachtschicht-fuer-ruhezeit-vor-br-sitzung-kappen_218_394242.html
31.01.2019 um 09:10 Uhr
In dem Artikel steht das ein BRM die Nachtschicht früher beenden DARF. Aber MUSS ein BRM die Ruhezeiten einhalten?
31.01.2019 um 09:32 Uhr
Ich denke schon. Als BRM fällt man nicht aus den gesetzlichen Verpflichtungen heraus.
31.01.2019 um 09:33 Uhr
wieso sollte ein BRM das nicht müssen?
31.01.2019 um 10:09 Uhr
Der Betriebsrat muss die Ruhezeiten nicht einhalten, weil die BR-Tätigkeit ein Ehrenamt ist und diese Zeiten nicht als Arbeitszeit anzusehen sind. Du darfst ja nach Feierabend auch anderweitig ehrenamtlich tätig sein, auch wenn das die Grenzen des Arbeitszeitgesetzes sprengen würde.
Allerdings hat das BR-Mitglied einen Anspruch darauf, ausgeruht zur BR-Sitzung zu kommen und darf daher die Schicht, falls erforderlich, auch kürzen.
31.01.2019 um 10:17 Uhr
Hab dieszbezüglich, diesen interessanten Link gefunden. Da ist Deine Problemstellung ziemlich genau erläutert:
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