Erstellt am 30.01.2019 um 21:57 Uhr von nicoline
Seiwog,
schau mal in den link und aufmerksam lesen.
https://www.haufe.de/recht/arbeits-sozialrecht/betriebsrat-darf-nachtschicht-fuer-ruhezeit-vor-br-sitzung-kappen_218_394242.html
Erstellt am 31.01.2019 um 08:10 Uhr von Toni8209
In dem Artikel steht das ein BRM die Nachtschicht früher beenden DARF. Aber MUSS ein BRM die Ruhezeiten einhalten?
Erstellt am 31.01.2019 um 08:32 Uhr von titapropper
Ich denke schon. Als BRM fällt man nicht aus den gesetzlichen Verpflichtungen heraus.
Erstellt am 31.01.2019 um 08:33 Uhr von rtjum
wieso sollte ein BRM das nicht müssen?
Erstellt am 31.01.2019 um 09:09 Uhr von Cyber99
Der Betriebsrat muss die Ruhezeiten nicht einhalten, weil die BR-Tätigkeit ein Ehrenamt ist und diese Zeiten nicht als Arbeitszeit anzusehen sind. Du darfst ja nach Feierabend auch anderweitig ehrenamtlich tätig sein, auch wenn das die Grenzen des Arbeitszeitgesetzes sprengen würde.
Allerdings hat das BR-Mitglied einen Anspruch darauf, ausgeruht zur BR-Sitzung zu kommen und darf daher die Schicht, falls erforderlich, auch kürzen.
Erstellt am 31.01.2019 um 09:17 Uhr von Cyber99
Hab dieszbezüglich, diesen interessanten Link gefunden. Da ist Deine Problemstellung ziemlich genau erläutert:
https://efarbeitsrecht.net/betriebsrat-und-arbeitszeit/