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Freistellung aus Nachtschichten wegen BR-Sitzung

S
Seiwog
Feb 2019 bearbeitet

Also ich habe an sich zwei Fragen. Aber erstmal die Geschichte dazu. Ich wurde auf Verlagen des BRV aus zwei Nachtschichten genommen, damit ich an einer BR-Sitzung + Fortbildung teilnehmen kann, da sonst die Ruhezeiten nicht eingehalten werden.

  1. Was ist mit dem Verlust an Arbeitszeit, immerhin 9 Std., muss ich denn hinnehmen?
  2. Habe ich gelesen das BR Tätig zeit außerhalb der Regelarbeitszeit nicht als Arbeitszeit im Verbindung mit Ruhezeiten gilt, stimmt das ?
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Community-Antworten (6)

T
Toni8209

31.01.2019 um 09:10 Uhr

In dem Artikel steht das ein BRM die Nachtschicht früher beenden DARF. Aber MUSS ein BRM die Ruhezeiten einhalten?

T
titapropper

31.01.2019 um 09:32 Uhr

Ich denke schon. Als BRM fällt man nicht aus den gesetzlichen Verpflichtungen heraus.

R
rtjum

31.01.2019 um 09:33 Uhr

wieso sollte ein BRM das nicht müssen?

C
Cyber99

31.01.2019 um 10:09 Uhr

Der Betriebsrat muss die Ruhezeiten nicht einhalten, weil die BR-Tätigkeit ein Ehrenamt ist und diese Zeiten nicht als Arbeitszeit anzusehen sind. Du darfst ja nach Feierabend auch anderweitig ehrenamtlich tätig sein, auch wenn das die Grenzen des Arbeitszeitgesetzes sprengen würde.

Allerdings hat das BR-Mitglied einen Anspruch darauf, ausgeruht zur BR-Sitzung zu kommen und darf daher die Schicht, falls erforderlich, auch kürzen.

C
Cyber99

31.01.2019 um 10:17 Uhr

Hab dieszbezüglich, diesen interessanten Link gefunden. Da ist Deine Problemstellung ziemlich genau erläutert:

https://efarbeitsrecht.net/betriebsrat-und-arbeitszeit/

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