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Dienstplan im Stationszimmer aushängen - aus Datenschutzgründen nicht mehr?

B
Bayer
Jul 2018 bearbeitet

Unsere GL will aus Datenschutzgründen den Dienstplan nicht mehr öffentlich aushängen. Ist das rechtens? Mit Kennwort kann ich jetzt nur noch meinen Plan im Computer einsehen. Weiß also nicht mit wem ich Dienst schiebe, oder ob ich alleine bin. Wie können wir als BR dagegen argumentieren. bitte helft uns.

Bayer

12.560015

Community-Antworten (15)

C
Catweazle

23.04.2007 um 20:36 Uhr

Bayer,

der BR kann den Dienstplan doch selbst aushängen.

Der vorgeschobene Datenschutz ist Unsinn.

K
Kölner

23.04.2007 um 22:37 Uhr

@Catweazle Vorsicht. So einfach ist das tatsächlich nicht! Der Dienstplan ist ein Dokument. Gerade dann, wenn Unbefugte diesen Plan korrigieren, ändern und sogar einsehen können, muss das Interesse des Einzelnen geschützt werden! Zudem: Gerade im Pflegebereich - man denke an eine nicht angekündigte Begehung des MdK - sind solche Dienstpläne mitunter im Rahmen der HeimPersV existentiell, damit sich ein AN und ein AG exculpieren kann.

T
Trine

23.04.2007 um 23:35 Uhr

Habt Ihr keine BV über Dienstplangestaltung? Darin kann genau geregelt sein, wo der Dienstplan ausgehängt ist.

T
Tamirasun

24.04.2007 um 09:25 Uhr

Wenn aber doch der Dienstplan eigentlich im PC fixiert, dort auch nur von der Stationsleitung aktualisiert oder angeglichen werden kann, so wäre es dann doch kein Problem den Dienstplan auszudrucken, oder?

Frage nur, weil ich Kölner so verstanden habe, als dass es nur dann ein Problem wäre, wenn es das ´offizielle´Dokument wäre, in dem dann jeder alles verändern könnte...

Wir drucken die Dienstpläne bei Bedarf für die Leute aus, hängen sie aber nicht überall hin...Wenn wir das ganze Personal für eine Station ausdrucken, damit jemand dann auch sehen könnte mit wem er Dienst hat, werden natürlich die Spalten mit Stundenanzahl + und - Stunden etc. nicht ausgedruckt.

Kommt alles aber selten vor... Unsere Stationen machen das sowieso, dass sie einen solchen Plan raushängen...wenn ein Ausfall kommt, dann muß jeder in der Lage sein anhand des Dienstplanes Ersatz zu besorgen....könnte ein Grund sein... Wenn nur einer an den Dienstplan kommt, dann wird das schon zu einem großen Problem....oder?! lächel

LG

J
Jube

24.04.2007 um 11:34 Uhr

@Bayer, ist Euer Stationszimmer etwa öffentlich??? Ich sehe da keine Datenschutz-technischen Probleme.

K
Kölner

24.04.2007 um 11:38 Uhr

@all Also bleibt der Abschluss einer vernünftigen BV, stimmts? Nochmals: So ganz einfach ist das ganze nicht; zumal ein Soll-Dienstplan nicht das gleiche wie ein Ist-Dienstplan ist.

B
Bayer

24.04.2007 um 16:07 Uhr

Bis jetzt wird der Dienstplan immer mitte des Monats für den nächsten Monat im ST.-Zimmer ausgehängt ohne Plus oder Minusstd. Soweit ich weiss, ist der DP verbindlich sobald er aushängt. Wenn jetzt nur noch im PC, dann kann ja die PDL Dienste ändern, wie sie lustig ist. Da seh ich die GEfahr, dass ich heut komm, im PC aber schon wieder der Dienst geändert wurde, weil eine andere Kollegin halt da mal arbeiten will. Irgendwie muss ich ja den Monat verbindlich eine Zusage haben, wie die Arbeit verteilt ist?!

T
Tamirasun

24.04.2007 um 16:14 Uhr

Naja, da hast Du schon recht, das Direktionsrecht ist in dem Moment wo er ihn ´veröffentlicht´verwirkt. Aber schau, Du bekommst ja Deinen Dienstplan hast Du geschrieben, bzw. könntest ihn Dir ja auch ausdrucken, oder?

Wenn nicht automatisch ein Datum drauf steht, müßtest Du es darauf vermerken...und das Monat für Monat...

In unserem Dienstpaner ist es möglich Veränderungen nachträglich noch zu sehen oder irgendwie nachzuvollziehen...

Weiß nciht was Euer Programm her gibt..

W
Waschbär

24.04.2007 um 16:27 Uhr

Ô-K, ich will auch ... mal

Also bei uns geht das so > Jeder AN hat einen "eigenen" Dienstplan ! Es gibt auch einen Dienstplan mit der Gesammten Besetzung . Im Dienstzimmer in einen Aktenordner ! Wir haben auch eine BV.

Jede Änderung am DB muss, in der EDV DB auch geführt werden,änderungen gibt es nur nach abstimmung mit dem AN ! Jede änderung, im DB wird automatisch gespeichert und es wird gefagt "Wunsch AN" oder "Dienstlicher grund" ?

Ich bin grade am durchsehen von Dienstplänen ... weil wir Sie in der MBR haben ,bevor sie Gültig sind ... Das ist eine "Langweilige Arbeit" Ich hasse Sie , mir ist schon ganz schwindelig ... vor Zahlen und Daten und Bunten Feldern und Begründungen und Verstössen ......... Ich mag Senso 5 nicht , ich möchte gerne Senso 6 da ist die DB überwachung für mich auch einfacherer !

W
Waschbär

24.04.2007 um 16:30 Uhr

Tamirasun, eine frage wie macht ihr das bei ausfällen ? Ihr müsst euch kümmern ??? Als AP/APH/PH ??? Habt ihr keine Abteilungsleitung ??

B
Bayer

26.04.2007 um 09:03 Uhr

Hallo Waschbär,

Kann du mir die BV zukommen lassen? wir haben auch SENSO, aber so klappt das nicht. Liegts am Benutzer?. Für die BV wäre uns schon sehr geholfen!

Vielen Dank im voraus, Bayer

W
Waschbär

26.04.2007 um 11:39 Uhr

Bayer, kein Problem, aber ich sage es mal so ....die Bv wird dir nicht weiter helfen . Wir sollten uns mal über den umgang mit dem Senso Programm unterhalten... ggf. wissen euere Leitungen gar wie Sie den Ausdruck machen müssen.

L
lolium

10.07.2018 um 14:11 Uhr

Ich greife dieses Thema nochmal auf. Stichwort EU-Datenschutzgrundverordnung, dürfen Dienstpläne ohne Zustimmung der Mitarbeiter für alle sichtbar ausgehängt werden??

M
Moreno

10.07.2018 um 17:36 Uhr

Lolium mach doch lieber einen neuen Thread auf statt sich hier an so einen alten ran zu hängen!

N
nicoline

11.07.2018 um 19:29 Uhr

lolium was verstehst du unter alle?

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