Erstellt am 23.04.2007 um 18:39 Uhr von Catweazle
Stützunterschiften können auch schon vorher gesammelt werden.
Erstellt am 23.04.2007 um 18:45 Uhr von Martha
@Catweazle
Gelesen habe ich das hier schon öfter. Aber wie lautet dann die Überschrift der Liste? "Liste zur Betriebsratswahl bei ....." ohne zu erwähnen, wann die Wahl stattfindet. Oder genügt die Jahresangabe? Oder muß auch das Jahr nicht genannt werden?
Erstellt am 23.04.2007 um 19:45 Uhr von Heini
Das Datum der Wahl muss nicht auf der Vorschlagsliste stehen.
Die Liste (MIT Stützunterschriften!) ist gültig, auch wenn sie vor Aushang des Wahlausschreibens erstellt wurde, als das Datum der Wahl noch gar nicht bekannt war?
Welche Angaben lt. Gesetz erforderlich sind findest Du in § 6 Abs.: 3 WO.
Erstellt am 23.04.2007 um 20:00 Uhr von Catweazle
Martha,
ein Datum und auch das Wahljahr sind nicht notwendig. Die Überschrift könnte lauten: "Vorwärts mit der XY-GmbH" oder auch "Die Zeitlosen mit ohne Datum".
Auf jedem Wahlvorschlag sind die einzelnen Bewerber in erkennbarer Reihenfolge unter fortlaufender Nummer und unter Angabe von Familienname, Vorname, Geburtsdatum, und Art der Beschäftigung im Betrieb aufzuführen. Die schriftliche Zustimmung der Bewerber zur Aufnahme in den Wahlvorschlag ist beizufügen (§ 6 Abs. 3 WO). Sie bedarf der eigenhändigen Unterzeichnung
Däubler, § 14 BetrVG, Rn. 20,