Krank - Trotzdem Teilnahme an BR-Sitzung?
Hallo, in den nächsten Tagen steht eine Betriebsratssitzung an. Ein Mitglied ist krankgeschrieben, aber nicht bettlägerig und hat auch keine ansteckende Krankheiten. Er wäre also in der Lage, daran teilzunehmen. Der AG hat jedoch ein "besonderes Augenmerk" auf ihn gerichtet und er möchte sich durch das BetrVG absichern. Wo finde ich im "Fitting" etwas dazu? Ich glaube, ich suche in den falschen Bereichen.
Community-Antworten (8)
23.04.2007 um 11:07 Uhr
Hallo Zwockel!
Ich habe was gefunden - im Fitting, 22. Auflage, in der Rn. 17 zu § 25 BetrVG:
"Eine krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit eines BRMitgl. führt zwar in der Regel, jedoch nicht zwangsläufig auch zu einer Amtsunfähigkeit des BRMitgl. und damit zu einer Verhinderung iSv. § 25 Abs. 1. Das ist unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles zu beurteilen."
Ich hoffe, das hilft.
23.04.2007 um 11:11 Uhr
@Zwockel, ergänzend dazu: Arbeitsunfähig heisst nicht gleichzeitig amtsunfähig :-))
Der BR-Kollege soll aber beim BRV seinen Anwesenheitswunsch melden, damit dieser keinen Ersatz einlädt!
23.04.2007 um 11:57 Uhr
Da müsste mir aber schon etwas sehr besonders am Herzen liegen, wenn ich krankgeschrieben bin und trotzdem an der Sitzung teilnehmen will. Wenn mein AQG zudem noch "einen Pick auf mich" hat, wäre mir meine Genesung wichtiger. Das BRM kann ja auch unabhängig davon Informationen beim BRV einholen. Ansonsten gebe ich Olaf und Mona-Lisa Recht.
23.04.2007 um 19:22 Uhr
Ich würde es mir ganz genau überlegen, ob dies den Streß mit dem Arbeitgeber wert ist. Vielleicht ist es ja auch mal wieder an der Zeit, den ein oder anderen ErsatzBR an die Front zu lassen :o)
23.04.2007 um 21:16 Uhr
In Ergänzung zu mokkabohne (!)... ...und von Betriebsräten, die sich für unentbehrlich hielten sind die Friedhöfe voll!
24.04.2007 um 02:31 Uhr
@ Kölner, @mokkabohne, @ Jube, @ Mona-Lisa was haltet Ihr von folgendem Vorschlag: Auf dem Rückweg vom Arzt schaut der Kollege kurz bei der BRS vorbei und hört sich nur den interessanten TOP an. Machbar ohne Eure Bedenken??
24.04.2007 um 08:55 Uhr
@Zwockel, so auf ein Tässchen Kaffee? Ne, dass soll er mal lieber nicht machen. Entweder er nimmt an der Sitzung teil, oder er lässt es. Solche halbe Sachen sind übel! Über den Verlauf der Sitzung kann er sich dann doch telefonisch erkundigen, oder später im Protokoll nachlesen. :-)
24.04.2007 um 20:35 Uhr
Darüber hinaus kann er sich die Tagesordnung ja bekannt geben lassen. Falls er etwas beizutragen hat, kann er ja damit einen Kollegen beauftragen.
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