Erstellt am 23.04.2007 um 09:07 Uhr von Olaf0412
Hallo Zwockel!
Ich habe was gefunden - im Fitting, 22. Auflage, in der Rn. 17 zu § 25 BetrVG:
"Eine krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit eines BRMitgl. führt zwar in der Regel, jedoch nicht zwangsläufig auch zu einer Amtsunfähigkeit des BRMitgl. und damit zu einer Verhinderung iSv. § 25 Abs. 1. Das ist unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles zu beurteilen."
Ich hoffe, das hilft.
Erstellt am 23.04.2007 um 09:11 Uhr von Mona-Lisa
@Zwockel,
ergänzend dazu:
Arbeitsunfähig heisst nicht gleichzeitig amtsunfähig :-))
Der BR-Kollege soll aber beim BRV seinen Anwesenheitswunsch melden, damit dieser keinen Ersatz einlädt!
Erstellt am 23.04.2007 um 09:57 Uhr von Jube
Da müsste mir aber schon etwas sehr besonders am Herzen liegen, wenn ich krankgeschrieben bin und trotzdem an der Sitzung teilnehmen will. Wenn mein AQG zudem noch "einen Pick auf mich" hat, wäre mir meine Genesung wichtiger. Das BRM kann ja auch unabhängig davon Informationen beim BRV einholen.
Ansonsten gebe ich Olaf und Mona-Lisa Recht.
Erstellt am 23.04.2007 um 17:22 Uhr von mokkabohne
Ich würde es mir ganz genau überlegen, ob dies den Streß mit dem Arbeitgeber wert ist. Vielleicht ist es ja auch mal wieder an der Zeit, den ein oder anderen ErsatzBR an die Front zu lassen :o)
Erstellt am 23.04.2007 um 19:16 Uhr von Kölner
In Ergänzung zu mokkabohne (!)...
...und von Betriebsräten, die sich für unentbehrlich hielten sind die Friedhöfe voll!
Erstellt am 24.04.2007 um 00:31 Uhr von Zwockel
@ Kölner, @mokkabohne, @ Jube, @ Mona-Lisa
was haltet Ihr von folgendem Vorschlag:
Auf dem Rückweg vom Arzt schaut der Kollege kurz bei der BRS vorbei und hört sich nur den interessanten TOP an.
Machbar ohne Eure Bedenken??
Erstellt am 24.04.2007 um 06:55 Uhr von Mona-Lisa
@Zwockel,
so auf ein Tässchen Kaffee?
Ne, dass soll er mal lieber nicht machen. Entweder er nimmt an der Sitzung teil, oder er lässt es.
Solche halbe Sachen sind übel!
Über den Verlauf der Sitzung kann er sich dann doch telefonisch erkundigen, oder später im Protokoll nachlesen. :-)
Erstellt am 24.04.2007 um 18:35 Uhr von mokkabohne
Darüber hinaus kann er sich die Tagesordnung ja bekannt geben lassen. Falls er etwas beizutragen hat, kann er ja damit einen Kollegen beauftragen.