Erstellt am 20.04.2007 um 23:50 Uhr von serdar
Hallo susi
Wenn ihr kein OT-betrieb seid, gibt es eine möglichkeit aus dem TV.
Sprich bitte euern BR-Vorsitzenden darauf an.(Übernahme der Azubi nach der Lehre für 12 mon. heisst es dort)!
Ich wünsche dir alles gute und viel erfolg süsse.
Erstellt am 21.04.2007 um 09:16 Uhr von baccus
@Susi18
vielleicht hilft dir das, in eine BR Sitzung zu kommen.
Die JAV kann zu allen Sitzungen des Betriebsrats einen Vertreter entsenden; gleichgültig, ob Angelegenheiten von Jugendlichen und Auszubildenden erörtert werden oder nicht (vgl. § 67 Abs. 1 Satz 1 BetrVG). Dementsprechend hat der Betriebsratsvorsitzende der JAV zu jeder Sitzung des Betriebsrats eine Einladung für den betreffenden JAV-Vertreter unter Mitteilung der Tagesordnung zuzuleiten (vgl. § 29 Abs. 2 Satz 4 BetrVG); siehe Betriebsratssitzung.
Nach § 67 Abs. 3 BetrVG hat die JAV die Möglichkeit, Einfluss auf die Tagesordnung der Betriebsratssitzung zu nehmen.
Werden in der Betriebsratssitzung Angelegenheiten behandelt, die »besonders« Jugendliche und unter 25-jährige Auszubildende betreffen, dann hat die gesamte JAV zu diesen Tagesordnungspunkten ein Teilnahmerecht (§ 67 Abs. 1 Satz 2 BetrVG).
Sollen in der Betriebsratssitzung Beschlüsse gefasst werden, die »überwiegend« den von der JAV vertretenen Personenkreis betreffen, so haben alle Mitglieder der JAV volles Stimmrecht (§ 67 Abs. 2 BetrVG).
Die JAV kann die Aussetzung eines Betriebsratsbeschlusses für die Dauer einer Woche verlangen, wenn die Mehrheit der JAV-Mitglieder in diesem Beschluss eine erhebliche Beeinträchtigung wichtiger Interessen der Jugendlichen bzw. der unter 25 Jahre alten Auszubildenden sieht (vgl. § 66 BetrVG).
Sofern der Betriebsrat mit dem Arbeitgeber Angelegenheiten erörtert und verhandelt, die »besonders« den von der JAV vertretenen Personenkreis betreffen, ist die JAV vom Betriebsrat hinzuzuziehen (vgl. § 68 BetrVG).
Die JAV kann in Absprache mit dem Betriebsrat Sprechstunden sowie Jugend- und Auszubildendenversammlungen durchführen (vgl. §§ 69, 71 BetrVG).
Viel Glück
baccus
Erstellt am 21.04.2007 um 13:17 Uhr von 18Susi
Hallo ihr beiden.
also erst mal. OT ist der öffentliche Dienst? Ja das sind wir, glaube ich. Bin im Fraunhofer Institut.
Und wegen dem JAV, ich bin ja nur Stellvertreter. Insgesammt sind wir 10 Azubis mit einem JAV´ler. Und ich bekomme absolut nicht bescheid, wann und ob eine Sitzung stattfindet.
Eingeladen werde ich gar nicht.
Außerdem meint der Betriebsrat, dass mich das Institut trotzdem nicht übernehmen muss, auch wenn ich im BR war. Sie müssen nur eine andere Begründung finden.
Und die Zeit wird knapp. Ich bin spätestens Juli fertig.
Erstellt am 21.04.2007 um 13:48 Uhr von Kölner
@all
Was ist mit § 78a BetrVG...?!
Erstellt am 21.04.2007 um 14:38 Uhr von mokkabohne
@Susi18
Nicht schlecht. Der AG will dich loswerden, der BR hilft Dir nicht (Einladungen zu den Sitzungen), deine JAV macht dabei mit. Hast dich wohl echt unbeliebt gemacht?
Mein Rat: nimm sofort deine JAV in die Zange, mach sie auf Ihre Pflichten aufmerksam. Regel es, als JAV zum Zuge zu kommen (als Vertretung, die Regeln dafür müssen BR und JAV ausreichend bekannt sein!) und kläre danach deine Weiterbeschäftigungsrechte (die müssen nach § 78a von Dir unter Fristeinhaltung eingefordert werden) mit deiner Gewerkschaft oder mit einem Rechtsanwalt. Dieses Thema ist zu komplex, als das ein Forum Dir helfen könnte.
Und noch ein allgemeiner Tip: Bei sich abzeichnenden Problemen sollte man nicht warten, bis das Kind sich nur noch mit einem Finger am Brunnenrand festhalten kann.
Erstellt am 21.04.2007 um 14:54 Uhr von Kölner
@18susi
Achja...werden denn andere AzuBis übernommen?
Erstellt am 21.04.2007 um 17:05 Uhr von 18Susi
Danke für die vielen guten Antworten. Werde mich am Montag gleich auf den Weg machen.
Wir sind in allen drei Jahren nur 2 Laboranten gewesen. Und mein Kollege ist übernommen worden.
Wie ist es nun damit, das der BR sagt, das Institut kann mich wegschicken, wann immer sie wollen, wenn sie eine andere Begründung finden, die sich nicht aufs JAV bezieht?Kann ich da nichts rechtliches dagegen machen, dass ich nicht eingeladen werde?
Bringt es denn wirklich etwas, wenn ich kurz vor knapp noch in den BR gehe? Das Schreiben zur nicht-Übernahme habe ich bereits im März erhalten. Der BR hat natürlich gleich auf den § geachtet, aber das war ja nicht auf JAV bezogen, da ich ja auch noch nicht in einer BR-Sitzung war. Wenn ich jetzt nach meiner theorie Prüfung noch gehe, bin ich dann geschützt?
Erstellt am 21.04.2007 um 17:09 Uhr von 18Susi
Hab mir grad §78 durchgelesen. Ich find den sehr allgemein. Ich meine schon allein, dass ich knapp 3 Wochen damit verbracht habe, während der Ausbildung mit Bewerbungen und dem ganzen seelischen Stress...würde der für mich dann zutreffen?
Kann mir einer einen Tip geben? Ich bin echt sehr sauer auf den ganzen Sch.. Die sind mittlerweile alle zu feige zu sagen, das sie einen Fehler gemacht haben und ich bin nun der, der es ausbaden muss.
Erstellt am 21.04.2007 um 17:28 Uhr von Mona-Lisa
@18Susi,
Fakt ist, dass du zwar JAV-Stellvertreterin bist, aber so wie du sagst, nie zum Einsatz gekommen bist.
Lies mal den § 78a Rd. Nr. 7 BetrVG DKK, oder derselbe § Rd. Nr 11 BetrVG Fitting.
Die Kommentierung hilft dir da weiter!
Voraussetzung für eine Übernahme ist nun mal, dass Du mehrfach deine JAV vertreten hast.
Erstellt am 21.04.2007 um 23:48 Uhr von 18Susi
ich würde es ganz nett finden, wenn ihr mir den § 78 etwas erklären könnt-auf meinen fall bezogen.
ich komm nur auf seiten mit bücher. heißt es nun, das ich jetzt trotz dem schreiben ein brief zur weiterbeschäftigung abgeben soll?
Erstellt am 22.04.2007 um 14:38 Uhr von waschbär
Susi, Du meinst den hier ??
§ 78a Schutz Auszubildender in besonderen Fällen
(1) Beabsichtigt der Arbeitgeber, einen Auszubildenden, der Mitglied der Jugend- und Auszubildendenvertretung, des Betriebsrats, der Bordvertretung oder des Seebetriebsrats ist, nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses nicht in ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit zu übernehmen, so hat er dies drei Monate vor Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses dem Auszubildenden schriftlich mitzuteilen.
(2) 1Verlangt ein in Absatz 1 genannter Auszubildender innerhalb der letzten drei Monate vor Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses schriftlich vom Arbeitgeber die Weiterbeschäftigung, so gilt zwischen Auszubildendem und Arbeitgeber im Anschluss an das Berufsausbildungsverhältnis ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit als begründet. 2Auf dieses Arbeitsverhältnis ist insbesondere § 37 Abs. 4 und 5 entsprechend anzuwenden.
(3) Die Absätze 1 und 2 gelten auch, wenn das Berufsausbildungsverhältnis vor Ablauf eines Jahres nach Beendigung der Amtszeit der Jugend- und Auszubildendenvertretung, des Betriebsrats, der Bordvertretung oder des Seebetriebsrats endet.
(4) 1Der Arbeitgeber kann spätestens bis zum Ablauf von zwei Wochen nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses beim Arbeitsgericht beantragen,
1.festzustellen, dass ein Arbeitsverhältnis nach Absatz 2 oder 3 nicht begründet wird, oder
2.das bereits nach Absatz 2 oder 3 begründete Arbeitsverhältnis aufzulösen,
wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer dem Arbeitgeber unter Berücksichtigung aller Umstände die Weiterbeschäftigung nicht zugemutet werden kann. 2In dem Verfahren vor dem Arbeitsgericht sind der Betriebsrat, die Bordvertretung, der Seebetriebsrat, bei Mitgliedern der Jugend- und Auszubildendenvertretung auch diese Beteiligte.
(5) Die Absätze 2 bis 4 finden unabhängig davon Anwendung, ob der Arbeitgeber seiner Mitteilungspflicht nach Absatz 1 nachgekommen ist.
Erstellt am 22.04.2007 um 19:43 Uhr von 18Susi
Das ist doch jetzt nur der Text kopiert? Ich hab den gelesen, aber nicht wirklich verstanden. Kann ich nun ein Schreiben ansetzten und davon ausgehen, dass sie mich noch übernehmen müssen?
Auch nachdem sie mir die nicht- Übernahme schriftlich übergeben haben?
Erstellt am 22.04.2007 um 19:53 Uhr von 18Susi
Hier nochmal mein existierendes Problem:
1.Was ist OT? Ich bin im Fraunhofer Institut.
2.Und ich bekomme absolut nicht bescheid, wann und ob eine BR-Sitzung stattfindet.
Eingeladen werde ich gar nicht. Kann ich nicht da schon etwas machen?
3.Außerdem meint der Betriebsrat, dass mich das Institut trotzdem nicht übernehmen muss, auch wenn ich im BR war. Sie müssen nur eine andere Begründung finden, die nichts mit JAV zu tun hat.
4.Was ist TV?
5.Ich habe nie einen Kurs oder eine Fortbildung gemacht, ich habe also keine Ahnung wie ich mit den Texten und den Abkürzungen umgehen muss.
Ich bin euch somit ganz dankbar für eure Geduld und eure Zeit, die ihr opfert.
Erstellt am 23.04.2007 um 16:13 Uhr von tamirasun
Hey Susi...
ich versuche das jetzt mal in einfachen Worten auseinanderzudröseln.
Meine Frage ist: Du bist in der JAV? Dort bist du Stellvertretende Vorsitzende oder nur Ersatzmitglied( welches du als Stellvertreterin benennst)?
Wenn Du ein Ersatzmitglied der JAV bist und nicht mehrfacha uch in deiner Funktion benötigt wurdest, das heißt an mehreren Sitzungen teilgenommen hast, dann kannst Du den § 78a vergessen.
Wenn Du Ersatzmitglied bist und mehrfach in Deiner Funktion an Sitzungen der JAV teilgenommen hast, dann trifft er auf Dich zu und Du stellst innerhalb der letzten drei Monate Deiner Ausbildung einen Antrag auf unbefristete Übernahme lt. § 78aBetrVG.
TV ist ein Tarifvertrag, der besagt, das ein Betrieb die Auszubildenden, soweit sie kein anderes Arbeitsverhältnis bekommen bis zu 12 monate übernehmen müssen.
Da müßte Dir jemand anders sagen wo das genau steht...lächel
Das dürfte für Dich erstmal das Wichtigste sein.
Wie kommst Du darauf, dass die Teilnahme an Betriebsratssitzungen etwas ausmacht?
Die JAV hat ein Recht, wie oben schon beschrieben, an den Sitzungen teilzunehmen, aber das macht keinen Unterschied, wenn du nicht als ersatz offiziell die JAV vertreten hast.
LG
Erstellt am 23.04.2007 um 18:10 Uhr von 18Susi
1. Hab jetzt doch noch einen Vertrag erhalten.
2. Man hat mir gesagt, selbst wenn ich den §78a) walten lasse, dann könnte mich das Institut immernoch gehen lassen, da ja mein Vertrag ausläuft und sie somit keine Übernahme garantieren müssen.
Das scheint auch bei Ersatzmitglieder im BR so zu sein. Die erhalten zwar den Schutz, aber wenn der Vertrag ausläuft, dann tut er das halt.
3.Wir sind 12 Azubis. Einer wurde zum Jav gewählt, mehr gehen ja auch nicht. Und ich bin an zweiter Stelle, somit also Ersatzmitglied oder?
Es schien aber gut so, das ich den § nicht gebraucht habe, da ich so einen besseren Eindruck gemacht habe und die Institutsleitung doch keine Argumente gegen mich hat.
Jetzt steht nur die Frage, ob ich das halbe Jahr nehme und die Last trage, oder in eine andere Firma wechsel (hab auch einen Vertrag dort).
Danke für Eure Mühe!!!!
Ich weiß das zu schätzen und hat mir heute bei der Argumentation sehr geholfen.
Erstellt am 24.04.2007 um 14:04 Uhr von ToniB
Hallo Susi,
was für einen Vertrag hast Du bekommen, einen befristeten? ("ob ich das halbe Kahr nehme...") Achtung, Falle! Der AG wird vermutlich die Befristung nach 6 Monaten nicht verlängern und da Du nicht in den 3 Monaten vor Ende der Ausbildung schriftlich die Weiterbeschäftigung verlangt hast, besteht kein weiterer Beschäftigunganspruch mehr.
Ich würde schauen, ob Du nicht doch noch zu mehreren Sitzungen eingeladen werden kannst, um dann schriftlich einen Arbeitsvertrag zu verlangen. Der befristete Vertrag dient m.E. nur dazu, Dich jetzt von Sitzungsteilnahmen und den entsprechenden Nachteilen für den AG abzubringen.
Falls ich Dich falsch verstanden haben, betrachte mein Posting einfach als hinfällig ;).
Erstellt am 24.04.2007 um 15:26 Uhr von waschbär
18Susi,
"Was ist OT? Ich bin im Fraunhofer Institut. " *Gröhl* .... Du hast echt Humor !!!!
Erstellt am 24.04.2007 um 20:29 Uhr von 18Susi
ich hoffe der gröler hat nicht alle erschreckt. keine ahnung was ot ist, sonst würde ich ja nicht FRAGEN, falls man das nicht gesehen hat.
Falls nicht, ich würde immernoch gerne wissen was OT ist.
hab ein paar vorschäge, vielleicht trägt das zum weiteren lachen bei:
Orthopädie Technik
Occupational Therapie
Organisation Todt
Oltner Tagblatt
Offene Tür (ist für die Jugend)
Orginal Ton
selbst der betriebsrat kennt OT nicht. so geht man also mit fragen von azubis um. mit lachen. kommt mir bekannt vor. scheint wohl überall gleich zu sein.
also....für infos bin ich dankbar, für den rest nicht.
Erstellt am 24.04.2007 um 21:29 Uhr von Lotte
Waschbär,
benimm Dich!!! ;-)
Susi,
wahrscheinlich hat Waschbär den Thread nicht ganz gelesen oder irgend etwas missverstanden, sonst hätte er wohl nicht so laut gelacht ;-)
Sedar ist leider nicht wieder aufgetaucht um uns über OT aufzuklären. Vielleicht Ohne Tarif?
Wenn Du in einem anderen Betrieb einen unbefristeten Vertrag haben kannst...
Würde ich ernsthaft in Erwägung ziehen.
Viel Glück!
Erstellt am 24.04.2007 um 22:14 Uhr von sphinx
@ 18 Susi,
ich glaube, du wirst mal eine prima Betriebsrätin. :-)
Alles Gute für die Zukunft
wünscht
Erstellt am 24.04.2007 um 22:18 Uhr von JoK
Hallo Lotte,
> Wenn ihr kein OT-betrieb seid, gibt es eine möglichkeit aus dem TV.
Hieraus wuerde ich schliessen, dass "OT"= "Ohne Tarifvertrag" bedeutet, da in diesem Fall ja im Umkehrschluss *keine* Moeglichkeit aus dem "TV"="TarifVertrag" bestehen wuerde.
Vermute ich jetzt mal ...
M. Abk. sind IMHO durchaus ErklBedrf.
HTH und SCNR
MkG
J.
;-)
Erstellt am 24.04.2007 um 22:29 Uhr von Lotte
Erstellt am 24.04.2007 um 22:36 Uhr von Mona-Lisa
Erstellt am 24.04.2007 um 22:43 Uhr von sphinx
Erstellt am 25.04.2007 um 14:23 Uhr von waschbär
susi,
nun sei mal nicht gleich sauer... dachte wirklich du willst uns verschaukeln ...
äh , habe ganz vergessen was ich noch sagen wollte ....
Wir dir alles Gute für deine weitere Berufliche Zukunft ... ??
Erstellt am 25.04.2007 um 18:49 Uhr von 18Susi
@ sphinx: war das nun ironisch gemeint?
also auf JAV und co bin ich nicht mehr so heiß.
Das ich nicht vom § 78 gebraucht gemacht habe, war ganz zu meinem Vorteil.
Mein AG will mich vermutlich nur, weil sie gegenüber dem BR keine Argumentaionen bringen können und ich nun mal eine gute Arbeiterin bin und meine Leistungen bringe.
Der BR hat dem AG ganz schön Druck gemacht. Das halbe Jahr ist nur befristet. Natürlich wäre ich naiv zu glauben, das sie ihre Meinung mir gegenüber ändern werden. Ich werde auf alle Fälle diese Frima mit meiner Arbeitkraft nicht mehr unterstützen. Für alle die jetzt nach mir kommen wurden einige Veränderungen in der Ausbildung vor genommen. Das freut mich sehr. Und jetzt kann ich auch ohne bedenken einige Azubikollegen unterstützen im BR, die derzeit sehr gemoppt werden.
Und die neue Firma ist sehr gut.
Danke also nochmal an alle! Meine Probleme habe sich dank Euch etwas aufgelöst.
Weiß jetzt auch was OT ist.
Da wir bei Abkürzungen sind!
VLGaK
BEAZDV
Susi
Erstellt am 25.04.2007 um 19:37 Uhr von sphinx
@18 Susi,
nein, das war ernst gemeint.
Ich sehe viele gute und "betriebsrattaugliche" Eigenschaften in deinen Threads.
Hartnäckigkeit, Selbstbewusstsein, Mut, Kommunikationsfähigkeit......
Also, alles Gute ! :-)
Erstellt am 26.04.2007 um 17:29 Uhr von 18Susi
@sphinx
danke!
wer weiß, klassensprecherin, jav vertreterin.... in der neuen firma werden wir sehen...
lg und viel spaß