Mitbestimmung nach §87 BetrVG?
Der Arbeitgeber, Hilforganisation im Rettungsdienst, benützt die Fahrtenschreiber- Aufzeichnungen der Einsatzfahrzeuge zur Kontrolle der Mitarbeiter. Es werden Übernahme- und Übergabezeiten und Fahrtdauer kontrolliert. Kann der BR eine derartige unsinnige Kontrolle untersagen?
Community-Antworten (1)
20.04.2007 um 17:57 Uhr
Betriebsvereinbarung schliessen und Datenerfassung und darauf basierend Verhaltens- und Leistungskontrolle regeln bzw. ausschließen.
Gerichtsurteil: http://www.lexrex.de/rechtsprechung/innovativ/ctg1098181415547/1421.html
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