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Man wirft mir Betrug vor - was soll ich tun?

S
Sofie
Jan 2018 bearbeitet

Frage: Er bezichtigt mich des Betruges,Fälschung,Vertrauensmißbrauch usw. und ich werde das so nicht hin nehmen,wie soll ich reagieren was soll ich tun?

Hallo, ein Mitglied wirft mir vor, ein Sitzungsprotokoll neugeschrieben und das alte vernichtet zuhaben. Er glaubt den Inhalt anders in Erinnerung gahabt zu haben und das auf dem vorherigen zwei Unterschriften waren und nun nur noch eine. Er kann mir und der Vorsitzenden nicht sagen was ungefähr verändert sein soll und behauptet noch dazu das ich abends ja auch zutritt zu unserem Büro habe und somit ungesehen zugriff an den PC habe.Kein Mitglied glaubt ihm das,kein Mitglied kann seine Beschuldigung gegen mich untermauern.

6.123018

Community-Antworten (18)

B
Baum

20.04.2007 um 12:02 Uhr

Hallo Sofie, 1.) Du schreibst doch warscheinlich das Protokoll am PC. Wenn du das Protokoll abspeicherst, sichere es mit Passwort und Schreibschutz. So hat jeder BR zwar Zugriff, kann aber nichts ändern. Das macht dich weniger angreifbar gegenüber solchen Vorwürfen. 2.) Da das Problem aber derzeit besteht, das Dir ein BR- Mitglied Fälschung unterstellt sehe ich nur eine Möglichkeit das vernünftig zu klären. Fordere vom Betriebsratsgremium das es Dir die Richtigkeit des Inhaltes bestädigt. Somit dürften die Anschuldigungen ausgeräumt sein. Wäre das nicht der Fall würde ich gerichtliche Konsequenzen ankündigen wegen Verleumdung.

G
giegelpeter

20.04.2007 um 12:11 Uhr

Hallo Sofie, was ist denn das für einer? Aber die Kritik muss man natürlich ernst nehmen. Wie ein Sitzungsprotokoll auszusehen hat ist ja vorgeschrieben. Unterschrift der Protokollführers und des Vorsitzenden. Warum sollten die BR-Mitglieder nicht immer Zutritt zum BR-Büro haben? Dafür ist es doch da. Betriebsräte haben ein Ehrenam und das rund um die Uhr. Wenn das Protokoll im PC ist, ist es nicht gültig, es muss schriftlich vorliegen und unterschrieben sein. In der nächsten Sitzung 1.TOP Protokollkontrolle der letzten Sitzung. Wenn die Mehrheit der BR-Mitglieder die Richtigkeit bestätigen, ist es gültig. Ansonsten muss klar geäußert werden was unrichtig ist und es muss, wenn die Mehrheit dafür ist, geändert werden. Eine Bezichtigung wegen Betruges, Fälschung und Vertrauensmißbrauch ist ein schwerer Vorwurf. Das muss im BR geklärt werden. Wenn das ein typischer Nörgler ist oder aufgehetzt durch AG, dann schmeißt ihn mit Mehrheitsbeschluss aus dem BR raus.

B
barevi

20.04.2007 um 12:12 Uhr

@sofie

Bei uns ist es "Standart", dass in jeder PR- sitzung das Protokoll der vorangegangenen Sitzung genehmigt werden muss. Wenn bei Euch also Diskussionsbedarf besteht, lass' es in der nächsten Sitzung klären. Dann wirst Du hören, was die anderen Kollegen meinen und kannst ggf. weitere Schritte gegen Deinen Gegenspieler androhen und/oder unternehmen.

barevi

M
Mona-Lisa

20.04.2007 um 12:43 Uhr

@Sofie,

  1. Frage: warum ist auf dem Protokoll nur eine Unterschrift? (vermutlich deine?)
  2. Frage, wird das Protokoll bei euch normalerweise von beiden, BRV und Schriftführer unterschrieben? (so wie es sein soll)
  3. Frage, was sagt die BRV zu dem Vorwurf?

Sofie, diese Geschichte ist ein heftiger Vorwurf eines Vertrauensbruch's innerhalb des Gremium's und muss schleunigst in einer Sitzung geklärt werden. Das BR-Mitglied soll dazu vor dem gesamten Gremium Stellung nehmen!

@giegelpeter, "....dann schmeißt ihn mit Mehrheitsbeschluss aus dem BR raus....." erklär mir mal, wie du das anstellen willst? ;-))

P
packer

20.04.2007 um 13:09 Uhr

Packer empfiehlt:

Der Maulwurf-Ex MV200 vertreibt wirkungsvoll und ohne Chemie Maulwürfe ohne sie zu verletzen. Ihr Betriebsratsbüro wird somit dauerhaft von diesen lästigen Tieren befreit. Das Gerät gibt ca. alle 40 Sekunden einen für 3 Sekunden anhaltenden Vibrationsalarm mit gleichzeitigem akustischem Signal von sich, so dass Maulwürfe, die über ein hochsensibles Gehörempfinden verfügen, in einem Umkreis von bis zu 650 m² die Flucht ergreifen.

F
Fritz

20.04.2007 um 14:30 Uhr

Hallo giegelpeter seit wann kann man ein BR Mietglied mit Beschluss aus dem Betriebsrat werfen man kann nur beschliessen das ein Ausschluss beim Arbeitsgericht beantragt wird und das ist nicht ganz einfach

Gruss Fritz

G
giegelpeter

20.04.2007 um 15:40 Uhr

Na Mona-Lisa, ist doch klar, dass das nicht einfach ist. Aber wenn das wirklich so ein Stinkstiefel ist und tatsächlich solche Anschuldigungen ohne Gründe loslässt, dann ist es doch wirklich notwendig mit dem entsprechenden Verfahren beim Arbeitsgericht den Ausschluss durch zu setzen. Und Fritz hat das richtig erkannt, das geht mit dem Gericht nur, wenn der BR dazu einen Beschluss fasst. Entschuldigt bitte, dass ich das nicht gleich so ausführlich bei der 1.Antwort erläutert habe. Es dürfte ja allgemein bekannt sein, dass solche Geschichten nur durch Beschlüsse möglich sind.

M
Mona-Lisa

20.04.2007 um 16:05 Uhr

@giegelpeter, zudem ist es nicht nur "nicht einfach", sondern fast unmöglich, einen Betriebsrat aus dem Gremium zu verbannen. Der § 23 BetrVG setzt grobe Amtsverletzung voraus. Dazu zählt wohl kaum, dass ein BR-Mitglied "glaubt" und es dazu nicht beweisen kann, dass ein Protokoll manipuliert wurde. DKK sagt z.B. in der Rd. Nr. 10, dass diese "grobe Pflichtverletzung objektiv erheblich und offensichtlich schwerwiegend" sein muss und - "die Zumutbarkeit der Zusammenarbeit mit anderen Mitgliedern ist unerheblich"..... !!!

Sofie fühlt sich in ihrem Amt als Schriftführer (zu recht) angegriffen und sollte, so wie oben schon erwähnt, diesen Vorwurf im Gremium regeln.

W
Waschbär

20.04.2007 um 17:48 Uhr

Sofie, a. sage im Rat einfach, entweder "ihr" alle sagt offnen das das Gelogen war oder "ich" werde niemals mehr für euch ein Protokoll Schreiben !!

b.Anzeige wegen "übler Nachrede,Mobbing" und Störung des Betriebsfreidens.

c. soory habe ich vergessen .

packer,

dein "Maulwurf-Ex MV200 " hilft aber nicht gegen Verliebte BRV´s .....

P.S Bitte nur das Modell mit Solarbetrieb wählen, der Umwelt zu liebe ... ausserdem spart das Strom und wir müssen ja auch die Wirtschaftlichkeit im Auge haben (Jauel)

S
SSGG

20.04.2007 um 18:15 Uhr

Moin packer,

geiles Teil zum Wochenende!! Gibt es so etwas auch für rentitente harthörige AG?

@Sofie, Ich bin immer noch Der Meinung, daß Du die fehlende 2te Unterschrift erklären müßtest. Worin besteht das inhaltliche Problem des Protokolls?

W
Waschbär

20.04.2007 um 23:30 Uhr

SSGG,

ist nur ein Tipp und den bekommst Du auch nur weil du auch aus Hamburg kommtst.

Keiner schreibt > "Moin" !! Sondern "Min" !!!! Im E-Mail Verkehr .....

Grüsse aus "Mittel Elbe"

P
Peanuts

20.04.2007 um 23:43 Uhr

Wie ein Sitzungsprotokoll auszusehen hat ist ja vorgeschrieben. Unterschrift der Protokollführers und des Vorsitzenden.

wird das Protokoll bei euch normalerweise von beiden, BRV und Schriftführer unterschrieben? (so wie es sein soll)

Wo steht, daß das Protokoll auch vom Protokollführer unterzeichnet werden muß?

BetrVG § 34 Sitzungsniederschrift (1) ... Die Niederschrift ist von dem Vorsitzenden und einem weiteren Mitglied zu unterzeichnen. ...

S
SSGG

21.04.2007 um 15:49 Uhr

Moin Waschbeer...

ich wüll di mol wat seggen: in Hamburch seggt man den gaaanzen Tach MOIN, un packer is noch nich min leever.

Tschüüss, SSGG

K
Kölner

21.04.2007 um 16:59 Uhr

@peanuts Das ist Privaturkundenrecht! Deswegen gibt es auch die Unterschrift des Protokollverfassers.

M
mokkabohne

21.04.2007 um 18:00 Uhr

@Kölner: Du meinst also, weil es Vorschriften zu Urkunden im BGB gibt, ist das BetrVG zu mißachten? Autsch, von Dir hab ich mehr erwartet.

@peanuts: Lass dich nicht kirre machen, Du hast recht. Ob der Protokollant unterschreibt, ist im Sinne des BetrVG nur relevant, wenn er gleichzeitig auch BRM ist.

K
Kölner

21.04.2007 um 19:42 Uhr

@mokkabohne Dann üben wir halt noch einmal. Was steht in § 416 ZPO und § 267 StGB nebst Kommentaren? Na? poenitentiamagite

M
mokkabohne

23.04.2007 um 01:42 Uhr

@Kölner Und was steht im § 34 BetrVG? Nebst Kommentaren? Na? Und deine Maglite darfste stecken lassen lol

Ach und noch was Kölner: wenn Du mich direkt anschreibst, wäre es nett, wenn Du mich darüber benachrichtigst. Ich habe leider nicht immer die Zeit, alle Beiträge 5x zu lesen (wer tut jetzt Buße, hm?)

G
giegelpeter

23.04.2007 um 11:23 Uhr

Guten Morgen ihr alle, Mona-Lisa dir muss ich schon wieder recht geben. Es stimmt, dass es fast unmöglich ist jemanden aus den Betriebsrat per Gericht zu bekommen. Aber eben nur fast unmöglich. Wenn die Möglichkeit besteht, sollte man (BR) es zumindest versuchen, um wenigstens die Ernsthaftigkeit darzustellen für diesen Querolant. Vorher sollten alle anderen Versuche gescheitert sein. Mit der Einhaltung der Mitbestimmungsrechte durch den AG ist es doch genau so. Reden, Mahnen und wenn nichts hilft zum Arbeitsgericht. Aber davor haben viele BR´s richtig Bammel. Jedenfalls nach meinen Erfahrungen. Bei uns hat´s geholfen. Jetzt läuft unser Chef mit einem 10 tausender Zahlungsbeschluss schwanger herum. Das macht mich zwar bei der GL nicht gerade beliebt. Aber wenn man bei der GL nicht beliebt ist als BR hat man eigentlich alles richtig gemacht. Wir sind jedenfalls kein Kuschelbetriebsrat! Aber jetzt zu Sofies Frage zurück. Ich denke, dass sie das auch im Gremium regeln kann und sollte. Aber wenn der wirklich den BR-Frieden so sehr stöhren sollte, dann sollte der BR schon dem Burschen mit solchen Maßnahmen drohen.

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