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Auflösung Betriebsrat?

F
Fips
Jan 2018 bearbeitet

Habe das Beschlussverfahren gegen AG gewonnen kann mich nicht kündigen jetzt hat er es geschafft von 24 Kollegen 15 zu gewinnen Br über Gericht abzuwählen Wie stehen unsere Chancen

4.30102

Community-Antworten (2)

B
biberrat

19.04.2007 um 12:04 Uhr

@Fips,

welche gesetzlichen Pflichten sollt Ihr den grob verletzt haben?

Wenn das nicht der Fall ist, dann immer schön locker bleiben.

Gruss

Biberrat

H
Heini

19.04.2007 um 23:19 Uhr

Mindestens ein Viertel der wahlberechtigten Arbeitnehmer können gem.: § 23 BetrVG beim Arbeitsgericht die Auflösung des Betriebsrates beantragen. Solch ein Antrag wird aber nur Erfolg haben, wenn dem Betriebsrat erhebliche Verletzungen der gesetzlichen Pflichten nachgewiesen werden kann.

Dubios ist, dass der Arbeitgeber für sein Vorhaben die Arbeitnehmer benutzt. Denn, gibt es wirklich gravierende Pflichtverletzungen die eine Auflösung des Betriebsrats begründen, so hätte der Arbeitgeber selbst gem.: § 23 BetrVG die Möglichkeit einen entsprechenden Antrag beim Arbeitsgericht zu stellen.

Vielleicht sieht der Arbeitgeber, dass es für eine Auflösung des Betriebsrates nicht ausreichend Gründe gibt und hofft mit einem Antrag über die Arbeitnehmer das Gericht in Zugzwang zu setzen.

§ 23 BetrVG Verletzung gesetzlicher Pflichten (1) Mindestens ein Viertel der wahlberechtigten Arbeitnehmer, der Arbeitgeber oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft können beim Arbeitsgericht den Ausschluss eines Mitglieds aus dem Betriebsrat oder die Auflösung des Betriebsrats wegen grober Verletzung seiner gesetzlichen Pflichten beantragen. Der Ausschluss eines Mitglieds kann auch vom Betriebsrat beantragt werden.

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