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Dieser Beitrag ist vor 8 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Konsultation - Hausrecht

O
OnkelBenz
Feb 2018 bearbeitet

Hallo,

wie ist die Sachlage bei den monatlichen Konsultationen, darf die Geschäftsleitung ohne den Betriebsrat zu fragen einfach beliebige Personen zusätzlich einladen?

Bei der Betriebsversammlung ist das klar - der BR hat Hausrecht. aber bei der monatlichen Konsultation?

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Community-Antworten (3)

A
AlterMann

01.02.2018 um 22:11 Uhr

Die Frage versteckt mehr, als dass sie eine klare Sachlage schildert. Unser BR hätte vermutlich nichts dagegen, wenn der AG fachkundiges Personal mitbringt, damit wir alle bei einem TOP nicht im Dunkeln tappen. Wir wären allerdings befremdet, wenn der AG uns das mehrfach nicht vorher mitteilt. Wir würden ihn an die vertrauensvolle ZUsammenarbeit erinnern und an die normalen Gepflogenheiten der Höflichkeit. Erst danach würden wir uns fragen, ob der AG das so darf und wie wir evtle. Rechte durchsetzen können. Jetzt die Frage an Dich: Seid Ihr schon an diesem Punkt?

B
basilica

01.02.2018 um 23:57 Uhr

"Der ArbGeb. [...] kann zu seiner Unterstützung betriebsangehörige Sachbearbeiter mitbringen, sofern für die anstehenden Tagesordnungspunkte deren Sachkunde erforderlich ist [...] Betriebsfremde Auskunftspersonen oder Sachverständige, die nicht Vertr. des ArbGebVerbandes sind, kann der ArbGeb. zur Sitzung nur heranziehen, wenn der BR zustimmt" (Fitting, § 29 BetrVG Rn 58)

O
OnkelBenz

02.02.2018 um 01:07 Uhr

an "alterMann": Nein, an diem Punkt sind wir noch nicht. Warten wir es also ab und erinnern an §2

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