Erstellt am 16.04.2007 um 09:26 Uhr von Kölner
@cap
Solange gilt er als verhindert.
Was will denn das BRM?
Erstellt am 16.04.2007 um 10:40 Uhr von cap
Der Kollege möchte, wenn er wieder kommt, seine BR-Tätigkeit fortführen.
Wir waren uns nicht sicher, ob er als "Fachlich Abwesend" gilt, da dann ja kein Ersatzmitglied geladen werden kann?
Darf denn jemand für den Zeitraum "nachrücken" als vollwertiges BR-Mitglied wie z.b. bei der Elternzeit?
Erstellt am 16.04.2007 um 11:39 Uhr von rolfo2
Der abwesende Kollege gilt als rechtlich abwesend, für diese Zeit muss das nächste Ersatzmitglied nachrücken, bis der Kollege wieder zurück ist.
Stellt sich nur die Frage, macht es überhaupt Sinn für den abwesenden Kollegen, wenn er 2 Jahre im Ausland ist und das amt gar nicht ausführen kann.
Er sollte doch besser überlegen ob er nicht ganz zurücktreten will.
Erstellt am 16.04.2007 um 13:23 Uhr von cap
uns geht es ehrlich gesagt mehr um die Kollegen, die normalerweise von IHM betreut werden. Wenn es für ihn keinen Nachrücker gibt (wir haben eine 50% Freistellung) werden die Kollegen benachteiligt. Und das möchten wir natürlich nicht.
Gleiches gilt für die Ausschüsse in denen er tätig ist. auch da fehlt er ja und dafür kann man doch kein ersatzmitglied freistellen oder?