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Mandat niederlegen wegen Auslandsaufenthalt?

C
cap
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, Wie sieht es aus, wenn ein BR-Mitglied, um beruflich weiterzukommen, für 1-2 Jahre ins Ausland geht? Gilt er dann auch als zeitweilig verhindert? Muss er dann sein mandat niederlegen? Oder würde die Abwesenheit dazuführen, dass für ihn kein Ersatzmitglied eingeladen werden darf? vielen dank!

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Community-Antworten (4)

K
Kölner

16.04.2007 um 11:26 Uhr

@cap Solange gilt er als verhindert. Was will denn das BRM?

C
cap

16.04.2007 um 12:40 Uhr

Der Kollege möchte, wenn er wieder kommt, seine BR-Tätigkeit fortführen. Wir waren uns nicht sicher, ob er als "Fachlich Abwesend" gilt, da dann ja kein Ersatzmitglied geladen werden kann? Darf denn jemand für den Zeitraum "nachrücken" als vollwertiges BR-Mitglied wie z.b. bei der Elternzeit?

R
rolfo2

16.04.2007 um 13:39 Uhr

Der abwesende Kollege gilt als rechtlich abwesend, für diese Zeit muss das nächste Ersatzmitglied nachrücken, bis der Kollege wieder zurück ist. Stellt sich nur die Frage, macht es überhaupt Sinn für den abwesenden Kollegen, wenn er 2 Jahre im Ausland ist und das amt gar nicht ausführen kann. Er sollte doch besser überlegen ob er nicht ganz zurücktreten will.

C
cap

16.04.2007 um 15:23 Uhr

uns geht es ehrlich gesagt mehr um die Kollegen, die normalerweise von IHM betreut werden. Wenn es für ihn keinen Nachrücker gibt (wir haben eine 50% Freistellung) werden die Kollegen benachteiligt. Und das möchten wir natürlich nicht. Gleiches gilt für die Ausschüsse in denen er tätig ist. auch da fehlt er ja und dafür kann man doch kein ersatzmitglied freistellen oder?

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