Betriebsrat tut zu wenig
Hallo zusammen,
ich bin seit März 2006 der Vorsitzende einer 3-köpfigen JAV. Die Zusammenarbeit mit dem BR gestaltet sich jedoch als sehr "zäh". Oft werden unsere Anfragen nur mit ordentlich Zeitverzögerung beantwortet. Wir müssen mehrmals nachhaken bis überhaupt etwas zustande kommt. Der BR behandelt uns ziemlich "stiefmütterlich". Da für mich und eine weitere Person aus der JAV in 2 Monaten das Ausbildungsende ansteht, stellt sich die Frage nach der Übernahme. Was wir da für Rechte haben (§78) ist mir schon klar. Das Problem ist mehr ob der BR das auf die Reihe bringt. Wir haben schon mit dem Vorsitzenden gesprochen, der meinte zwar dass sie dahinter stehen, aber ob er sich dann gegenüber der GF, die meine Kollegin übrigens schon gekündigt hat - allerdings erst in der 3 Monatsfrist - durchsetzen kann ist wieder eine andere Frage. Bzw. ob der BR überhaupt rechtzeitig daran denkt, vor allem da man den Antrag erst kurz vor der Prüfung stellen sollte. Das reicht hoffentlich erstmal soweit zur Erklärung, zusammenfassen nochmal:
- Wie kann ich dem BR "in den Hintern treten", dass die mal in die Pötte kommen?
- Wenn die Kündigung innerhalb 3 Monate vor dem letzten Prüfungstag zugestellt wird, ist sie dann überhaupt gültig?
Danke schon mal für eure Antworten!
Community-Antworten (1)
16.04.2007 um 16:26 Uhr
Hallo Till,
du meinst wohl § 78 a BetrVG..
In Abs.2 ist klar geregelt, wenn der Azubi eine Weiterbeschäftigung innerhalb der Dreimonatsfrist verlangt, so gilt diese im Anschluss als unbefristet, sofern der Arbeitgeber nicht vor Beginn der Dreimonatsfrist schriftlich dem Azubi mitteilt ihn nicht ein ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernehmen zu wollen.
Gruss
Biberrat
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