In unserem Betrieb erhalten die KollegInnen i.d.R. erst einen auf ein Jahr befristeten Arbeitsvertrag und anschließend einen auf zwei Jahre befristeten Vertrag. Aber rein rechtlich ist man ja bereits nach zwei Jahren unbefristet eingestellt!? Nach Ablauf des zweiten Arbeitsvertrags werden Kollegen dann meist weiterbeschäftigt, ohne daß noch einmal ein neuer Vertrag abgeschlossen wird.
Können wir den AG dazu auffordern, mit Angestellten, die schon länger als zwei Jahre beschäftigt sind, neue unbefristete Verträge abzuschließen, bevor der zweite Vertrag abgelaufen ist? (Ein Nachweis über unbefristetes Arbeitsverhältnis ist für viele AN wichtig bei Wohnungsbewerbung/Kredit aufnehmen etc.)