Erstellt am 14.04.2007 um 22:37 Uhr von Lotte
Peter,
natürlich könnt Ihr im Sinne des §80, BetrVG den AG dazu anhalten. Aber wenn er es nicht macht, dann müssen die AN individuell klagen.
Erstellt am 14.04.2007 um 22:44 Uhr von Peter V.
Erstellt am 15.04.2007 um 16:38 Uhr von paula
Es stellt sich ja auch die Frage ob die zweite Befristung vom AG nach § 14 Abs. 1 TzBfG rechtfertigen kann. Dann wäre ja alles rechtmäßig
Erstellt am 15.04.2007 um 19:33 Uhr von Lotte
Oder bei einem neuen UN, da gelten vier anstatt zwei Jahre für § 14 (2)
paula,
irgendwie bin ich automatisch von §14 (2) ausgegangen. Gut, dass immer jemand aufpasst ;-)
Erstellt am 16.04.2007 um 11:23 Uhr von paula
@Lotte
wir sind halt ein tolles Team :-)))))))))))
Schöne Grüße aus dem sonnigen Franken
Paula