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Befristete Arbeitsverträge

PV
Peter V.
Jan 2018 bearbeitet

In unserem Betrieb erhalten die KollegInnen i.d.R. erst einen auf ein Jahr befristeten Arbeitsvertrag und anschließend einen auf zwei Jahre befristeten Vertrag. Aber rein rechtlich ist man ja bereits nach zwei Jahren unbefristet eingestellt!? Nach Ablauf des zweiten Arbeitsvertrags werden Kollegen dann meist weiterbeschäftigt, ohne daß noch einmal ein neuer Vertrag abgeschlossen wird. Können wir den AG dazu auffordern, mit Angestellten, die schon länger als zwei Jahre beschäftigt sind, neue unbefristete Verträge abzuschließen, bevor der zweite Vertrag abgelaufen ist? (Ein Nachweis über unbefristetes Arbeitsverhältnis ist für viele AN wichtig bei Wohnungsbewerbung/Kredit aufnehmen etc.)

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Community-Antworten (5)

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Lotte

15.04.2007 um 00:37 Uhr

Peter, natürlich könnt Ihr im Sinne des §80, BetrVG den AG dazu anhalten. Aber wenn er es nicht macht, dann müssen die AN individuell klagen.

PV
Peter V.

15.04.2007 um 00:44 Uhr

Danke Lotte!

P
paula

15.04.2007 um 18:38 Uhr

Es stellt sich ja auch die Frage ob die zweite Befristung vom AG nach § 14 Abs. 1 TzBfG rechtfertigen kann. Dann wäre ja alles rechtmäßig

L
Lotte

15.04.2007 um 21:33 Uhr

Oder bei einem neuen UN, da gelten vier anstatt zwei Jahre für § 14 (2)

paula, irgendwie bin ich automatisch von §14 (2) ausgegangen. Gut, dass immer jemand aufpasst ;-)

P
paula

16.04.2007 um 13:23 Uhr

@Lotte

wir sind halt ein tolles Team :-)))))))))))

Schöne Grüße aus dem sonnigen Franken

Paula

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