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Mehrkostenübernahme für Tauglichkeitsuntersuchung durch Mitarbeiter

O
olivernrw
Jan 2018 bearbeitet

Liebe BR-Community,

für die Erfüllung unserer Arbeit (Bereich Luftfahrt) ist eine im 2-Jahresrhytmus durchzuführende Tauglichkeitsuntersuchung durch lizensierte Fachärte erforderlich. Nun schlägt uns unser Arbeitegeber einen einzigen Arzt vor, an dem wir uns wenden sollen. Wollen wir weiterhin unsere bisherigen (und häufig näher gelgenen) Institute verwenden, so sollen wir die Mehrkosten selbst tragen. Ist dies statthaft?

Danke für Eure Hilfe.

6.42103

Community-Antworten (3)

B
BMW

14.04.2007 um 19:39 Uhr

Hallo olivernrw,

1; vorschlagen kann der AG alles

Ihr müsst euch nicht darauf einlassen.

2; Warum will der AG dies überhaupt- Will er es um Kosten zu senken?

3; Wieso solltet ihr den Arzt eures Vertrauens wechseln, da die Ärzte eures Vertrauens doch auch im Besitz eurer Akten sind?

4; Was Spricht dagegen?

Meiner Meinung nach Da es sich doch um lizenzierte Fachärzte handelt dürfte meines Erachtens doch nichts dagegen sprechen oder. Sollte es dann wiederum zu Mehrkosten (Fahrkosten) kommen dann müsste dann der AG dafür aufkommen.

BMW

O
olivernrw

14.04.2007 um 19:57 Uhr

Hi BMW,

erst mal vielen Dank für Deine Antwort.

Vorgeschlagen hat uns der AG das leider nicht - sondern gleich in einer Betriebsanweisung verarbeitet.

Natürlich erhofft sich der AG durch die Maßnahme eine Kostensenkung - Ärztehonorare sind ja immer einer gewissen Schwankung unterworfen. Die Mehrkosten beziehen sich daher auf das Honorar - sprich der AG möchte das wir die Honorardifferenz tragen (wobei uns das fiktive Honorar natürlich nicht mitgeteilt wurde - schwankt ja auch je nach nötigem diagnostischem Umfang).

Ich frage mich nun, ob es da irgendeine Rechtsgrundlage gibt. Laut unseren Verträgen muß der AG den Arztbesuch zahlen, eine detailiertere Definition fehlt.

Was gegen eine völlig freie Arztwahl spricht ist auch leicht erkennbar: Der vorgeschlagene Arzt ist doch schon reichlich in die Jahre gekommen und führt nur das absolute Minimum an Untersuchungen durch - bei wenigen Patienten. Unsere Firma wie auch er haben sich daher sicherlich auf eine `faire Pauschalrate' geeinigt.

Nochmals Danke!

Oliver

B
BMW

14.04.2007 um 20:06 Uhr

Hallo olivernrw, dann überprüft doch mal den/ die Verträge die mit dem od.den Ärzten geschlossen worden sind . Habt ihr keine Betriebsarzt?

§ 87 Mitbestimmungsrechte

Regelungen über die Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie über den Gesundheitsschutz im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften oder der Unfallverhütungsvorschriften;

Gruss BMW

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