Nachdem unser MBR bei Neueinstellungen zum wiederholten Mal ignoriert wurde, haben wir uns entschlossen, jetzt endlich ein Verfahren gem. § 101 BetrVG einzuleiten.
Dazu 2 Fragen:
- Was ist, wenn der AG behauptet, er habe uns den Anhörungs-/Personalbogen (eine Bewerbung haben wir eh' nie gesehen!) vorgelegt, ihn aber nicht unterschrieben bzw. gar nicht zurückbekommen?
- Normalerweise müsste der betroffene MA ja gleich gehen (so leid uns das tut!)... was ist, wenn er sich sofort oder später einfach wieder bewirbt? Gibt es da Fristen?

Urmel