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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Von Teilzeitkräften zur Vollzeitkraft

S
samis
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, wir bräuchten Hilfe zum Thema Teilzeitkräfte. Wir sind ein CallCenter, das ca. 70 % der MA als Teilzeitkräfte beschäftigt. Es werden auch immer wieder neue MA eingestellt, da die benötigt werden ( auch nur in Teilzeit). Leider haben wir aber das Problem, das einige unserer MA von Teilzeit auf Vollzeit wechseln wollten, der AG dem aber nicht zustimmt. Er vertritt die Meinung, das er dann die Flexibilität verlieren würde wenn er mehr Vollzeitkräfte beschäftigen würde. Gleichzeitig, fallen aber immer wieder Mehrstunden an. Uns ist klar, das wir den Mehrstunden nicht zu stimmen müssten, aber die Kollegen brauchen natürlich auch das Geld und wir wollen ihnen das nicht verbieten, soweit es zulässig ist. Nun aber die Frage, wie können wir dem AG gegenüber klar machen, das wir mit den Neueinstellungen nicht einverstanden sind, er bzw. doch Teilzeitverträge umwandeln soll in Vollzeit? Für eure Antworten schon mal herzliches Danke. Gruß Samis

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Community-Antworten (3)

B
BR-Steph

12.04.2007 um 17:03 Uhr

Hallo Samis,

habt ihr schonmal eine Kosten / Nutzenrechnung gemacht? Thema Flexibilität, habt ihr Eurem Chef schonmal flexible Arbeitszeiten vorgeschlagen?

Gruß Steph

B
betriebsratten

12.04.2007 um 17:41 Uhr

Anspruch besteht, hab grad ein schönes Urteil gelesen BAG vom 15.08.2006 9 AZR 8/06

Die Stadt Leipzig hatte 1995/96 ihren Erzieherinnen in Kitas Teilzeitbeschäftigungsverträge auf 30 Std/Woche angetragen und u.a. durch Ratsbeschluss zugesagt, bei erhöhtem Bedarf die Wochenarbeitszeit wieder aufzustocken. Seit 2002 gibt es wieder höheren Bedarf, den die Stadt jedoch durch Neueinstellungen auf neu bereitsgestellte Stellen mit 30 Std/Woche deckt. Die Klägerin hatte eine Aufstockung geltend gemacht. Arbeitsgericht und LAG hatten die Klage bzw. Berufung zuückgewiesen. Das BAG hat die Berufungsentscheidung aufgehoben und die Sache an das LAG zurückverwiesen. Die Stadt unterliege einer Selbstbindung, was im Rahmen von § 9 TzBfG zu berücksichtigen sei. Wenn aktuell Bedarf vorhanden ist, wird der Vertrag der Klägerin aufzustocken sein. BAG, Urteil vom 15.8.2006 - 9 AZR 8/06 -

A
Angi1

13.04.2007 um 09:58 Uhr

Hallo Samis,

nimm Dir den § 9 TzBfG zur Hand. Zusammen mit dem Urteil von Betriebsratten solltet Ihr überzeugende BR Arbeit leisten können.

MfG Angi1

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