Erstellt am 12.04.2007 um 06:34 Uhr von Tomcat1601
Warum willst Du das gegen ihn verwenden? Er hat sich doch nur lächerlich gemacht. Da würde ich doch drüber lachen. Jeder weiß, dass die BR-Arbeit vom AG bezahlt werden muß, oder? Ihr als BR habt doch nichts zu verbergen. Eure BR-Arbeit kann er nicht anführen wenn die Firmenausgaben zu hoch sind. Da kann man an anderer Stelle sparen, vielleicht bei seinem Gehalt!
Erstellt am 12.04.2007 um 07:46 Uhr von Werner
Hallo Rollischnitzel,
BAG, 12.11.1997, 7 ABR 14/97
Behinderung der Betriebsratstätigkeit - Unterlassungsanspruch - Bekanntgabe von Betriebsratskosten
Erstellt am 12.04.2007 um 09:25 Uhr von Biggy
Hallo Tomcat1601
so wie du seh ich das nicht. Von lächerlich machen des AG kann da kein Rede sein, denn in einem kleineren Betrieb werden so Mitarbeiter gegen den Betriebsrat aufgehetzt.
Ich kenne das aus Erfahrung, erst ist großes heulen und Zähne knirschen angesagt wie schlecht es dem Betrieb doch geht, um anschließend die Kosten aufzuzeigen die der böse Betriebsrat verursacht. Es gibt durchaus viele Kollegen die für diese Kosten dann kein Verständis haben und sich auf die Seite des AG stellen.
Dass man gesetzlich dagegen vorgehen kann macht also Sinn.
Gruß Biggy
Erstellt am 12.04.2007 um 11:51 Uhr von Heinz
Hallo Rollischnitzel,
Werner hat Recht, Tomcat1601 aber auch. Schön ist es, wenn man in solchen Fällen das richtige Instrument habt. Geh mal auf www.arbeitgeber.org und dann auf Kosten des Betriebsrates. Das Institut der Deutschen Wirtschaft kommt bei den Betriebsratskosten im Durchschnitt auf 650,- € pro Arbeitnehmer jährlich. Rechne das mal für Euren Betrieb hoch und zeige in der Betriebsversammlung auf, wie günstig Ihr seit. Wir kommen z. B. noch nicht mal auf die Hälfte dieses Betrages. Falsch können die Zahlen nicht sein, da sie ja die Arbeitgeberseite erhoben hat und die haben ja eigentlich immer Recht, oder?! Ha, ha, ha.
Erstellt am 12.04.2007 um 12:21 Uhr von waschbär
Hallo Rollischnitzel,
Es gibt schon Urteile und komentare dazu.Die sagen aus das der AG dieses nicht machen darf, da er den BR behindert und den Frieden stört !!
Erstellt am 12.04.2007 um 12:33 Uhr von Fritz
Hallo Rollischnitzel
Ist ganz klar Im Betriebsvervassungsgesetz geregelt ( umlageverbot )
Erstellt am 12.04.2007 um 13:56 Uhr von giegelpeter
Hallo Rollischnitzel,
der § 119 des BetrVG beinhaltet den Schutz der Amtsführung des BR. Hier wird ganz deutlich darauf hingewiesen, dass die Bekanntgabe der BR-Kosten durch den AG eine ganz klare Behinderung der BR-Arbeit darstellt. Und dieses Verhalten des AG ist ein Straftatsbestand.
Unser AG hat das auch mal versucht. Wir haben die Sache vor das Arbeitgericht gebracht und gegen den AG ein Urteil erreicht,dass er bei wiederholter Behinderung der BR-Arbeit 10000 € Geldstrafe zu blechen hat. Jetzt ist unser AG fast ganz lieb.
Übrigens kann man als BR auch bei Behinderung der BR_Arbeit durch den AG eine Anzeige beim Staatsanwalt, Polizei usw. machen.
Ich rate euch eurem AG für sein Verhalten erst mal eine Abmahnung zu senden mit dem Hinweis, dass bei einem erneutem Anlass des Verstoßes betreffs der Einhaltung des BetrVG, durch den BR ein entsprechendes Beschlussverfahren gegen ihn eingeleitet wird. Hier müßt ihr euch natürlich von einem Rechtsanwalt vertreten lassen. Nur so könnt ihr dem AG zeigen, dass ihr kein Kuschelbetriebsrat seid. Der AG ist ja auch nicht zimperlich, wenn er Leute entlassen will!
Viel Glück