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Kosten und Zeitaufwand des Betriebsrates

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Rollischnitzel
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kollegen Unser Chef hat auf unserer Betriebsversammlung "seine Kosten" des Betr.Rates und die Betriebsratszeiten per Beamer an die Wand geschmissen. Gibt es Urteile, die ihm dieses verbieten und die ich im 23.3 Verfahren gegen ihn nutzen kann???

5.11607

Community-Antworten (7)

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Tomcat1601

12.04.2007 um 08:34 Uhr

Warum willst Du das gegen ihn verwenden? Er hat sich doch nur lächerlich gemacht. Da würde ich doch drüber lachen. Jeder weiß, dass die BR-Arbeit vom AG bezahlt werden muß, oder? Ihr als BR habt doch nichts zu verbergen. Eure BR-Arbeit kann er nicht anführen wenn die Firmenausgaben zu hoch sind. Da kann man an anderer Stelle sparen, vielleicht bei seinem Gehalt!

W
Werner

12.04.2007 um 09:46 Uhr

Hallo Rollischnitzel, BAG, 12.11.1997, 7 ABR 14/97 Behinderung der Betriebsratstätigkeit - Unterlassungsanspruch - Bekanntgabe von Betriebsratskosten

B
Biggy

12.04.2007 um 11:25 Uhr

Hallo Tomcat1601 so wie du seh ich das nicht. Von lächerlich machen des AG kann da kein Rede sein, denn in einem kleineren Betrieb werden so Mitarbeiter gegen den Betriebsrat aufgehetzt. Ich kenne das aus Erfahrung, erst ist großes heulen und Zähne knirschen angesagt wie schlecht es dem Betrieb doch geht, um anschließend die Kosten aufzuzeigen die der böse Betriebsrat verursacht. Es gibt durchaus viele Kollegen die für diese Kosten dann kein Verständis haben und sich auf die Seite des AG stellen. Dass man gesetzlich dagegen vorgehen kann macht also Sinn. Gruß Biggy

H
Heinz

12.04.2007 um 13:51 Uhr

Hallo Rollischnitzel,

Werner hat Recht, Tomcat1601 aber auch. Schön ist es, wenn man in solchen Fällen das richtige Instrument habt. Geh mal auf www.arbeitgeber.org und dann auf Kosten des Betriebsrates. Das Institut der Deutschen Wirtschaft kommt bei den Betriebsratskosten im Durchschnitt auf 650,- € pro Arbeitnehmer jährlich. Rechne das mal für Euren Betrieb hoch und zeige in der Betriebsversammlung auf, wie günstig Ihr seit. Wir kommen z. B. noch nicht mal auf die Hälfte dieses Betrages. Falsch können die Zahlen nicht sein, da sie ja die Arbeitgeberseite erhoben hat und die haben ja eigentlich immer Recht, oder?! Ha, ha, ha.

W
Waschbär

12.04.2007 um 14:21 Uhr

Hallo Rollischnitzel,

Es gibt schon Urteile und komentare dazu.Die sagen aus das der AG dieses nicht machen darf, da er den BR behindert und den Frieden stört !!

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Fritz

12.04.2007 um 14:33 Uhr

Hallo Rollischnitzel Ist ganz klar Im Betriebsvervassungsgesetz geregelt ( umlageverbot )

G
giegelpeter

12.04.2007 um 15:56 Uhr

Hallo Rollischnitzel, der § 119 des BetrVG beinhaltet den Schutz der Amtsführung des BR. Hier wird ganz deutlich darauf hingewiesen, dass die Bekanntgabe der BR-Kosten durch den AG eine ganz klare Behinderung der BR-Arbeit darstellt. Und dieses Verhalten des AG ist ein Straftatsbestand. Unser AG hat das auch mal versucht. Wir haben die Sache vor das Arbeitgericht gebracht und gegen den AG ein Urteil erreicht,dass er bei wiederholter Behinderung der BR-Arbeit 10000 € Geldstrafe zu blechen hat. Jetzt ist unser AG fast ganz lieb. Übrigens kann man als BR auch bei Behinderung der BR_Arbeit durch den AG eine Anzeige beim Staatsanwalt, Polizei usw. machen. Ich rate euch eurem AG für sein Verhalten erst mal eine Abmahnung zu senden mit dem Hinweis, dass bei einem erneutem Anlass des Verstoßes betreffs der Einhaltung des BetrVG, durch den BR ein entsprechendes Beschlussverfahren gegen ihn eingeleitet wird. Hier müßt ihr euch natürlich von einem Rechtsanwalt vertreten lassen. Nur so könnt ihr dem AG zeigen, dass ihr kein Kuschelbetriebsrat seid. Der AG ist ja auch nicht zimperlich, wenn er Leute entlassen will! Viel Glück

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