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Eine Frage zu Seminaren

S
steffensdf
Nov 2016 bearbeitet

Einen schönen guten Tag, wir benötigen mal euren Rat. Ich bin zum BRV gewählt wurden und seid gut einer Woche im Amt, wir hatten bis jetzt noch keinen BR daher sind wir etwas unwissend. Daher stellt sich meine Frage, müssen wir im BR erst einen Beschluss fassen bevor ich die BR Mitglieder (drei) zu einen Seminar anmelde oder geht es auch ohne Beschluss ? Es wird nämlich Terminlich bissl eng, bis zur nächsten BR Sitzung. Wer übernimmt eigentlich die Kosten wenn wir täglich nach Hause fahren würden? Ich bedanke mich für eure Hilfe.

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Community-Antworten (4)

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hans

10.04.2007 um 22:34 Uhr

hallo seffensdf,

erstmal willkommen im Klub :-) Ja, natürlich müsst ihr Beschlüse fassen, die Beschlüsse auch unterschreiben und den ArG über den Beschluß informieren. Beim Schreiben an den ArG auch kurze Inhaltsangabe (also das was der Anbieter i.d.R. auf seinen Flyer druckt), Zeit und ungefähre Kosten dabeilegen. Mit der zeitlichen Komponente... Der ArG soll dann Zeit haben, die betrieblichen Notwendigkeiten zu prüfen und den Mitarbeiterausfall zu disponieren. D.h., zwei bis drei Wochen (nach s.g. "laufender Rechtssprechung") sind eine angemessene Frist, die Ihr leider warten müsst. Danach erst buchen!

Kosten trägt der ArG nach §37(6) BetrVG.

Ach ja - beim Beschluß direkt ein Alternativteilnehmer mit benennen. Das sprart ggf. Stornokosten und das Seminar ist safe.

Und für die Lektüre zwischendurch - sofort Bücher bestellen (lassen) Auch diese Kosten trägt der ArG und auch hier (wie eigendlich für fast alles) einen Beschluß. Guck Dich mal hier auf den Seiten um, da sind gute und nützliche Einstiegstipps.

S
steffensdf

10.04.2007 um 22:41 Uhr

Danke für die schnelle Antwort, dann werden wir es so schnell wie möglich mal einen Beschluss fassen.

H
hans

10.04.2007 um 22:59 Uhr

gerne. und übrigens - (kostenfrei) reservieren könnt ihr die Seminare natürlich schon vor Beschluß :-)

B
Biggy

11.04.2007 um 10:58 Uhr

Hallo steffensdf ich begrüße dich in unserer Mitte und wünsche dir viel Kraft für dein Amt. ist einer von euch Gewerkschaftmitglied, wenn ja dann wendet euch an eure Gewerkschaft die wird euch beraten und fürs erste auch Lektüre zur Verfügung stellen damit ihr ohne Fehler euer Amt ausführen könnt. Übrigens ihr könnt jederzeit eine Betriebsratssitzung einberufen und müsst nicht warten bis euer fester Termin da ist. Wenn ihr einen Beschluss fassen wollt, gehört auch dazu dass du als Vorsitzende die Betriebsratsmitglieder schriftlich einlädst und ihnen die Tagesordnung mit der Einladung zu kommen lässt. Nur so ist im Ernsfall ein Beschluss rechtskräftig. www.Betriebsrat.com hier kannst du mal nachlesen wenn du Fragen hast. Gruß Biggy

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