Erstellt am 10.04.2007 um 20:34 Uhr von hans
hallo seffensdf,
erstmal willkommen im Klub :-)
Ja, natürlich müsst ihr Beschlüse fassen, die Beschlüsse auch unterschreiben und den ArG über den Beschluß informieren. Beim Schreiben an den ArG auch kurze Inhaltsangabe (also das was der Anbieter i.d.R. auf seinen Flyer druckt), Zeit und ungefähre Kosten dabeilegen.
Mit der zeitlichen Komponente... Der ArG soll dann Zeit haben, die betrieblichen Notwendigkeiten zu prüfen und den Mitarbeiterausfall zu disponieren. D.h., zwei bis drei Wochen (nach s.g. "laufender Rechtssprechung") sind eine angemessene Frist, die Ihr leider warten müsst. Danach erst buchen!
Kosten trägt der ArG nach §37(6) BetrVG.
Ach ja - beim Beschluß direkt ein Alternativteilnehmer mit benennen. Das sprart ggf. Stornokosten und das Seminar ist safe.
Und für die Lektüre zwischendurch - sofort Bücher bestellen (lassen) Auch diese Kosten trägt der ArG und auch hier (wie eigendlich für fast alles) einen Beschluß. Guck Dich mal hier auf den Seiten um, da sind gute und nützliche Einstiegstipps.
Erstellt am 10.04.2007 um 20:41 Uhr von steffensdf
Danke für die schnelle Antwort, dann werden wir es so schnell wie möglich mal einen Beschluss fassen.
Erstellt am 10.04.2007 um 20:59 Uhr von hans
gerne.
und übrigens - (kostenfrei) reservieren könnt ihr die Seminare natürlich schon vor Beschluß :-)
Erstellt am 11.04.2007 um 08:58 Uhr von Biggy
Hallo steffensdf
ich begrüße dich in unserer Mitte und wünsche dir viel Kraft für dein Amt.
ist einer von euch Gewerkschaftmitglied, wenn ja dann wendet euch an eure Gewerkschaft die wird euch beraten und fürs erste auch Lektüre zur Verfügung stellen damit ihr ohne Fehler euer Amt ausführen könnt.
Übrigens ihr könnt jederzeit eine Betriebsratssitzung einberufen und müsst nicht warten bis euer fester Termin da ist.
Wenn ihr einen Beschluss fassen wollt, gehört auch dazu dass du als Vorsitzende die Betriebsratsmitglieder schriftlich einlädst und ihnen die Tagesordnung mit der Einladung zu kommen lässt. Nur so ist im Ernsfall ein Beschluss rechtskräftig.
www.Betriebsrat.com hier kannst du mal nachlesen wenn du Fragen hast.
Gruß Biggy