Rechte eines "nur geschäftsführenden" BR
Nach dem Rücktritt des BR führt führt dieser gem §22 BetrVG die Geschäfte weiter, bis der neue Betriebsrat gewählt und das Wahlergebnis bekanntgegeben ist. Hat dieser "nur geschäftsführenden" BR die gleichen Rechte wie ein normaler BR und muss genauso um Zustimmung gebeten bzw. informiert werden?
Community-Antworten (1)
10.04.2007 um 16:38 Uhr
Hallo Carsten12345,
siehe §22 BetrVG.alle Rechte eines ordentlichen BR .
Gruß
Biberrat
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