Zwang zur Herausgabe der privaten Telefonnummern
Hallo zusammen,
meine Frage ist: Kann der Arbeitgeber von den Kollegen verlangen, dass dieser seine Telefonnummer abgibt???
Wisst ihr etwas dazu??? Die GL bittet bei uns den BR um Hilfe, dies dem Arbeitnehmern in unserem Betrieb zu vermitteln.
Wäre schön, wenn jemand dazu Erfahrungswerte hätte.
Vielen Dank schon mal vorab und noch einen schönen Arbeitstag!
Community-Antworten (3)
10.04.2007 um 17:05 Uhr
Hallo Haesi,
wenn ich keinen Privatanschluss habe, muss ich mir dann einen anschaffen?
Gruss
Biberrat
10.04.2007 um 17:52 Uhr
Hallo Gegenfrage ? Wozu die private Tel Nr. angeben ? Gibt es eine betriebliche oder arbeitsvertragliche Notwenigkeit, wie Rufbereitschaft?
Es ist da abzuwägen, zwischen betrieblichen berechtigten Interesse ODER Datenschutz und Privatsphäre der Kollegen. Der BR ist nicht der "Handlanger" der GL!
10.04.2007 um 22:36 Uhr
Der AN muss dies nicht! Bei uns im Betrieb wird das unterschiedlich gehandhabt: manche Gruppen haben sich entsprechend vereinbart andere nicht. Der AG macht da aber auch keinen Druck.
Wir hatten ein paar Notfälle (Mitarbeiter kamen ins Krankenhaus etc.)bei uns, bei denen es sich als sinnvoll erwiesen hat dass man ggf. mal Zugriff auf eine solche Nummer hat. Da kann es aber auch ausreichen, dass ein Kollege die Nummer hat. Also es gibt viele Möglichkeiten auch ohne dass der AG Zugriff auf diese Nummern erhält
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